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Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Vertragslaufzeit

Vertragslaufzeit einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: Mindestlaufzeit

Definition

Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Stromliefervertrag verbindlich abgeschlossen wird. Nach § 41b EnWG darf die anfängliche Laufzeit höchstens 24 Monate betragen; eine automatische Verlängerung ist nur um höchstens einen Monat zulässig und muss mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündbar sein.

Die Vertragslaufzeit bestimmt, wie lange du an einen Tarif gebunden bist und ab wann du frei wechseln kannst. Seit der Reform des Verbraucherschutzes gelten hier klare gesetzliche Obergrenzen.

Gesetzliche Grenzen nach § 41b EnWG

Diese Regeln gelten für reguläre Liefer- und Sonderverträge, nicht aber für die Grundversorgung mit ihrer kurzen Zwei-Wochen-Frist.

Worauf du achten solltest

Eine lange Laufzeit kann eine Preisgarantie absichern – sie bindet dich aber auch, wenn der Markt günstiger wird.

Wäge ab zwischen Planungssicherheit durch eine Preisgarantie und Flexibilität. Halte zudem die Kündigungsfrist im Blick, damit sich der Vertrag nicht ungewollt verlängert.

Verwandte Begriffe: Kündigungsfrist Neukundenbonus Preisgarantie Mehr erfahren →

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