Die kürzeste Kündigungsfrist im Strommarkt
Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für alle, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben. Was viele nicht wissen: Sie ist zugleich der am leichtesten kündbare Vertrag. Nach § 36 EnWG kannst du sie jederzeit mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht – im Gegensatz zu Sonderverträgen, die dich oft bis zu 24 Monate binden.
Diese kurze Kündigungsfrist ist dein Vorteil: Du bist nie länger als zwei Wochen gebunden und kommst praktisch sofort heraus.
Warum der Ausstieg sich fast immer lohnt
Der Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Er wird alle drei Jahre zum
- Juli neu festgestellt und muss jeden Haushalt beliefern. Damit fällt nie der Strom aus, nur weil ein Vertrag fehlt.
Der Preis dafür: Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten der teuerste verfügbare Tarif. Sie ist als Sicherheitsnetz gedacht, nicht als Dauerlösung. Wer aus der Grundversorgung in einen Sondervertrag wechselt, zahlt fast immer weniger pro Kilowattstunde beim Arbeitspreis. Wie groß der Unterschied ist, hängt von deinem Verbrauch, deinem Netzgebiet und dem Marktniveau ab – deshalb lohnt der Vergleich mit deiner konkreten Postleitzahl.
Der einfachste Weg: gar nicht selbst kündigen
Du musst die Grundversorgung in den meisten Fällen nicht selbst kündigen. Schließt du einen Sondervertrag ab, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim Grundversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber automatisch. Der Ablauf:
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| 1 | Du vergleichst Tarife für deine Postleitzahl |
| 2 | Du schließt den Wunschtarif ab |
| 3 | Der neue Anbieter kündigt den Grundversorger |
| 4 | Zum Stichtag meldest du den Zählerstand |
Welcher Tarif sich für dich rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Da die Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist endet, ist der Wechsel besonders schnell wirksam.
Wenn du doch selbst kündigst
Steigst du aus der Grundversorgung aus, ohne sofort einen neuen Vertrag zu haben, kündigst du selbst in Textform nach § 126b BGB. Eine E-Mail oder ein Brief ohne Unterschrift genügt. Nenne dabei:
- Kundennummer und Zählernummer,
- gewünschtes Kündigungsdatum (frühestens in zwei Wochen),
- Bitte um schriftliche Bestätigung.
Eine fertige Vorlage findest du unter Stromvertrag kündigen: Vorlage. Bedenke: Ohne Anschlussvertrag bleibst du zwar versorgt, aber im teuersten Tarif – plane den Wechsel deshalb am besten parallel.
Sonderfall: Wechsel ohne Lücke
Da der Strom rechtlich nie ausfällt, musst du keine Versorgungslücke fürchten. Greift kein gültiger Tarif, übernimmt automatisch die Grund- oder Ersatzversorgung. Trotzdem ist der saubere Weg, den neuen Vertrag so zu legen, dass er nahtlos an das Ende der Grundversorgung anschließt. Alle Fristen und Grundlagen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.