Was die Grundversorgung ist
Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für Strom. In sie fällt jeder Haushalt, der Strom verbraucht, ohne aktiv einen eigenen Liefervertrag abgeschlossen zu haben. Typische Fälle: Du ziehst in eine neue Wohnung und meldest dich nirgends an, oder du hast nie einen Anbieter gewählt. Wer Strom aus dem Netz entnimmt, gilt damit automatisch als in der Grundversorgung versorgt – der Strom fließt also auch ohne Vertragsabschluss weiter.
Geregelt ist das in § 36 EnWG. Die Grundversorgung gilt nur für Haushaltskunden im Rahmen der Niederspannung und garantiert, dass niemand ohne Strom dasteht.
Wer ist Grundversorger – und wie finde ich ihn?
Grundversorger ist nach § 36 EnWG das Energieunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Das ist häufig das örtliche Stadtwerk, aber nicht immer. Wichtig: Der Grundversorger ist an das Netzgebiet gebunden, nicht an die Stadtgrenze – in einer Gemeinde können theoretisch mehrere Netzgebiete liegen.
Der Status wird vom Netzbetreiber alle drei Jahre zum 1. Juli neu festgestellt. Maßgeblich ist allein die Zahl der belieferten Haushaltskunden.
Den für deine Adresse zuständigen Grundversorger findest du über deinen Netzbetreiber oder per Postleitzahl. Auf unseren Ortsseiten ist der lokale Grundversorger samt aktuellem Preis hinterlegt, sodass du ihn direkt gegen günstigere Tarife stellen kannst.
Grundversorgung vs. Sondervertrag
Neben der Grundversorgung bieten dieselben und andere Versorger frei verhandelbare Sonderverträge an. Die Unterschiede:
| Merkmal | Grundversorgung | Sondervertrag |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 36 EnWG | freie Vereinbarung |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen | je nach Laufzeit |
| Mindestlaufzeit | keine | Erstlaufzeit bis 24 Monate |
| Preisniveau | meist höher | oft günstiger |
| Preisanpassung | mit Frist möglich | je nach Preisgarantie |
Warum die Grundversorgung meist teurer ist
Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten nicht der günstigste Tarif. Das hat strukturelle Gründe: Der Grundversorger muss jeden Kunden annehmen, auch kurzfristig wechselnde, und kalkuliert entsprechend vorsichtig. Zudem beschafft er Strom oft langfristig und gibt fallende Marktpreise erst verzögert weiter. Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt deshalb in aller Regel mehr pro Kilowattstunde als in einem Sondervertrag.
Eine pauschale Ersparnis lässt sich seriös nicht beziffern – sie hängt von Netzgebiet, Netzentgelt, Verbrauch und Marktniveau ab. Der einzige verlässliche Weg ist der Vergleich mit deiner Postleitzahl und deinem Jahresverbrauch.
Ersatzversorgung: das kurzfristige Auffangnetz
Von der Grundversorgung zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Sie greift, wenn unklar ist, wer überhaupt liefert – etwa wenn ein Anbieter insolvent wird oder die Belieferung kurzfristig einstellt. In diesem Fall wird die Versorgung dem Grundversorger zugeordnet, jedoch nur für maximal drei Monate. Danach geht der Kunde – sofern er nichts unternimmt – in die reguläre Grundversorgung über. Die Ersatzversorgung ist häufig besonders teuer und sollte deshalb nur ein Übergang sein.
Aus der Grundversorgung herauskommen
Die Grundversorgung lässt sich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Am einfachsten ist der Weg über einen neuen Anbieter: Dieser übernimmt die Kündigung und die Anmeldung beim Netzbetreiber automatisch. Die Stromversorgung bleibt dabei lückenlos – das Netz und der Netzbetreiber ändern sich beim Lieferantenwechsel nie.