Die wichtigsten Begriffe rund um Stromtarife, Abrechnung und Markt, kurz und verständlich erklärt. Jede Definition steht zuerst, danach folgt die Vertiefung.
A
- Abschlag
- Der Abschlag ist die regelmäßige (meist monatliche) Vorauszahlung auf den voraussichtlichen Jahresstromverbrauch. Er wird mit der Jahresabrechnung verrechnet, woraus sich je nach tatsächlichem Verbrauch eine Nachzahlung oder ein Guthaben ergibt.
- Arbeitspreis
- Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter Kilowattstunde Strom, angegeben in Cent pro kWh (brutto). Er macht zusammen mit dem festen Grundpreis den Gesamtpreis eines Stromtarifs aus und steigt direkt mit dem Verbrauch.
B
- Batteriespeicher
- Ein Batteriespeicher (Stromspeicher) speichert elektrische Energie, meist aus einer Photovoltaikanlage, in wiederaufladbaren Akkus zwischen. So lässt sich selbst erzeugter Solarstrom auch dann nutzen, wenn die Sonne nicht scheint, was den Eigenverbrauch und die Unabhängigkeit vom Netz erhöht.
- Bidirektionales Laden
- Bidirektionales Laden bezeichnet die Fähigkeit eines Elektroautos, Strom nicht nur zu laden, sondern über die Wallbox auch wieder abzugeben. Die Autobatterie dient dann als Speicher, etwa für den eigenen Haushalt (Vehicle-to-Home) oder das Stromnetz (Vehicle-to-Grid).
- Bilanzkreis
- Ein Bilanzkreis ist ein virtuelles Energiemengenkonto im Stromgroßhandel, in dem geplante Einspeisungen und Entnahmen einer Regelzone zusammengefasst werden. Der Bilanzkreisverantwortliche muss dafür sorgen, dass sich Einspeisung und Entnahme zu jeder Viertelstunde ausgleichen.
- Börsenstrompreis
- Der Börsenstrompreis ist der Großhandelspreis für Strom, der sich an der Strombörse aus Angebot und Nachfrage bildet. Am wichtigsten ist der Day-Ahead-Markt (EPEX Spot), der für jede Stunde des Folgetags einen Preis festlegt. Dynamische Stromtarife geben diesen Preis an Haushalte weiter.
C
- CO2-Preis
- Der CO2-Preis ist ein staatlich festgelegter Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid. In Deutschland gibt es zwei Systeme: den europäischen Emissionshandel (EU-ETS), der unter anderem die Stromerzeugung erfasst, und den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe.
D
- Dunkelflaute
- Als Dunkelflaute bezeichnet man eine Wetterlage, in der über längere Zeit gleichzeitig wenig Wind weht und wenig Sonne scheint. Wind- und Solaranlagen erzeugen dann kaum Strom, sodass regelbare Kraftwerke, Speicher und Importe die Versorgung sichern müssen.
- Dynamischer Stromtarif
- Ein dynamischer Stromtarif koppelt den Arbeitspreis an den stündlich schwankenden Börsenstrompreis (EPEX Spot Day-Ahead) statt an einen festen Preis pro Kilowattstunde. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten nach § 41a EnWG einen solchen Tarif anbieten; Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem.
E
- EEG-Umlage
- Die EEG-Umlage war ein Aufschlag auf den Strompreis, der bis 2022 die Förderung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz finanzierte. Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null Cent gesenkt und seit 2023 dauerhaft abgeschafft; die Förderung wird seither aus dem Bundeshaushalt beziehungsweise dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt.
- Einspeisevergütung
- Die Einspeisevergütung ist eine nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegte feste Vergütung je Kilowattstunde, die Betreiber von Photovoltaik- und anderen Erneuerbaren-Anlagen für ins Netz eingespeisten Strom über 20 Jahre erhalten. Die Vergütungssätze für Neuanlagen sinken regelmäßig.
- Ersatzversorgung
- Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG ist die automatische, vorübergehende Stromlieferung durch den Grundversorger, wenn ein Verbrauch keinem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann – etwa nach einer Anbieterinsolvenz. Sie ist auf höchstens drei Monate begrenzt.
G
- Grundpreis
- Der Grundpreis ist der feste, verbrauchsunabhängige Betrag eines Stromtarifs, meist als Euro pro Jahr (brutto) angegeben. Er fällt unabhängig davon an, wie viel Strom verbraucht wird, und deckt Fixkosten wie Zähler, Abrechnung und Netzanschluss ab.
- Grundversorger
- Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet. Es ist gesetzlich verpflichtet, dort die Grundversorgung anzubieten. Wer Grundversorger ist, stellt die Bundesnetzagentur alle drei Jahre durch eine Erhebung fest.
- Grundversorgung
- Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für Haushaltskunden nach § 36 EnWG. In jedem Netzgebiet ist ein Grundversorger verpflichtet, alle Haushalte zu allgemeinen Bedingungen und Preisen mit Strom zu beliefern, sofern sie keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben.
H
- Heizstrom
- Heizstrom ist Strom, der zum Heizen genutzt wird, etwa für eine Wärmepumpe, eine Nachtspeicherheizung oder eine Direktheizung. Er wird oft über einen separaten Zähler erfasst und in einem eigenen, meist günstigeren Tarif abgerechnet als der übrige Haushaltsstrom.
- Herkunftsnachweis
- Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Zertifikat, das belegt, dass eine Megawattstunde Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Er wird im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes geführt und kann getrennt vom physischen Strom gehandelt werden.
J
- Jahresverbrauch
- Der Jahresverbrauch ist die gesamte Strommenge, die ein Haushalt innerhalb eines Jahres verbraucht, angegeben in Kilowattstunden (kWh). Er ist die zentrale Bezugsgröße für jeden Tarifvergleich und orientiert sich an Referenzwerten je nach Haushaltsgröße.
K
- Kilowattpeak (kWp)
- Kilowattpeak (kWp) ist die Maßeinheit für die Nennleistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Testbedingungen. Sie gibt die Spitzenleistung der Solarmodule an und dient als Vergleichsgröße für die Anlagengröße, nicht als tatsächlicher Dauerertrag.
- Kilowattstunde
- Die Kilowattstunde (kWh) ist die Maßeinheit für Energie und die Abrechnungseinheit für Strom. Eine Kilowattstunde entspricht 1.000 Wattstunden – also der Energie, die ein Gerät mit 1.000 Watt Leistung in einer Stunde verbraucht.
- Konzessionsabgabe
- Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Städte und Gemeinden für das Recht zahlen, öffentliche Verkehrswege zur Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zu nutzen. Sie ist Bestandteil des Strompreises und nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) je nach Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt.
- Kündigungsfrist
- Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Vertragsende. In der Grundversorgung beträgt sie nur zwei Wochen; bei Stromsonderverträgen gelten die gesetzlichen Vorgaben des § 41b EnWG zu Laufzeit und Frist.
L
- Lastprofil
- Ein Lastprofil beschreibt den typisierten zeitlichen Verlauf des Stromverbrauchs einer Abnahmestelle. Für Haushalte und kleines Gewerbe ohne registrierende Lastgangmessung wird das Standardlastprofil (SLP) genutzt, um den Verbrauch über den Tag und das Jahr abzubilden.
M
- Marktlokations-ID
- Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine bundesweit eindeutige, elfstellige Kennung einer Verbrauchs- oder Einspeisestelle im Strommarkt. Sie identifiziert den Ort, an dem Energie entnommen oder eingespeist wird, und löst die frühere Zählpunktbezeichnung ab.
- Messstellenbetreiber
- Der Messstellenbetreiber (MSB) baut den Stromzähler ein, betreibt und wartet ihn und übermittelt die Messwerte. Standardmäßig ist der grundzuständige Messstellenbetreiber tätig, meist der örtliche Netzbetreiber. Du kannst aber einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber frei wählen.
- Moderne Messeinrichtung (mME)
- Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch elektronisch erfasst und anzeigt, aber noch keine Daten aus der Ferne überträgt. Sie ersetzt seit dem Smart-Meter-Rollout die alten schwarzen Ferraris-Zähler mit Drehscheibe.
N
- Nachtstrom
- Nachtstrom ist Strom, der zu einem vergünstigten Niedertarif in den Nachtstunden bezogen wird. Er wird über einen Doppeltarifzähler mit Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) erfasst und diente ursprünglich vor allem dem Betrieb von Nachtspeicherheizungen.
- Netzbetreiber
- Der Netzbetreiber betreibt das physische Stromnetz vor Ort – als Verteilnetzbetreiber Leitungen, Zähler und Hausanschlüsse eines bestimmten Gebiets. Er ist unabhängig vom gewählten Stromlieferanten und für alle Kunden im Netzgebiet derselbe.
- Netzentgelt
- Das Netzentgelt ist das Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes, das der Netzbetreiber für Transport und Verteilung des Stroms erhebt. Es ist von der Bundesnetzagentur reguliert, regional unterschiedlich hoch und als Durchleitungskosten fester Bestandteil des Strompreises.
- Neukundenbonus
- Der Neukundenbonus ist eine einmalige Gutschrift, die Stromanbieter Neukunden im ersten Vertragsjahr gewähren. Er wird häufig erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung ausgezahlt und sollte beim Tarifvergleich stets mit und ohne Bonus betrachtet werden.
Ö
- Ökostrom
- Ökostrom ist elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse. Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt; der erneuerbare Ursprung wird über Herkunftsnachweise belegt, die im Register des Umweltbundesamtes geführt werden.
P
- Preisgarantie
- Eine Preisgarantie ist die Zusage des Stromanbieters, bestimmte Preisbestandteile für einen festgelegten Zeitraum stabil zu halten. Sie kann eingeschränkt (ohne Steuern, Abgaben und Umlagen) oder vollumfänglich (alle Preisbestandteile) gelten.
S
- Smart Meter
- Ein Smart Meter im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes ist ein intelligentes Messsystem, das aus einer modernen Messeinrichtung (digitaler Zähler) und einem Smart-Meter-Gateway zur sicheren Kommunikation besteht. Es erfasst den Stromverbrauch elektronisch und ermöglicht unter anderem dynamische Tarife und steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
- Sonderkündigungsrecht
- Das Sonderkündigungsrecht erlaubt die außerordentliche Kündigung eines Stromvertrags unabhängig von der vereinbarten Laufzeit. Es greift typischerweise bei Preiserhöhungen, einseitigen Vertragsänderungen durch den Anbieter oder einem Umzug.
- Strompreisbremse
- Die Strompreisbremse war eine zeitlich befristete staatliche Entlastung nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG), die von März 2023 rückwirkend ab Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 galt. Für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wurde der Arbeitspreis gedeckelt; darüber hinausgehender Verbrauch wurde zum vollen Vertragspreis abgerechnet.
- Stromsteuer
- Die Stromsteuer ist eine bundesweite Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom nach dem Stromsteuergesetz (StromStG). Der Regelsatz beträgt 2,05 Cent pro Kilowattstunde und ist als Teil des Arbeitspreises in der Stromrechnung enthalten.
T
- THG-Quote
- Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) verpflichtet Mineralölunternehmen, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Halter eines reinen Elektroautos können die eingesparten Emissionen ihres Fahrzeugs jährlich zertifizieren und über Vermittler verkaufen und erhalten dafür eine Prämie.
V
- Vertragslaufzeit
- Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Stromliefervertrag verbindlich abgeschlossen wird. Nach § 41b EnWG darf die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate betragen; eine automatische Verlängerung ist nur um höchstens einen Monat zulässig und muss mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündbar sein.
W
- Wärmepumpenstrom
- Wärmepumpenstrom ist ein spezieller Stromtarif für den Betrieb einer Wärmepumpe. Er ist meist günstiger als Haushaltsstrom, wird oft über einen separaten Zähler abgerechnet und ist häufig mit einem reduzierten Netzentgelt nach §14a EnWG und einer steuerbaren Anbindung verbunden.
- Wechselrichter
- Ein Wechselrichter wandelt den Gleichstrom (DC) aus Solarmodulen oder einem Batteriespeicher in netzüblichen Wechselstrom (AC) um. Er ist das Herzstück jeder Photovoltaikanlage und jedes Balkonkraftwerks, weil Haushaltsgeräte und das Stromnetz mit Wechselstrom arbeiten.
Z
- Zählernummer
- Die Zählernummer ist die eindeutige Identifikationsnummer des physischen Stromzählers an einem Anschluss. Sie steht direkt auf dem Zähler und auf der Stromrechnung und darf nicht mit der ortsfesten Marktlokations-ID verwechselt werden, die den Verbrauchspunkt im Markt kennzeichnet.
- Zählerstand
- Der Zählerstand ist der am Stromzähler abgelesene Verbrauchswert in Kilowattstunden. Aus der Differenz zweier Zählerstände ergibt sich der Verbrauch eines Zeitraums, der Grundlage jeder Jahresabrechnung und der Abschlagsberechnung ist.
- Zweirichtungszähler
- Ein Zweirichtungszähler misst getrennt, wie viel Strom aus dem Netz bezogen und wie viel ins Netz eingespeist wird. Er ist bei Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken nötig, sobald Strom eingespeist wird, und ersetzt den alten Zähler, der sich sonst rückwärts drehen würde.