Menü

Stromanbieter wechseln

Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag (2026)

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag (2026)“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Das Wichtigste in Kürze

Auch in einem laufenden Stromvertrag kannst du wechseln: zum nächsten regulären Laufzeitende per ordentlicher Kündigung, sofort bei einer Preiserhöhung über das Sonderkündigungsrecht. Den neuen Tarif darfst du schon heute abschließen und auf den freien Termin vormerken. Ein vorzeitiger Ausstieg ohne Kündigungsgrund ist dagegen nicht möglich, die vereinbarte Vertragsbindung bleibt bestehen.

Was „laufender Vertrag” konkret heißt

Ein laufender Stromvertrag bindet dich rechtlich bis zu einem festen Zeitpunkt. Entscheidend ist nicht, ob du gerade unzufrieden bist, sondern was in deinen Unterlagen zur Vertragslaufzeit steht. Bei Sonderverträgen darf die Erstlaufzeit seit der EnWG-Novelle höchstens 24 Monate betragen; verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, ist das nur um maximal einen Monat zulässig (§ 41b EnWG). Genau diese Stelle im Vertrag bestimmt, wann du regulär aussteigen kannst.

Wichtig: Ein Wechsel „trotz laufendem Vertrag” bedeutet fast nie, dass du mitten in der Bindung herausspringst. Es bedeutet meist, dass du den Wechsel jetzt organisierst, obwohl die Kündigung erst später greift. Diese Unterscheidung erspart dir Ärger mit Doppelverträgen.

Illustration zum Abschnitt „Was „laufender Vertrag" konkret heißt“ im Ratgeber „Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag (2026)“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Weg 1: Ordentliche Kündigung zum Laufzeitende

Der saubere Standardfall: Du wechselst zum nächsten regulären Vertragsende. Den Termin findest du, indem du Vertragsbeginn plus Erstlaufzeit rechnest und die Kündigungsfrist abziehst. Beispiel: Startet dein 24-Monats-Vertrag am 1. März 2025 mit einem Monat Frist, musst du spätestens Ende Januar 2027 kündigen, damit er nicht erneut läuft.

Den neuen Tarif suchst du am besten frühzeitig. Welcher Anbieter sich für deinen Verbrauch und dein Netzgebiet rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen und deinen aktuellen Preis gegenüberstellst. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt vom Marktniveau ab, eine pauschale Ersparnis gibt es nicht.

Weg 2: Wechseltermin vormerken

Du musst nicht warten, bis die Kündigungsfrist verstrichen ist. Beim Abschluss des neuen Tarifs gibst du als gewünschten Lieferbeginn das Ende deiner aktuellen Laufzeit an. Der neue Anbieter übernimmt dann:

  1. die fristgerechte Kündigung beim bisherigen Versorger zum Wunschtermin,
  2. die Anmeldung beim Netzbetreiber,
  3. die Lieferung ab dem vorgemerkten Stichtag.

So überbrückst du auch mehrere Monate Restlaufzeit, ohne selbst Fristen im Blick behalten zu müssen. Achte nur darauf, dass ein eventueller Neukundenbonus sich am Lieferbeginn orientiert und nicht vorher verfällt.

Illustration zum Abschnitt „Weg 2: Wechseltermin vormerken“ im Ratgeber „Stromanbieter wechseln trotz laufendem Vertrag (2026)“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Weg 3: Sonderkündigungsrecht, der vorzeitige Ausstieg

Nur in bestimmten Fällen kommst du vor dem Laufzeitende heraus. Das wichtigste Werkzeug ist das Sonderkündigungsrecht:

Der Anbieter muss dich über eine Preisänderung rechtzeitig und in Textform informieren. Die Frist, in der du das Sonderkündigungsrecht nutzen kannst, steht in dieser Mitteilung. Eine reine Anpassung von Steuern oder Umlagen löst das Recht in der Regel nicht aus.

Was nicht geht, und welche Mythen kursieren

SituationVorzeitiger Ausstieg möglich?
Du findest einen günstigeren TarifNein, nur zum Laufzeitende
Anbieter erhöht den ArbeitspreisJa, Sonderkündigungsrecht
Umzug, Anbieter liefert dort nichtJa, meist Sonderkündigung
Du bist einfach unzufriedenNein, Bindung bleibt
Stillschweigende Verlängerung läuftJa, max. 1 Monat Frist

Wer einen zweiten Vertrag abschließt, ohne den ersten zu beenden, riskiert eine Doppelbelieferung und doppelte Abschläge. Mehr dazu, wenn ein Wechsel hängen bleibt, liest du unter Wechsel abgelehnt.

So gehst du Schritt für Schritt vor

Den kompletten Ablauf vom Vergleich bis zur ersten Rechnung beschreibt die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Für den laufenden Vertrag merkst du dir nur drei Punkte: Laufzeitende ermitteln, Wunschtermin vormerken, Bestätigung prüfen. Die rechtlichen Grundlagen und alle Fristen bündelt der Hub Stromanbieter wechseln.

Jetzt lokale Stromtarife vergleichen

Vergleiche den Grundversorger mit günstigen Tarifen für deine Postleitzahl, in unter 2 Minuten.

Stromtarife vergleichen

Häufige Fragen

Kann ich aus einem laufenden Stromvertrag einfach aussteigen?
Ohne Kündigungsgrund nicht. Du bist bis zum Laufzeitende gebunden und kannst dann ordentlich kündigen. Vorzeitig kommst du nur über ein Sonderkündigungsrecht heraus, etwa bei einer Preiserhöhung oder einem Umzug, wenn der Anbieter dort nicht liefert.
Was bedeutet die Vormerkung eines Wechseltermins?
Du schließt den neuen Tarif schon jetzt ab und gibst als Wunschtermin das Ende deiner aktuellen Vertragslaufzeit an. Der neue Anbieter kündigt dann fristgerecht und übernimmt zum Stichtag. So musst du nicht warten, bis die Frist abgelaufen ist.
Verfällt mein Neukundenbonus, wenn ich vormerke?
Der Bonus richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Lieferbeginn, nicht nach dem Abschlussdatum. Prüfe trotzdem die Bonusbedingungen, da manche Anbieter ihn an eine Mindestvertragslaufzeit ab Lieferstart knüpfen.
Lohnt sich der Wechsel überhaupt, wenn ich noch lange gebunden bin?
Das hängt vom aktuellen Marktniveau, deinem Verbrauch und deinem Netzgebiet ab. Pauschal lässt sich das nicht sagen. Vergleiche deinen laufenden Tarif mit den verfügbaren Angeboten für deine Postleitzahl, um die Differenz zu sehen.
Was passiert mit dem Strom am Wechseltag?
Nichts Spürbares. Der Stromfluss wird beim Lieferantenwechsel nie unterbrochen, weil das Netz und der Netzbetreiber gleich bleiben. Du wechselst nur den Lieferanten, der dir den Strom verkauft.

Quellen & Stand