Der Strom muss vom Erzeuger bis in die Wohnung transportiert werden – über Hochspannungsleitungen, Umspannwerke und das örtliche Verteilnetz. Für diese Nutzung der Infrastruktur zahlen alle Stromkunden ein Entgelt, das der Lieferant einzieht und an den Netzbetreiber weiterreicht.
Regulierung durch die Bundesnetzagentur
Da das Stromnetz ein natürliches Monopol ist, dürfen Netzbetreiber die Entgelte nicht frei festlegen. Die Bundesnetzagentur genehmigt und überwacht die Höhe im Rahmen der Anreizregulierung. Ziel ist, dass die Entgelte nur die anerkannten Kosten eines effizienten Netzbetriebs decken.
Regionale Unterschiede
Netzentgelte unterscheiden sich von Netzgebiet zu Netzgebiet teils deutlich. Gründe sind unterschiedliche Netzlängen, Kundendichte und Investitionsbedarf – ländliche Regionen und Gebiete mit viel Erneuerbaren-Ausbau tragen oft höhere Kosten.
Im Strompreis erscheint das Netzentgelt nicht separat, sondern verteilt sich auf den Arbeits- und den Grundpreis. Es macht zusammen mit Steuern und Abgaben einen erheblichen Teil des Endpreises aus, den der Lieferant selbst nicht beeinflussen kann.