Zwei Vertragswelten für denselben Strom
Aus der Steckdose kommt in beiden Fällen identischer Strom – der Unterschied liegt allein im Vertrag. Die Grundversorgung ist der gesetzlich geregelte Auffangtarif nach § 36 EnWG. In sie fällt automatisch, wer nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Sondervertrag dagegen ist eine freie Vereinbarung zwischen dir und einem Anbieter, mit eigenen Konditionen, eigener Laufzeit und eigener Preislogik.
Beide haben ihre Berechtigung. Die Grundversorgung sichert, dass niemand ohne Strom dasteht. Der Sondervertrag belohnt aktive Kunden mit meist niedrigeren Preisen – im Gegenzug für etwas weniger Flexibilität.
Der direkte Vergleich
| Merkmal | Grundversorgung | Sondervertrag |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 36 EnWG | freie Vereinbarung (§ 41b EnWG) |
| Kündigungsfrist | 2 Wochen | bis 1 Monat |
| Mindest-/Erstlaufzeit | keine | bis 24 Monate |
| Preisniveau | meist höher | oft günstiger |
| Preisgarantie | keine, Anpassung mit Frist | je nach Tarif möglich |
| Verlängerung | unbefristet weiter | stillschweigend max. 1 Monat |
| Sonderkündigung | bei Preiserhöhung | bei Preiserhöhung |
Die kurze Kündigungsfrist der Grundversorgung ist ihr größter praktischer Vorteil: Du bist nie länger als zwei Wochen gebunden. Der Sondervertrag bindet dich über die Vertragslaufzeit, gibt dafür aber häufig planbarere Preise.
Wann die Grundversorgung sinnvoll ist
Die Grundversorgung passt, wenn du maximale Flexibilität brauchst oder eine Übergangslösung suchst:
- Du bist gerade umgezogen und hast noch keinen Tarif gewählt.
- Du willst dich kurzfristig nicht binden, etwa vor einem weiteren Umzug.
- Du brauchst eine lückenlose Versorgung ohne jede Vorlaufzeit.
Der Preis dafür ist real: Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten nicht der günstigste Tarif. Sie eignet sich als Sicherheitsnetz, selten als Dauerlösung.
Wann der Sondervertrag die bessere Wahl ist
Wer plant zu bleiben und auf den Preis achtet, fährt mit einem Sondervertrag meist besser. Achte dabei auf drei Dinge:
- Laufzeit: Nach § 41b EnWG ist die Erstlaufzeit auf maximal 24 Monate begrenzt, die stillschweigende Verlängerung auf einen Monat.
- Preisgarantie: Eine Preisgarantie schützt – je nach Ausgestaltung – vor steigenden Beschaffungskosten, selten vor allen staatlichen Bestandteilen.
- Sonderkündigungsrecht: Erhöht der Anbieter den Preis, greift dein Sonderkündigungsrecht, und du kommst vorzeitig heraus.
So entscheidest du
Die Entscheidung ist keine Glaubensfrage, sondern eine Rechnung. Eine pauschale Ersparnis lässt sich nicht seriös nennen – der Abstand zwischen Grundversorgung und Sondervertrag hängt von Netzgebiet, Verbrauch und Marktniveau ab. Der verlässliche Weg führt über den Vergleich mit deiner Postleitzahl und deinem Jahresverbrauch.
Stromtarife vergleichen stellt den lokalen Grundversorger direkt gegen die freien Sonderverträge in deinem Netzgebiet. So siehst du schwarz auf weiß, ob sich der Wechsel für dich lohnt und welche Laufzeit dazu passt.