Die Konzessionsabgabe ist einer der staatlich regulierten Bestandteile des Strompreises. Sie fließt nicht an den Bund, sondern direkt an die Kommune, über deren öffentliche Wege die Stromleitungen verlaufen.
Staffelung nach Gemeindegröße
Die Höchstsätze der KAV richten sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde: In größeren Städten dürfen höhere Beträge je Kilowattstunde erhoben werden als in kleinen Gemeinden. Für Tarif- und Sondervertragskunden gelten dabei unterschiedliche Sätze.
Einordnung im Strompreis
Die Konzessionsabgabe ist im Arbeitspreis enthalten und macht je nach Wohnort nur einen kleinen, aber ortsabhängigen Teil des Strompreises aus.
Weil die Abgabe an die Kommune gekoppelt ist, unterscheidet sich dieser Preisbestandteil von Ort zu Ort. Das ist einer der Gründe, warum sich Strompreise lokal verschieden zusammensetzen, auch wenn sie auf den ersten Blick ähnlich wirken.