Menü
Aufgeschlagenes Buch mit warm leuchtender Glühbirne auf einem Schreibtisch, Sinnbild für verständlich erklärte Strombegriffe.

Stromlexikon

Grundversorger

Grundversorger einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Definition

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen mit den meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet. Es ist gesetzlich verpflichtet, dort die Grundversorgung anzubieten. Wer Grundversorger ist, stellt die Bundesnetzagentur alle drei Jahre durch eine Erhebung fest.

In jedem Netzgebiet gibt es genau einen Grundversorger. Häufig ist das das traditionelle Stadtwerk oder ein regionaler Versorger – aber nicht zwangsläufig, denn die Rolle richtet sich allein nach der Zahl der belieferten Haushalte.

Feststellung durch die Bundesnetzagentur

Nach § 36 EnWG ist Grundversorger, wer die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Der Netzbetreiber meldet die Zahlen, und die Feststellung erfolgt im Drei-Jahres-Rhythmus. So kann sich der Grundversorger eines Gebiets theoretisch ändern, wenn ein anderer Anbieter die Mehrheit der Haushalte gewinnt.

Pflichten und Bedeutung

Der Grundversorger trägt besondere Pflichten:

Wichtig: Grundversorger zu sein bedeutet nicht, der günstigste Anbieter zu sein. Ein Tarifvergleich lohnt sich fast immer, gerade weil die Kündigungsfrist in der Grundversorgung mit zwei Wochen sehr kurz ist.

Verwandte Begriffe: Grundversorgung Ersatzversorgung Netzbetreiber Mehr erfahren →

Stand .