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Symbolbild: eine Frau kündigt entspannt am Küchentisch mit dem Laptop ihren Stromvertrag.

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Stromanbieter kündigen

Stromvertrag kündigen 2026: Kündigungsfristen in Grundversorgung und Sondervertrag, Sonderkündigungsrecht, Kündigung bei Umzug und was bei der Form gilt, mit Quellen.

Stand

Das Wichtigste in Kürze

Einen Stromvertrag kündigst du in Textform, also etwa per E-Mail oder Brief, eine Unterschrift ist nicht zwingend nötig. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen, bei Sonderverträgen gilt die vereinbarte Laufzeit. Wechselst du zu einem neuen Anbieter, übernimmt dieser die Kündigung beim alten Versorger in der Regel automatisch. Bei einer Preiserhöhung besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.

Wann du selbst kündigen musst, und wann nicht

Die wichtigste Unterscheidung zuerst: Wechselst du einfach zu einem neuen Stromanbieter, musst du in der Regel gar nicht selbst kündigen. Der neue Lieferant übernimmt die fristgerechte Kündigung beim bisherigen Versorger und meldet dich beim Netzbetreiber an. Das ist der Standardfall und der bequemste Weg.

Selbst kündigen musst du nur in bestimmten Situationen:

Kündigungsfristen im Überblick

Wie schnell du aus dem Vertrag kommst, hängt vom Vertragstyp ab.

Infografik „Kündigungsfristen auf einen Blick“: Grundversorgung 2 Wochen, Sondervertrag laut Vertrag (max. 24 Monate, nach Verlängerung max. 1 Monat) und Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.
Kündigungsfristen im Überblick · Quellen: StromGVV § 20, EnWG § 41, § 41b · Stand 2026
VertragstypKündigungsfristBesonderheit
Grundversorgung2 Wochenjederzeit kündbar, keine Mindestlaufzeit
Sondervertrag (Erstlaufzeit)meist bis LaufzeitendeErstlaufzeit max. 24 Monate
Sondervertrag (nach Verlängerung)max. 1 MonatVerlängerung max. 1 Monat
Sonderkündigungzum Änderungsterminbei Preiserhöhung oder Vertragsänderung

Seit der EnWG-Novelle gilt: Die Erstlaufzeit eines Stromsondervertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, ist das nur um maximal einen Monat erlaubt, mit einer Kündigungsfrist von ebenfalls höchstens einem Monat (§ 41b EnWG). Ältere Verträge mit automatischer Zwölf-Monats-Verlängerung sind damit nicht mehr zulässig.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht dein Anbieter den Arbeitspreis oder Grundpreis oder ändert er die Vertragsbedingungen zu deinen Lasten, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, ganz unabhängig von der eigentlichen Vertragsbindung.

Der Anbieter muss dich rechtzeitig und in Textform über die Preisänderung informieren. In dieser Mitteilung steht auch, bis wann du das Sonderkündigungsrecht ausüben kannst.

Wichtig: Eine reine Anpassung gesetzlicher Steuern oder Umlagen löst nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht aus, sofern die übrigen Preisbestandteile unverändert bleiben. Lies die Änderungsmitteilung deshalb genau.

Kündigen und direkt günstiger weitermachen

Wenn du dein Sonderkündigungsrecht nutzt, sichere dir am besten sofort den neuen Tarif: PLZ eingeben und vergleichen.

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Kündigen beim Umzug

Bei einem Umzug kannst du den bestehenden Vertrag oft mitnehmen, wenn der Anbieter an der neuen Adresse liefert. Willst du das nicht oder ist es nicht möglich, greift ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs: Viele Verträge sehen vor, dass du mit einer Frist von wenigen Wochen zum Auszugstermin kündigen kannst. Prüfe die genaue Regelung in deinen Vertragsunterlagen und nenne in der Kündigung das Umzugsdatum sowie die neue Anschrift.

Form und Nachweis

Für die Kündigung genügt die Textform (§ 126b BGB). Eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief reichen aus; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Achte trotzdem auf:

Wenn der Anbieter nicht reagiert

Bestätigt dein Versorger die Kündigung nicht oder rechnet er weiter ab, gehe in dieser Reihenfolge vor:

  1. Schriftlich nachhaken und auf deine fristgerechte Kündigung verweisen.
  2. Kopie und Zugangsnachweis der Kündigung bereithalten.
  3. Verbraucherzentrale einschalten, sie hilft bei der Durchsetzung.
  4. Bleibt es strittig, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Solange ein Wechsel läuft, fällt der Strom nie aus: Greift kein gültiger Tarif, übernimmt automatisch die Grund- oder Ersatzversorgung.

Weiterführende Ratgeber

Symbolbild zum Ratgeber „Strom kündigen beim Umzug: Fristen & Rechte“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Strom kündigen beim Umzug

Vertrag mitnehmen oder per Sonderkündigung wegen Umzugs beenden, Fristen, Rechte und was in die Kündigung gehört.

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Häufige Fragen

In welcher Form muss ich kündigen?
Für die Kündigung eines Stromvertrags genügt die Textform. Eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief ohne handschriftliche Unterschrift reichen aus. Lass dir den Eingang aber immer schriftlich bestätigen.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?
In der Grundversorgung kannst du mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem Zeitpunkt kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es hier nicht.
Wie lange dürfen Sonderverträge laufen?
Die Erstlaufzeit eines Stromsondervertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur um maximal einen Monat zulässig, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat (§ 41b EnWG).
Muss ich kündigen, wenn ich den Anbieter wechsle?
In der Regel nicht. Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter übernimmt dieser die Kündigung beim bisherigen Versorger. Selbst kündigen musst du nur, wenn du aus der Grundversorgung aussteigst oder innerhalb desselben Anbieters wechselst.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
Ja. Erhöht der Anbieter den Preis oder ändert er die Vertragsbedingungen zu deinen Lasten, kannst du zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit.

Begriffe erklärt

Quellen & Stand