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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Ersatzversorgung

Ersatzversorgung einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Definition

Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG ist die automatische, vorübergehende Stromlieferung durch den Grundversorger, wenn ein Verbrauch keinem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann – etwa nach einer Anbieterinsolvenz. Sie ist auf höchstens drei Monate begrenzt.

Wenn plötzlich Strom aus der Steckdose kommt, aber kein gültiger Liefervertrag mehr besteht, entsteht keine Versorgungslücke. Die Ersatzversorgung springt automatisch ein und stellt sicher, dass weiter Strom fließt.

Wann sie greift

Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG tritt in Kraft, sobald Energie über eine Entnahmestelle bezogen wird, ohne dass sie einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Typische Auslöser sind:

Geliefert wird durch den örtlichen Grundversorger – ohne dass die Kundin oder der Kunde aktiv werden muss.

Zeitliche Begrenzung

Die Ersatzversorgung ist ausdrücklich ein Übergang und auf maximal drei Monate befristet. In dieser Zeit sollte ein regulärer Vertrag abgeschlossen werden, sonst geht die Belieferung in die reguläre Grundversorgung nach § 36 EnWG über. Da die Konditionen der Ersatzversorgung in der Regel teuer sind, lohnt ein zügiger Wechsel in einen passenden Tarif.

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