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Grundversorgung Strom

Grundversorgung vs. Sondervertrag im Vergleich

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Grundversorgung vs. Sondervertrag im Vergleich“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Kurz erklärt

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Standardtarif nach § 36 EnWG mit zwei Wochen Kündigungsfrist und ohne Mindestlaufzeit, aber meist höherem Preis. Der Sondervertrag ist frei vereinbart, oft günstiger, hat dafür eine Erstlaufzeit von bis zu 24 Monaten und festere Konditionen. Wer Flexibilität braucht, bleibt in der Grundversorgung; wer sparen will, prüft den Sondervertrag.

Zwei Vertragswelten für denselben Strom

Aus der Steckdose kommt in beiden Fällen identischer Strom – der Unterschied liegt allein im Vertrag. Die Grundversorgung ist der gesetzlich geregelte Auffangtarif nach § 36 EnWG. In sie fällt automatisch, wer nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat. Der Sondervertrag dagegen ist eine freie Vereinbarung zwischen dir und einem Anbieter, mit eigenen Konditionen, eigener Laufzeit und eigener Preislogik.

Beide haben ihre Berechtigung. Die Grundversorgung sichert, dass niemand ohne Strom dasteht. Der Sondervertrag belohnt aktive Kunden mit meist niedrigeren Preisen – im Gegenzug für etwas weniger Flexibilität.

Illustration zum Abschnitt „Zwei Vertragswelten für denselben Strom“ im Ratgeber „Grundversorgung vs. Sondervertrag im Vergleich“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Der direkte Vergleich

MerkmalGrundversorgungSondervertrag
Rechtsgrundlage§ 36 EnWGfreie Vereinbarung (§ 41b EnWG)
Kündigungsfrist2 Wochenbis 1 Monat
Mindest-/Erstlaufzeitkeinebis 24 Monate
Preisniveaumeist höheroft günstiger
Preisgarantiekeine, Anpassung mit Fristje nach Tarif möglich
Verlängerungunbefristet weiterstillschweigend max. 1 Monat
Sonderkündigungbei Preiserhöhungbei Preiserhöhung

Die kurze Kündigungsfrist der Grundversorgung ist ihr größter praktischer Vorteil: Du bist nie länger als zwei Wochen gebunden. Der Sondervertrag bindet dich über die Vertragslaufzeit, gibt dafür aber häufig planbarere Preise.

Wann die Grundversorgung sinnvoll ist

Die Grundversorgung passt, wenn du maximale Flexibilität brauchst oder eine Übergangslösung suchst:

Der Preis dafür ist real: Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten nicht der günstigste Tarif. Sie eignet sich als Sicherheitsnetz, selten als Dauerlösung.

Illustration zum Abschnitt „Wann die Grundversorgung sinnvoll ist“ im Ratgeber „Grundversorgung vs. Sondervertrag im Vergleich“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Wann der Sondervertrag die bessere Wahl ist

Wer plant zu bleiben und auf den Preis achtet, fährt mit einem Sondervertrag meist besser. Achte dabei auf drei Dinge:

So entscheidest du

Die Entscheidung ist keine Glaubensfrage, sondern eine Rechnung. Eine pauschale Ersparnis lässt sich nicht seriös nennen – der Abstand zwischen Grundversorgung und Sondervertrag hängt von Netzgebiet, Verbrauch und Marktniveau ab. Der verlässliche Weg führt über den Vergleich mit deiner Postleitzahl und deinem Jahresverbrauch.

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Häufige Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag?
Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt nach § 36 EnWG, jederzeit mit zwei Wochen kündbar und ohne Mindestlaufzeit. Der Sondervertrag ist eine freie Vereinbarung mit eigener Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisbindung – meist günstiger, aber weniger flexibel.
Ist ein Sondervertrag immer günstiger?
In den meisten Netzgebieten ja, garantiert ist es aber nicht. Wie groß der Abstand zur Grundversorgung ist, hängt von Netzgebiet, Verbrauch und Marktniveau ab. Verlässlich klärt das nur ein Vergleich mit deiner Postleitzahl.
Welche Laufzeit hat ein Sondervertrag maximal?
Nach § 41b EnWG darf die Erstlaufzeit höchstens 24 Monate betragen. Eine stillschweigende Verlängerung ist auf maximal einen Monat begrenzt, und die Kündigungsfrist darf einen Monat nicht überschreiten.
Kann ich aus dem Sondervertrag in die Grundversorgung zurück?
Ja. Wenn du deinen Sondervertrag kündigst und keinen neuen Tarif wählst, fällst du automatisch in die Grundversorgung deines Netzgebiets zurück. Die Versorgung läuft dabei lückenlos weiter.
Was passiert bei einer Preiserhöhung im Sondervertrag?
Erhöht der Anbieter den Preis oder ändert er den Vertrag zu deinen Lasten, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann kurzfristig wechseln, auch wenn die reguläre Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.

Quellen & Stand

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