Warum sich ein Wechsel lohnt
In den meisten Netzgebieten ist die Grundversorgung der teuerste verfügbare Tarif. Sie ist der gesetzliche Auffangtarif für alle, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben, und genau deshalb selten der günstigste. Wer aus der Grundversorgung in einen Sondervertrag wechselt, zahlt fast immer weniger pro Kilowattstunde.
Die konkrete Ersparnis hängt von deinem Wohnort, deinem Verbrauch und dem aktuellen Marktniveau ab. Eine pauschale Euro-Zahl wäre unseriös, nutze dafür den Vergleich mit deiner Postleitzahl. Auf unseren Ortsseiten siehst du den lokalen Grundversorger samt Preis und kannst ihn direkt gegen günstigere Tarife stellen.
So läuft der Wechsel ab
Der gesamte Prozess ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und für dich weitgehend automatisiert:
- Tarif vergleichen. Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben (Referenz: 3.500 kWh für einen Zwei-Personen-Haushalt). Der Verbrauch steht auf deiner letzten Jahresabrechnung.
- Tarif auswählen und abschließen. Achte auf Vertragslaufzeit, Preisgarantie und ob Boni in den angezeigten Kosten schon enthalten sind.
- Kündigung läuft automatisch. Der neue Anbieter kündigt deinen alten Vertrag fristgerecht und meldet dich beim Netzbetreiber an. Du musst nichts selbst verschicken.
- Bestätigung abwarten. Beide Anbieter bestätigen den Wechseltermin schriftlich. Prüfe das Startdatum und den vereinbarten Arbeitspreis.
- Zählerstand melden. Zum Stichtag liest du den Zählerstand ab und übermittelst ihn. Damit ist der Wechsel abgeschlossen.
Wichtig: Der Netzbetreiber und damit das Stromnetz vor Ort bleiben immer gleich. Du wechselst nur den Lieferanten, der dir den Strom verkauft und abrechnet.
Schritt 1 starten: Tarife für deine PLZ
Du kennst jetzt den Ablauf. Gib deine Postleitzahl ein und sieh sofort, welche Tarife bei dir verfügbar sind.
Stromtarife vergleichenFristen und der 24-Stunden-Wechsel
Wie schnell der Wechsel greift, hängt von deinem bestehenden Vertrag ab:
- In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen.
- In Sonderverträgen gilt die vereinbarte Laufzeit; danach meist ein Monat Kündigungsfrist.
- Bei einer Preiserhöhung oder Vertragsänderung hast du ein Sonderkündigungsrecht (siehe unten).
Seit dem 6. Juni 2025 schreibt § 20a EnWG vor, dass ein Lieferantenwechsel auf Verbraucherwunsch innerhalb von 24 Stunden technisch möglich sein muss. Bestehende Kündigungsfristen bleiben davon unberührt, die 24-Stunden-Regel betrifft die technische Umsetzung des Wechsels, nicht die Vertragsbindung.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter den Preis oder ändert er die Vertragsbedingungen zu deinen Lasten, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit. Der Anbieter muss dich rechtzeitig und in Textform über die Änderung informieren. Die Frist, innerhalb derer du das Sonderkündigungsrecht ausüben kannst, steht in der jeweiligen Mitteilung.
Worauf du beim neuen Tarif achten solltest
- Arbeitspreis und Grundpreis getrennt bewerten. Bei geringem Verbrauch zählt der Grundpreis stärker, bei hohem Verbrauch der Arbeitspreis.
- Boni kritisch lesen. Neukunden- und Sofortboni senken die Kosten oft nur im ersten Jahr. Vergleiche auch den Preis ohne Bonus.
- Preisgarantie prüfen. Sie schützt vor Erhöhungen, klär aber, ob Steuern und Umlagen ausgenommen sind (eingeschränkte Preisgarantie).
- Laufzeit und Kündigungsfrist sollten zu deiner Situation passen, besonders wenn ein Umzug ansteht.