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Grundversorgung kündigen: 2 Wochen Frist

4 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Grundversorgung kündigen: 2 Wochen Frist“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Kurz erklärt

Die Grundversorgung kannst du nach § 36 EnWG jederzeit mit einer Frist von nur zwei Wochen in Textform kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht. Am einfachsten kündigst du gar nicht selbst, sondern schließt einen Sondervertrag ab – der neue Anbieter übernimmt dann die Kündigung beim Grundversorger automatisch. Da die Grundversorgung meist der teuerste Tarif ist, lohnt der Wechsel fast immer.

Die kürzeste Kündigungsfrist im Strommarkt

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Auffangtarif für alle, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben. Was viele nicht wissen: Sie ist zugleich der am leichtesten kündbare Vertrag. Nach § 36 EnWG kannst du sie jederzeit mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es nicht – im Gegensatz zu Sonderverträgen, die dich oft bis zu 24 Monate binden.

Diese kurze Kündigungsfrist ist dein Vorteil: Du bist nie länger als zwei Wochen gebunden und kommst praktisch sofort heraus.

Illustration zum Abschnitt „Die kürzeste Kündigungsfrist im Strommarkt“ im Ratgeber „Grundversorgung kündigen: 2 Wochen Frist“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Warum der Ausstieg sich fast immer lohnt

Der Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Er wird alle drei Jahre zum

  1. Juli neu festgestellt und muss jeden Haushalt beliefern. Damit fällt nie der Strom aus, nur weil ein Vertrag fehlt.

Der Preis dafür: Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten der teuerste verfügbare Tarif. Sie ist als Sicherheitsnetz gedacht, nicht als Dauerlösung. Wer aus der Grundversorgung in einen Sondervertrag wechselt, zahlt fast immer weniger pro Kilowattstunde beim Arbeitspreis. Wie groß der Unterschied ist, hängt von deinem Verbrauch, deinem Netzgebiet und dem Marktniveau ab – deshalb lohnt der Vergleich mit deiner konkreten Postleitzahl.

Der einfachste Weg: gar nicht selbst kündigen

Du musst die Grundversorgung in den meisten Fällen nicht selbst kündigen. Schließt du einen Sondervertrag ab, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim Grundversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber automatisch. Der Ablauf:

SchrittWas passiert
1Du vergleichst Tarife für deine Postleitzahl
2Du schließt den Wunschtarif ab
3Der neue Anbieter kündigt den Grundversorger
4Zum Stichtag meldest du den Zählerstand

Welcher Tarif sich für dich rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Da die Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist endet, ist der Wechsel besonders schnell wirksam.

Illustration zum Abschnitt „Der einfachste Weg: gar nicht selbst kündigen“ im Ratgeber „Grundversorgung kündigen: 2 Wochen Frist“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Wenn du doch selbst kündigst

Steigst du aus der Grundversorgung aus, ohne sofort einen neuen Vertrag zu haben, kündigst du selbst in Textform nach § 126b BGB. Eine E-Mail oder ein Brief ohne Unterschrift genügt. Nenne dabei:

Eine fertige Vorlage findest du unter Stromvertrag kündigen: Vorlage. Bedenke: Ohne Anschlussvertrag bleibst du zwar versorgt, aber im teuersten Tarif – plane den Wechsel deshalb am besten parallel.

Sonderfall: Wechsel ohne Lücke

Da der Strom rechtlich nie ausfällt, musst du keine Versorgungslücke fürchten. Greift kein gültiger Tarif, übernimmt automatisch die Grund- oder Ersatzversorgung. Trotzdem ist der saubere Weg, den neuen Vertrag so zu legen, dass er nahtlos an das Ende der Grundversorgung anschließt. Alle Fristen und Grundlagen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?
Sie beträgt nur zwei Wochen. Du kannst die Grundversorgung damit zu jedem Zeitpunkt kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es im Gegensatz zu vielen Sonderverträgen nicht.
Muss ich die Grundversorgung selbst kündigen?
Meist nicht. Wenn du einen Sondervertrag abschließt, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim Grundversorger automatisch. Selbst kündigen musst du nur, wenn du aussteigst, ohne sofort einen neuen Vertrag zu haben.
In welcher Form kündige ich die Grundversorgung?
In Textform nach § 126b BGB, also per E-Mail, Fax oder Brief ohne Unterschrift. Nenne deine Kundennummer, die Zählernummer und das gewünschte Kündigungsdatum und lass dir den Eingang bestätigen.
Warum lohnt sich der Ausstieg aus der Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist in den meisten Netzgebieten der teuerste verfügbare Tarif, weil sie als gesetzliches Auffangnetz gedacht ist. Wie viel ein Wechsel bringt, hängt von Verbrauch, Netzgebiet und Marktniveau ab – das zeigt der Vergleich mit deiner Postleitzahl.
Bin ich automatisch in der Grundversorgung?
Du landest dort, wenn du nie aktiv einen Vertrag geschlossen hast, etwa nach einem Umzug. Der Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet und muss dich nach § 36 EnWG beliefern.

Quellen & Stand

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