Ruhe bewahren – der Strom bleibt an
Wenn ein Anbieter die Kündigung nicht bestätigt, ist das ärgerlich, aber kein Notfall. Wichtig zuerst: Du stehst nie ohne Strom da. Greift kein gültiger Liefervertrag, übernimmt automatisch die Grundversorgung oder die Ersatzversorgung. Es geht also nur um die saubere Durchsetzung deiner Kündigung, nicht um deine Versorgungssicherheit.
Gehe von hier aus in klar abgestuften Schritten vor – vom freundlichen Nachhaken bis zur kostenlosen Schlichtung.
Schritt 1: Schriftlich nachhaken
Setze ein zweites Schreiben auf und verweise darauf, dass du fristgerecht gekündigt hast. Nenne:
- das Datum deiner ursprünglichen Kündigung,
- die eingehaltene Kündigungsfrist,
- Kunden- und Zählernummer,
- eine angemessene Frist, bis zu der du die Bestätigung des Vertragsendes erwartest.
Bleibe sachlich. Häufig ist die fehlende Bestätigung nur ein Bearbeitungsversäumnis, das sich mit einer Erinnerung erledigt.
Schritt 2: Zugangsnachweis nutzen
Jetzt zahlt sich aus, wenn du beim Kündigen vorgesorgt hast. Der Zugangsnachweis belegt, dass die Kündigung angekommen ist:
| Versandweg | Nachweis |
|---|---|
| Einschreiben | Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg |
| Eingangs- oder Lesebestätigung, gesendete Mail | |
| Online-Portal | Bestätigungsseite als Screenshot |
Lege eine Kopie der Kündigung und den Nachweis dem Nachhak-Schreiben bei. Wie du von Anfang an sauber kündigst und den Zugang sicherst, beschreibt Stromvertrag kündigen: Vorlage.
Schritt 3: Verbraucherzentrale einschalten
Reagiert der Anbieter weiterhin nicht oder rechnet er trotz Kündigung weiter ab, hilft die Verbraucherzentrale. Sie berät dich zur Durchsetzung, prüft deine Unterlagen und kann den Anbieter im Rahmen ihrer Beratung anschreiben. Bevor du laufende Zahlungen einstellst oder Lastschriften zurückbuchst, hol dir dort Rat – das kann eine Sperrandrohung vermeiden.
Schritt 4: Schlichtungsstelle Energie
Bleibt der Streit bestehen, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Sie ist die zentrale außergerichtliche Schlichtungsstelle für den Energiebereich. Wichtig für dich:
- Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
- Es ist außergerichtlich – ein Gerichtsverfahren bleibt dir erspart.
- Voraussetzung ist meist, dass du den Anbieter zuvor erfolglos kontaktiert hast.
Reiche deine Unterlagen, die Kündigung und den Schriftverkehr ein. Die Schlichtungsstelle vermittelt dann zwischen dir und dem Versorger.
Vorbeugen: damit es gar nicht so weit kommt
Die meisten dieser Fälle lassen sich vermeiden, indem du von vornherein nachweisbar kündigst und – wo möglich – den neuen Anbieter die Kündigung übernehmen lässt. Auch bei einem Sonderkündigungsrecht gilt: lieber selbst und mit Nachweis kündigen. Welcher Tarif sich als Anschlusslösung für deine Postleitzahl rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Alle Fristen und Grundlagen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.