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Grundversorgung: Preise und Preisbestandteile

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Grundversorgung: Preise und Preisbestandteile“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

Kurz erklärt

Der Grundversorgungspreis besteht aus zwei Tarifkomponenten: dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis je Kilowattstunde und dem festen Grundpreis. Beide enthalten staatlich oder regulatorisch festgelegte Bestandteile wie Netzentgelt, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen, die im selben Netzgebiet für alle Tarife gleich sind. Beeinflussbar durch die Anbieterwahl ist nur der Energieanteil.

Zwei Komponenten, viele Bestandteile

Der Preis in der Grundversorgung wirkt auf der Rechnung kompliziert, folgt aber einer einfachen Struktur. Er besteht aus genau zwei Tarifkomponenten:

In beiden Komponenten stecken wiederum mehrere Bestandteile: die eigentliche Energiebeschaffung und der Vertrieb auf der einen Seite, dazu staatlich oder regulatorisch festgelegte Posten auf der anderen. Diese Zweiteilung ist der Schlüssel, um zu verstehen, was sich durch die Anbieterwahl überhaupt ändern lässt.

Illustration zum Abschnitt „Zwei Komponenten, viele Bestandteile“ im Ratgeber „Grundversorgung: Preise und Preisbestandteile“: ein Wohnviertel mit Stromleitungen und einem Verteilerkasten.

Arbeitspreis und Grundpreis

Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil. Je mehr Kilowattstunden du verbrauchst, desto stärker fällt er ins Gewicht. Er wird in Cent je Kilowattstunde angegeben.

Der Grundpreis ist dagegen ein fester Jahresbetrag, der unabhängig vom Verbrauch anfällt – er deckt unter anderem Messung, Abrechnung und einen Teil der Bereitstellungskosten. Für die Jahreskosten zählt deshalb immer die Kombination beider Werte, nicht nur der Arbeitspreis allein.

KomponenteBezugBeispielhafte Posten darin
Arbeitspreisje kWhEnergiebeschaffung, Netzentgelt, Steuern, Umlagen
Grundpreisje JahrMessung, Abrechnung, Grundkosten der Belieferung

Die staatlich oder regulatorisch festgelegten Bestandteile

Ein großer Teil des Strompreises ist nicht frei kalkuliert, sondern vorgegeben. Dazu gehören:

Diese Posten sind im selben Netzgebiet für alle Tarife gleich – egal ob Grundversorgung oder Sondervertrag.

Illustration zum Abschnitt „Die staatlich oder regulatorisch festgelegten Bestandteile“ im Ratgeber „Grundversorgung: Preise und Preisbestandteile“: ein Wohnviertel mit Stromleitungen und einem Verteilerkasten.

Was du beeinflussen kannst – und was nicht

Aus der Struktur folgt eine klare Konsequenz: Beeinflussbar ist durch die Anbieterwahl allein der Energieanteil aus Beschaffung und Vertrieb. Netzentgelt, Steuern, Konzessionsabgabe und Umlagen lassen sich nicht durch einen Wechsel senken – sie sind an dein Netzgebiet gebunden.

Genau hier liegt aber der Hebel: Weil der Grundversorger den Energieanteil vorsichtig kalkuliert, ist dieser Teil bei freien Tarifen oft niedriger. Warum das so ist, erklärt der Beitrag Warum die Grundversorgung meist teurer ist.

Vom Preisbestandteil zum Vergleich

Weil sich die festen Bestandteile nicht ändern lassen, bringt der Vergleich genau dort etwas, wo er etwas bringen kann – beim Energieanteil. Eine pauschale Ersparnis lässt sich nicht seriös nennen, denn sie hängt von Netzgebiet, Netzentgelt, Verbrauch und Marktniveau ab.

Der verlässliche Weg führt über deine eigenen Zahlen. Stromtarife vergleichen berücksichtigt Arbeitspreis und Grundpreis gemeinsam und stellt den lokalen Grundversorger gegen die freien Tarife in deinem Netzgebiet. So siehst du die echten Jahreskosten statt nur einen einzelnen Wert.

Häufige Fragen

Aus welchen Komponenten besteht der Grundversorgungspreis?
Aus dem Arbeitspreis je Kilowattstunde und dem festen Grundpreis pro Jahr. In beiden stecken Energiebeschaffung und Vertrieb sowie staatlich oder regulatorisch festgelegte Bestandteile wie Netzentgelt, Steuern, Konzessionsabgabe und Umlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Grundpreis?
Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde berechnet und steigt mit dem Verbrauch. Der Grundpreis ist ein fester Jahresbetrag unabhängig vom Verbrauch, etwa für Messung und Abrechnung.
Welcher Teil des Preises lässt sich durch den Anbieter beeinflussen?
Nur der Energieanteil aus Beschaffung und Vertrieb. Netzentgelt, Steuern, Konzessionsabgabe und Umlagen sind im selben Netzgebiet für alle Anbieter gleich und damit nicht durch die Tarifwahl veränderbar.
Warum ist das Netzentgelt regional unterschiedlich?
Das Netzentgelt deckt die Kosten des örtlichen Stromnetzes. Es hängt vom jeweiligen Netzbetreiber, von der Netzstruktur und der Auslastung ab und unterscheidet sich deshalb von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Ändern sich die Preisbestandteile jedes Jahr?
Einige ja. Netzentgelte werden jährlich neu festgelegt, ebenso können sich Steuern und Umlagen ändern. Der Energieanteil schwankt zudem mit den Beschaffungskosten am Markt.

Quellen & Stand

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