Die Vertragslaufzeit bestimmt, wie lange du an einen Tarif gebunden bist und ab wann du frei wechseln kannst. Seit der Reform des Verbraucherschutzes gelten hier klare gesetzliche Obergrenzen.
Gesetzliche Grenzen nach § 41b EnWG
- Die anfängliche Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen.
- Eine stillschweigende Verlängerung ist nur um höchstens einen Monat zulässig.
- Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündbar.
Diese Regeln gelten für reguläre Liefer- und Sonderverträge, nicht aber für die Grundversorgung mit ihrer kurzen Zwei-Wochen-Frist.
Worauf du achten solltest
Eine lange Laufzeit kann eine Preisgarantie absichern – sie bindet dich aber auch, wenn der Markt günstiger wird.
Wäge ab zwischen Planungssicherheit durch eine Preisgarantie und Flexibilität. Halte zudem die Kündigungsfrist im Blick, damit sich der Vertrag nicht ungewollt verlängert.