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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Preisgarantie

Preisgarantie einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Preisfixierung

Definition

Eine Preisgarantie ist die Zusage des Stromanbieters, bestimmte Preisbestandteile für einen festgelegten Zeitraum stabil zu halten. Sie kann eingeschränkt (ohne Steuern, Abgaben und Umlagen) oder vollumfänglich (alle Preisbestandteile) gelten.

Eine Preisgarantie soll Planungssicherheit geben: Sie schützt für eine bestimmte Zeit vor steigenden Strompreisen. Wie weit dieser Schutz reicht, hängt entscheidend von der Art der Garantie ab – und genau hier lohnt der genaue Blick ins Kleingedruckte.

Eingeschränkte Preisgarantie

Die häufigste Variante ist die eingeschränkte Preisgarantie. Sie sichert die vom Anbieter beeinflussbaren Bestandteile – also Beschaffung und Vertrieb – ab, nicht jedoch:

Steigen diese staatlich oder regulatorisch bestimmten Posten, darf der Anbieter den Preis trotz Garantie anheben.

Vollumfängliche Preisgarantie

Die vollumfängliche (oder eingeschränkte „echte”) Preisgarantie deckt alle Preisbestandteile ab, einschließlich Steuern, Abgaben und Netzentgelten. Sie bietet den umfassendsten Schutz, ist aber seltener und oft an höhere Tarife gebunden.

Worauf achten

Eine Preisgarantie ist kein Rabatt, sondern eine Stabilitätszusage. Sinkende Preise gibt der Anbieter während der Garantie meist nicht weiter. Wer Sicherheit sucht, sollte Laufzeit und garantierte Bestandteile vergleichen.

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