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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

EEG-Umlage

EEG-Umlage einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Ökostromumlage

Definition

Die EEG-Umlage war ein Aufschlag auf den Strompreis, der bis 2022 die Förderung erneuerbarer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz finanzierte. Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null Cent gesenkt und seit 2023 dauerhaft abgeschafft; die Förderung wird seither aus dem Bundeshaushalt beziehungsweise dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt.

Die EEG-Umlage ist heute ein historischer Preisbestandteil. Über viele Jahre war sie für Verbraucher eine der größten Einzelpositionen auf der Stromrechnung und ein wiederkehrendes Politikum.

Vom Förderhebel zur Abschaffung

Eingeführt mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, finanzierte die Umlage die Differenz zwischen garantierter Einspeisevergütung und Börsenstrompreis. Zur Entlastung der Haushalte wurde sie zum 1. Juli 2022 auf 0 ct/kWh gesenkt und anschließend gesetzlich vollständig gestrichen.

Finanzierung heute

Seit 2023 wird die Förderung erneuerbarer Energien nicht mehr über den Strompreis, sondern aus Bundesmitteln getragen.

Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) übernehmen die frühere Funktion der Umlage. Wer ältere Tarifvergleiche oder Rechnungen sieht, findet die EEG-Umlage dort möglicherweise noch ausgewiesen – in aktuellen Tarifen taucht sie nicht mehr auf.

Verwandte Begriffe: Einspeisevergütung Stromsteuer Arbeitspreis

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