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24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das gilt seit 2025

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das gilt seit 2025“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 6. Juni 2025 schreibt § 20a EnWG vor, dass ein Lieferantenwechsel auf Verbraucherwunsch innerhalb von 24 Stunden technisch umsetzbar sein muss. Das betrifft nur die technische Abwicklung beim Netzbetreiber, nicht deine vertragliche Bindung: Eine bestehende Kündigungsfrist bleibt bestehen. Sofort wechseln kannst du nur, wenn dein alter Vertrag bereits kündbar ist oder du ein Sonderkündigungsrecht hast.

Was sich am 6. Juni 2025 geändert hat

Mit § 20a EnWG gilt seit dem 6. Juni 2025 eine klare Vorgabe: Auf Wunsch des Verbrauchers muss ein Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden technisch umsetzbar sein. Vorher zog sich die technische Abwicklung beim Netzbetreiber oft über mehrere Tage hin. Die Regel ist Teil der europaweiten Bemühungen, den Energiemarkt für Endkunden beweglicher zu machen.

Wichtig ist die genaue Formulierung: Es geht um die technische Umsetzung des Wechsels, also um die Ummeldung in den Marktprozessen, nicht um deine vertragliche Bindung an den alten Anbieter.

Illustration zum Abschnitt „Was sich am 6. Juni 2025 geändert hat“ im Ratgeber „24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das gilt seit 2025“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Technische Umsetzung versus Vertragsbindung

Hier liegt das häufigste Missverständnis. Die 24-Stunden-Frist und deine Kündigungsfrist sind zwei verschiedene Dinge:

EbeneWas sie regeltWie schnell
Technische Umsetzung (§ 20a EnWG)Ummeldung beim Netzbetreiberbinnen 24 Stunden
VertragsbindungWann der alte Vertrag endetlaut Vertrag / Frist

Steckst du in einem Zweijahresvertrag mit einem Monat Kündigungsfrist, ändert die neue Regel daran nichts. Du kannst weiterhin erst zum Laufzeitende wechseln. Die 24-Stunden-Frist beschleunigt nur den Moment, in dem der Wechsel technisch „durchgeschaltet” wird, nicht den Moment, ab dem du kündigen darfst.

Wann du tatsächlich sofort profitierst

Den schnellen Wechsel spürst du vor allem in diesen Fällen:

In all diesen Situationen entfällt das bisherige Warten auf die technische Abwicklung. Bist du dagegen noch lange gebunden, hilft dir die Regel erst zum Vertragsende. Wie du in laufenden Verträgen vorgehst, liest du unter Wechseln trotz laufendem Vertrag.

Illustration zum Abschnitt „Wann du tatsächlich sofort profitierst“ im Ratgeber „24-Stunden-Lieferantenwechsel: Das gilt seit 2025“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

So läuft der schnelle Wechsel in der Praxis

Du beantragst den 24-Stunden-Wechsel nicht in einem eigenen Formular. In der Regel reicht es, beim Tarifabschluss den gewünschten Lieferbeginn anzugeben. Der neue Anbieter stößt die technische Ummeldung beim Netzbetreiber an. Du übermittelst zum Stichtag deinen Zählerstand, der Rest läuft automatisiert.

Welcher Tarif sich für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Ob ein Wechsel finanziell etwas bringt, hängt vom aktuellen Marktniveau und deinem Netzgebiet ab, eine pauschale Zahl wäre unseriös.

Häufige Irrtümer zum Thema

Die übergreifenden Regeln, Fristen und den kompletten Ablauf findest du im Hub Stromanbieter wechseln.

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Häufige Fragen

Kann ich seit 2025 jeden Stromvertrag binnen 24 Stunden wechseln?
Nein. Die 24-Stunden-Regel betrifft nur die technische Umsetzung des Wechsels beim Netzbetreiber. Deine vertragliche Kündigungsfrist bleibt unverändert. Sofort wechseln kannst du nur, wenn der alte Vertrag bereits endet oder ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Was genau regelt § 20a EnWG?
Der Paragraf verpflichtet Netzbetreiber und Lieferanten, einen vom Verbraucher gewünschten Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden technisch durchzuführen. Stichtag der Verpflichtung ist der 6. Juni 2025.
Muss ich den 24-Stunden-Wechsel extra beantragen?
Der schnelle Wechsel greift auf deinen Wunsch hin. In der Praxis steuert dein neuer Anbieter den Termin mit dem Netzbetreiber aus. Du gibst beim Abschluss an, ab wann du beliefert werden willst.
Kostet der schnellere Wechsel etwas?
Nein. Der Lieferantenwechsel ist grundsätzlich kostenlos. Weder für die klassische noch für die beschleunigte Abwicklung darf eine Wechselgebühr verlangt werden.
Fällt beim schnellen Wechsel der Strom aus?
Nein. Der Stromfluss wird beim Lieferantenwechsel nie unterbrochen, weil das Netz und der Netzbetreiber gleich bleiben. Du wechselst nur den Lieferanten, der dir den Strom verkauft.

Quellen & Stand