Die Stromsteuer gehört zu den staatlich festgelegten Bestandteilen des Strompreises. Sie wird beim Verbrauch fällig und vom Lieferanten an den Staat abgeführt, taucht für Verbraucher aber nur als Teil des Arbeitspreises auf.
Höhe und Bemessung
Der Regelsteuersatz liegt bei 2,05 ct/kWh und ist mengenabhängig: Je mehr Strom verbraucht wird, desto höher fällt die Stromsteuer aus. Für bestimmte Verwendungen, etwa Teile des produzierenden Gewerbes oder die Schiene, gibt es gesetzlich geregelte Steuerermäßigungen.
Einordnung im Strompreis
Stromsteuer und Umsatzsteuer sind die bundesweit einheitlichen Steueranteile des Strompreises – anders als die ortsabhängige Konzessionsabgabe.
Eingeführt im Rahmen der ökologischen Steuerreform, ist die Stromsteuer ein fester Posten jeder Rechnung. Beim Tarifvergleich spielt sie keine unterscheidende Rolle, da sie für alle Haushaltskunden gleich anfällt.