Wann du selbst kündigen musst, und wann nicht
Die wichtigste Unterscheidung zuerst: Wechselst du einfach zu einem neuen Stromanbieter, musst du in der Regel gar nicht selbst kündigen. Der neue Lieferant übernimmt die fristgerechte Kündigung beim bisherigen Versorger und meldet dich beim Netzbetreiber an. Das ist der Standardfall und der bequemste Weg.
Selbst kündigen musst du nur in bestimmten Situationen:
- Du steigst aus der Grundversorgung aus, ohne sofort einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Du wechselst in einen anderen Tarif desselben Anbieters.
- Du ziehst um und willst den Vertrag nicht mitnehmen.
- Du nutzt ein Sonderkündigungsrecht und möchtest auf Nummer sicher gehen.
Kündigungsfristen im Überblick
Wie schnell du aus dem Vertrag kommst, hängt vom Vertragstyp ab.
| Vertragstyp | Kündigungsfrist | Besonderheit |
|---|---|---|
| Grundversorgung | 2 Wochen | jederzeit kündbar, keine Mindestlaufzeit |
| Sondervertrag (Erstlaufzeit) | meist bis Laufzeitende | Erstlaufzeit max. 24 Monate |
| Sondervertrag (nach Verlängerung) | max. 1 Monat | Verlängerung max. 1 Monat |
| Sonderkündigung | zum Änderungstermin | bei Preiserhöhung oder Vertragsänderung |
Seit der EnWG-Novelle gilt: Die Erstlaufzeit eines Stromsondervertrags darf höchstens 24 Monate betragen. Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, ist das nur um maximal einen Monat erlaubt, mit einer Kündigungsfrist von ebenfalls höchstens einem Monat (§ 41b EnWG). Ältere Verträge mit automatischer Zwölf-Monats-Verlängerung sind damit nicht mehr zulässig.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter den Arbeitspreis oder Grundpreis oder ändert er die Vertragsbedingungen zu deinen Lasten, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, ganz unabhängig von der eigentlichen Vertragsbindung.
Der Anbieter muss dich rechtzeitig und in Textform über die Preisänderung informieren. In dieser Mitteilung steht auch, bis wann du das Sonderkündigungsrecht ausüben kannst.
Wichtig: Eine reine Anpassung gesetzlicher Steuern oder Umlagen löst nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht aus, sofern die übrigen Preisbestandteile unverändert bleiben. Lies die Änderungsmitteilung deshalb genau.
Kündigen und direkt günstiger weitermachen
Wenn du dein Sonderkündigungsrecht nutzt, sichere dir am besten sofort den neuen Tarif: PLZ eingeben und vergleichen.
Stromtarife vergleichenKündigen beim Umzug
Bei einem Umzug kannst du den bestehenden Vertrag oft mitnehmen, wenn der Anbieter an der neuen Adresse liefert. Willst du das nicht oder ist es nicht möglich, greift ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs: Viele Verträge sehen vor, dass du mit einer Frist von wenigen Wochen zum Auszugstermin kündigen kannst. Prüfe die genaue Regelung in deinen Vertragsunterlagen und nenne in der Kündigung das Umzugsdatum sowie die neue Anschrift.
Form und Nachweis
Für die Kündigung genügt die Textform (§ 126b BGB). Eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief reichen aus; eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Achte trotzdem auf:
- Vollständige Angaben: Kundennummer, Vertrags- oder Zählernummer, Adresse und gewünschtes Kündigungsdatum.
- Nachweis des Zugangs: Bei E-Mail eine Lesebestätigung anfordern, bei Brief per Einschreiben senden.
- Bestätigung verlangen: Bitte ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung mit dem konkreten Vertragsende.
Wenn der Anbieter nicht reagiert
Bestätigt dein Versorger die Kündigung nicht oder rechnet er weiter ab, gehe in dieser Reihenfolge vor:
- Schriftlich nachhaken und auf deine fristgerechte Kündigung verweisen.
- Kopie und Zugangsnachweis der Kündigung bereithalten.
- Verbraucherzentrale einschalten, sie hilft bei der Durchsetzung.
- Bleibt es strittig, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Solange ein Wechsel läuft, fällt der Strom nie aus: Greift kein gültiger Tarif, übernimmt automatisch die Grund- oder Ersatzversorgung.