Eine Preisgarantie soll Planungssicherheit geben: Sie schützt für eine bestimmte Zeit vor steigenden Strompreisen. Wie weit dieser Schutz reicht, hängt entscheidend von der Art der Garantie ab – und genau hier lohnt der genaue Blick ins Kleingedruckte.
Eingeschränkte Preisgarantie
Die häufigste Variante ist die eingeschränkte Preisgarantie. Sie sichert die vom Anbieter beeinflussbaren Bestandteile – also Beschaffung und Vertrieb – ab, nicht jedoch:
- Steuern (Strom- und Umsatzsteuer),
- staatliche Umlagen und Abgaben,
- teils auch nicht die Netzentgelte.
Steigen diese staatlich oder regulatorisch bestimmten Posten, darf der Anbieter den Preis trotz Garantie anheben.
Vollumfängliche Preisgarantie
Die vollumfängliche (oder eingeschränkte „echte”) Preisgarantie deckt alle Preisbestandteile ab, einschließlich Steuern, Abgaben und Netzentgelten. Sie bietet den umfassendsten Schutz, ist aber seltener und oft an höhere Tarife gebunden.
Worauf achten
Eine Preisgarantie ist kein Rabatt, sondern eine Stabilitätszusage. Sinkende Preise gibt der Anbieter während der Garantie meist nicht weiter. Wer Sicherheit sucht, sollte Laufzeit und garantierte Bestandteile vergleichen.