Die EEG-Umlage ist heute ein historischer Preisbestandteil. Über viele Jahre war sie für Verbraucher eine der größten Einzelpositionen auf der Stromrechnung und ein wiederkehrendes Politikum.
Vom Förderhebel zur Abschaffung
Eingeführt mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, finanzierte die Umlage die Differenz zwischen garantierter Einspeisevergütung und Börsenstrompreis. Zur Entlastung der Haushalte wurde sie zum 1. Juli 2022 auf 0 ct/kWh gesenkt und anschließend gesetzlich vollständig gestrichen.
Finanzierung heute
Seit 2023 wird die Förderung erneuerbarer Energien nicht mehr über den Strompreis, sondern aus Bundesmitteln getragen.
Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) übernehmen die frühere Funktion der Umlage. Wer ältere Tarifvergleiche oder Rechnungen sieht, findet die EEG-Umlage dort möglicherweise noch ausgewiesen – in aktuellen Tarifen taucht sie nicht mehr auf.