Normalerweise bindet ein Stromvertrag bis zum Ende der Laufzeit. Das Sonderkündigungsrecht durchbricht diese Bindung in Situationen, in denen sich die Grundlage des Vertrags ändert, meist zulasten der Kundin oder des Kunden.
Wann es entsteht
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht insbesondere bei:
- Preiserhöhung: Erhöht der Anbieter den Preis, darf der Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung gekündigt werden. Der Anbieter muss über die Erhöhung und das Kündigungsrecht rechtzeitig informieren.
- Einseitiger Vertragsänderung: Ändert der Anbieter die Bedingungen zum Nachteil des Kunden, gilt Vergleichbares.
- Umzug: Kann der bisherige Tarif am neuen Wohnort nicht zu denselben Bedingungen fortgeführt werden, ist eine Kündigung mit besonderer Frist möglich.
Was zu beachten ist
Die Kündigung sollte fristgerecht und nachweisbar erfolgen, idealerweise mit Bezug auf das auslösende Ereignis. Reine Steuer- oder Abgabenänderungen lösen kein Sonderkündigungsrecht aus, wenn der Anbieter sie nur weitergibt. Hilfreich ist, die Mitteilung des Anbieters und die genannte Frist aufzubewahren, um das Recht fristgerecht ausüben zu können.