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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Konzessionsabgabe

Konzessionsabgabe einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: KA

Definition

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Städte und Gemeinden für das Recht zahlen, öffentliche Verkehrswege zur Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen zu nutzen. Sie ist Bestandteil des Strompreises und nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) je nach Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt.

Die Konzessionsabgabe ist einer der staatlich regulierten Bestandteile des Strompreises. Sie fließt nicht an den Bund, sondern direkt an die Kommune, über deren öffentliche Wege die Stromleitungen verlaufen.

Staffelung nach Gemeindegröße

Die Höchstsätze der KAV richten sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde: In größeren Städten dürfen höhere Beträge je Kilowattstunde erhoben werden als in kleinen Gemeinden. Für Tarif- und Sondervertragskunden gelten dabei unterschiedliche Sätze.

Einordnung im Strompreis

Die Konzessionsabgabe ist im Arbeitspreis enthalten und macht je nach Wohnort nur einen kleinen, aber ortsabhängigen Teil des Strompreises aus.

Weil die Abgabe an die Kommune gekoppelt ist, unterscheidet sich dieser Preisbestandteil von Ort zu Ort. Das ist einer der Gründe, warum sich Strompreise lokal verschieden zusammensetzen, auch wenn sie auf den ersten Blick ähnlich wirken.

Verwandte Begriffe: Netzentgelt Stromsteuer Arbeitspreis

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