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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Stromsteuer

Stromsteuer einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Ökosteuer

Definition

Die Stromsteuer ist eine bundesweite Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom nach dem Stromsteuergesetz (StromStG). Der Regelsatz beträgt 2,05 Cent pro Kilowattstunde und ist als Teil des Arbeitspreises in der Stromrechnung enthalten.

Die Stromsteuer gehört zu den staatlich festgelegten Bestandteilen des Strompreises. Sie wird beim Verbrauch fällig und vom Lieferanten an den Staat abgeführt, taucht für Verbraucher aber nur als Teil des Arbeitspreises auf.

Höhe und Bemessung

Der Regelsteuersatz liegt bei 2,05 ct/kWh und ist mengenabhängig: Je mehr Strom verbraucht wird, desto höher fällt die Stromsteuer aus. Für bestimmte Verwendungen, etwa Teile des produzierenden Gewerbes oder die Schiene, gibt es gesetzlich geregelte Steuerermäßigungen.

Einordnung im Strompreis

Stromsteuer und Umsatzsteuer sind die bundesweit einheitlichen Steueranteile des Strompreises – anders als die ortsabhängige Konzessionsabgabe.

Eingeführt im Rahmen der ökologischen Steuerreform, ist die Stromsteuer ein fester Posten jeder Rechnung. Beim Tarifvergleich spielt sie keine unterscheidende Rolle, da sie für alle Haushaltskunden gleich anfällt.

Verwandte Begriffe: Konzessionsabgabe EEG-Umlage Arbeitspreis

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