Zwei Komponenten, viele Bestandteile
Der Preis in der Grundversorgung wirkt auf der Rechnung kompliziert, folgt aber einer einfachen Struktur. Er besteht aus genau zwei Tarifkomponenten:
- dem Arbeitspreis, der pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet wird, und
- dem Grundpreis, einem festen Jahresbetrag unabhängig vom Verbrauch.
In beiden Komponenten stecken wiederum mehrere Bestandteile: die eigentliche Energiebeschaffung und der Vertrieb auf der einen Seite, dazu staatlich oder regulatorisch festgelegte Posten auf der anderen. Diese Zweiteilung ist der Schlüssel, um zu verstehen, was sich durch die Anbieterwahl überhaupt ändern lässt.
Arbeitspreis und Grundpreis
Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil. Je mehr Kilowattstunden du verbrauchst, desto stärker fällt er ins Gewicht. Er wird in Cent je Kilowattstunde angegeben.
Der Grundpreis ist dagegen ein fester Jahresbetrag, der unabhängig vom Verbrauch anfällt – er deckt unter anderem Messung, Abrechnung und einen Teil der Bereitstellungskosten. Für die Jahreskosten zählt deshalb immer die Kombination beider Werte, nicht nur der Arbeitspreis allein.
| Komponente | Bezug | Beispielhafte Posten darin |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | je kWh | Energiebeschaffung, Netzentgelt, Steuern, Umlagen |
| Grundpreis | je Jahr | Messung, Abrechnung, Grundkosten der Belieferung |
Die staatlich oder regulatorisch festgelegten Bestandteile
Ein großer Teil des Strompreises ist nicht frei kalkuliert, sondern vorgegeben. Dazu gehören:
- Netzentgelt: Das Netzentgelt deckt die Kosten des örtlichen Stromnetzes. Es wird vom Netzbetreiber erhoben und ist regional unterschiedlich, weil Netzstruktur und Auslastung variieren.
- Stromsteuer: Die Stromsteuer ist bundesweit einheitlich geregelt im Stromsteuergesetz.
- Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe zahlt der Netzbetreiber an die Kommune für die Nutzung öffentlicher Wege; ihre Höhe hängt unter anderem von der Gemeindegröße ab.
- Umlagen: Verschiedene Umlagen werden über den Strompreis finanziert.
Diese Posten sind im selben Netzgebiet für alle Tarife gleich – egal ob Grundversorgung oder Sondervertrag.
Was du beeinflussen kannst – und was nicht
Aus der Struktur folgt eine klare Konsequenz: Beeinflussbar ist durch die Anbieterwahl allein der Energieanteil aus Beschaffung und Vertrieb. Netzentgelt, Steuern, Konzessionsabgabe und Umlagen lassen sich nicht durch einen Wechsel senken – sie sind an dein Netzgebiet gebunden.
Genau hier liegt aber der Hebel: Weil der Grundversorger den Energieanteil vorsichtig kalkuliert, ist dieser Teil bei freien Tarifen oft niedriger. Warum das so ist, erklärt der Beitrag Warum die Grundversorgung meist teurer ist.
Vom Preisbestandteil zum Vergleich
Weil sich die festen Bestandteile nicht ändern lassen, bringt der Vergleich genau dort etwas, wo er etwas bringen kann – beim Energieanteil. Eine pauschale Ersparnis lässt sich nicht seriös nennen, denn sie hängt von Netzgebiet, Netzentgelt, Verbrauch und Marktniveau ab.
Der verlässliche Weg führt über deine eigenen Zahlen. Stromtarife vergleichen berücksichtigt Arbeitspreis und Grundpreis gemeinsam und stellt den lokalen Grundversorger gegen die freien Tarife in deinem Netzgebiet. So siehst du die echten Jahreskosten statt nur einen einzelnen Wert.