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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Definition

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Vertragsende. In der Grundversorgung beträgt sie nur zwei Wochen; bei Stromsonderverträgen gelten die gesetzlichen Vorgaben des § 41b EnWG zu Laufzeit und Frist.

Wie schnell man aus einem Stromvertrag herauskommt, hängt davon ab, ob man in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag steckt. Der Unterschied ist erheblich.

Grundversorgung

In der Grundversorgung ist die Kündigungsfrist mit zwei Wochen besonders kurz. Das macht sie zu einer flexiblen Übergangslösung – etwa direkt nach einem Umzug, bis ein passender Sondertarif gefunden ist.

Sonderverträge nach § 41b EnWG

Für Sonderverträge gilt § 41b EnWG. Die wichtigsten Eckpunkte:

Maßgeblich sind immer die konkreten Vertragsbedingungen, solange sie diesen gesetzlichen Rahmen einhalten. Wer fristgerecht kündigen will, sollte die Frist im Vertrag prüfen und die Kündigung nachweisbar (Textform genügt) absenden.

Außerordentliche Kündigung

Unabhängig von der ordentlichen Frist kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen, etwa bei Preiserhöhungen oder einem Umzug.

Verwandte Begriffe: Sonderkündigungsrecht Grundversorgung Preisgarantie Mehr erfahren →

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