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Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nutzen

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nutzen“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

Das Wichtigste in Kürze

Erhöht dein Stromanbieter den Arbeits- oder Grundpreis oder ändert er die Vertragsbedingungen zu deinen Lasten, kannst du über das Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung kündigen, unabhängig von der Vertragslaufzeit. Die Frist dafür steht in der Änderungsmitteilung, die dich rechtzeitig und in Textform erreichen muss. Eine reine Anpassung gesetzlicher Steuern oder Umlagen löst das Recht in der Regel nicht aus.

Was das Sonderkündigungsrecht auslöst

Das Sonderkündigungsrecht ist dein wichtigstes Werkzeug, um vorzeitig aus einem Stromvertrag herauszukommen. Es greift, wenn dein Anbieter eine Änderung zu deinen Lasten vornimmt:

In all diesen Fällen kannst du zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, ganz unabhängig davon, wie lange dein Vertrag eigentlich noch laufen würde. Das ist der entscheidende Unterschied zur ordentlichen Kündigung, die erst zum Laufzeitende möglich ist.

Illustration zum Abschnitt „Was das Sonderkündigungsrecht auslöst“ im Ratgeber „Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nutzen“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Die Frist kommt aus der Mitteilung

Eine feste, gesetzlich genannte Zahl wie „14 Tage” gibt es hier nicht pauschal. Maßgeblich ist die Änderungsmitteilung deines Anbieters. Er muss dich rechtzeitig und in Textform über die Preisänderung informieren, und in dieser Mitteilung steht auch, bis wann du das Sonderkündigungsrecht ausüben kannst.

Praktisch heißt das:

  1. Lies die Mitteilung sofort und markiere das Datum der Erhöhung.
  2. Notiere die genannte Frist für die Sonderkündigung.
  3. Kündige in Textform, bevor die Erhöhung wirksam wird.
  4. Sichere den Zugangsnachweis.

Verpasst du die Frist, gilt die Erhöhung als akzeptiert, und du kommst erst zum regulären Laufzeitende wieder heraus.

Die Ausnahme: Steuern und Umlagen

Nicht jede Preisanpassung begründet ein Sonderkündigungsrecht. Gibt der Anbieter nur gestiegene gesetzliche Steuern oder Umlagen weiter, etwa Änderungen bei der Stromsteuer, und bleiben die übrigen Preisbestandteile unverändert, entsteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht.

Anlass der AnpassungSonderkündigungsrecht?
Erhöhung des Arbeitspreisesja
Erhöhung des Grundpreisesja
Verschlechterung der Bedingungenja
reine Weitergabe von Steuern/Umlagenin der Regel nein

Deshalb lohnt es sich, die Änderungsmitteilung Posten für Posten zu lesen. Hebt der Anbieter den reinen Energiepreis an und verweist nur zusätzlich auf Steuern, bleibt dein Recht bestehen.

Illustration zum Abschnitt „Die Ausnahme: Steuern und Umlagen“ im Ratgeber „Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung nutzen“: eine Person prüft am Laptop einen Stromvertrag am Schreibtisch.

Schritt für Schritt vorgehen

So nutzt du das Recht sauber:

Welcher Tarif sich nach der Erhöhung für deine Postleitzahl rechnet, siehst du, wenn du Stromtarife vergleichen. Ob sich der Wechsel finanziell lohnt, hängt vom aktuellen Marktniveau und deinem Netzgebiet ab.

Preisgarantie als Schutz für die Zukunft

Wer wiederkehrende Erhöhungen vermeiden will, achtet beim nächsten Tarif auf die Preisgarantie. Sie schützt für eine vereinbarte Dauer vor Erhöhungen, kläre aber, ob Steuern und Umlagen ausgenommen sind (eingeschränkte Preisgarantie). Die übergreifenden Regeln und Fristen rund ums Kündigen bündelt der Hub Stromanbieter kündigen.

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Häufige Fragen

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Immer dann, wenn der Anbieter den Arbeits- oder Grundpreis erhöht oder die Vertragsbedingungen zu deinen Lasten ändert. Du kannst dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen, unabhängig von der vereinbarten Laufzeit.
Wie lange habe ich Zeit, das Sonderkündigungsrecht zu nutzen?
Die Frist steht in der Änderungsmitteilung deines Anbieters. Er muss dich rechtzeitig und in Textform informieren. Reagiere zügig, am besten bevor die Erhöhung wirksam wird, und kündige in Textform.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei höheren Steuern und Umlagen?
In der Regel nicht. Eine reine Weitergabe gestiegener gesetzlicher Steuern oder Umlagen löst kein Sonderkündigungsrecht aus, solange die übrigen Preisbestandteile unverändert bleiben. Lies die Mitteilung deshalb genau.
Muss ich kündigen, obwohl der neue Anbieter das beim Wechsel übernimmt?
Beim normalen Wechsel kündigt der neue Anbieter für dich. Beim Sonderkündigungsrecht solltest du zur Sicherheit aber selbst und nachweisbar kündigen, da die Frist kurz und an die Mitteilung gebunden ist.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann gilt die Preiserhöhung als angenommen und der Vertrag läuft zu den neuen Konditionen weiter. Du kannst dann erst wieder zum regulären Laufzeitende ordentlich kündigen.

Quellen & Stand