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Stromanbieter kündigen

Anbieter bestätigt die Kündigung nicht – was tun?

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Anbieter bestätigt die Kündigung nicht – was tun?“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Kurz erklärt

Reagiert dein Stromanbieter nicht auf deine Kündigung oder rechnet weiter ab, hakst du zuerst schriftlich nach und verweist auf deine fristgerechte Kündigung samt Zugangsnachweis. Hilft das nicht, berät dich die Verbraucherzentrale. Bleibt der Streit bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen – das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Der Strom fällt in der Zwischenzeit nie aus.

Ruhe bewahren – der Strom bleibt an

Wenn ein Anbieter die Kündigung nicht bestätigt, ist das ärgerlich, aber kein Notfall. Wichtig zuerst: Du stehst nie ohne Strom da. Greift kein gültiger Liefervertrag, übernimmt automatisch die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung. Es geht also nur um die saubere Durchsetzung deiner Kündigung, nicht um deine Versorgungssicherheit.

Gehe von hier aus in klar abgestuften Schritten vor – vom freundlichen Nachhaken bis zur kostenlosen Schlichtung.

Illustration zum Abschnitt „Ruhe bewahren – der Strom bleibt an“ im Ratgeber „Anbieter bestätigt die Kündigung nicht – was tun?“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Schritt 1: Schriftlich nachhaken

Setze ein zweites Schreiben auf und verweise darauf, dass du fristgerecht gekündigt hast. Nenne:

Bleibe sachlich. Häufig ist die fehlende Bestätigung nur ein Bearbeitungsversäumnis, das sich mit einer Erinnerung erledigt.

Schritt 2: Zugangsnachweis nutzen

Jetzt zahlt sich aus, wenn du beim Kündigen vorgesorgt hast. Der Zugangsnachweis belegt, dass die Kündigung angekommen ist:

VersandwegNachweis
EinschreibenEinlieferungs- und Auslieferungsbeleg
E-MailEingangs- oder Lesebestätigung, gesendete Mail
Online-PortalBestätigungsseite als Screenshot

Lege eine Kopie der Kündigung und den Nachweis dem Nachhak-Schreiben bei. Wie du von Anfang an sauber kündigst und den Zugang sicherst, beschreibt Stromvertrag kündigen: Vorlage.

Illustration zum Abschnitt „Schritt 2: Zugangsnachweis nutzen“ im Ratgeber „Anbieter bestätigt die Kündigung nicht – was tun?“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Schritt 3: Verbraucherzentrale einschalten

Reagiert der Anbieter weiterhin nicht oder rechnet er trotz Kündigung weiter ab, hilft die Verbraucherzentrale. Sie berät dich zur Durchsetzung, prüft deine Unterlagen und kann den Anbieter im Rahmen ihrer Beratung anschreiben. Bevor du laufende Zahlungen einstellst oder Lastschriften zurückbuchst, hol dir dort Rat – das kann eine Sperrandrohung vermeiden.

Schritt 4: Schlichtungsstelle Energie

Bleibt der Streit bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Sie ist die zentrale außergerichtliche Schlichtungsstelle für den Energiebereich. Wichtig für dich:

Reiche deine Unterlagen, die Kündigung und den Schriftverkehr ein. Die Schlichtungsstelle vermittelt dann zwischen dir und dem Versorger.

Vorbeugen: damit es gar nicht so weit kommt

Die meisten dieser Fälle lassen sich vermeiden, indem du von vornherein nachweisbar kündigst und – wo möglich – den neuen Anbieter die Kündigung übernehmen lässt. Auch bei einem Sonderkündigungsrecht gilt: lieber selbst und mit Nachweis kündigen. Welcher Tarif sich als Anschlusslösung für deine Postleitzahl rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Alle Fristen und Grundlagen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.

Häufige Fragen

Was mache ich, wenn der Anbieter die Kündigung ignoriert?
Hake schriftlich nach und verweise auf das Datum deiner fristgerechten Kündigung. Lege eine Kopie der Kündigung und den Zugangsnachweis bei. Setze eine angemessene Frist für die Bestätigung des Vertragsendes.
Welchen Zugangsnachweis brauche ich?
Bei einem Brief den Einlieferungsbeleg des Einschreibens, bei einer E-Mail die Eingangs- oder Lesebestätigung samt gesendeter Nachricht. Dieser Nachweis ist entscheidend, falls der Anbieter den Erhalt bestreitet.
Wer hilft mir, wenn der Anbieter nicht reagiert?
Zuerst die Verbraucherzentrale, die zur Durchsetzung berät. Bleibt der Streit bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Deren Verfahren ist für Verbraucher kostenlos und außergerichtlich.
Muss ich weiterzahlen, obwohl ich gekündigt habe?
Zahlungen unter Vorbehalt können sinnvoll sein, um eine Sperrung zu vermeiden, während der Streit läuft. Lass dich von der Verbraucherzentrale beraten, bevor du Lastschriften zurückbuchst oder Zahlungen einstellst.
Fällt der Strom aus, wenn der Streit andauert?
Nein. Greift kein gültiger Liefervertrag, übernimmt automatisch die Grund- oder Ersatzversorgung. Der Strom bleibt also an, während du die Kündigung durchsetzt.

Quellen & Stand

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