Der Herkunftsnachweis ist das zentrale Instrument, mit dem Stromanbieter den grünen Charakter ihrer Tarife belegen. Pro erzeugter Megawattstunde aus erneuerbaren Quellen stellt das Umweltbundesamt genau einen HKN aus.
Erzeugung, Handel und Entwertung
Ein HKN durchläuft drei Stationen:
- Ausstellung für die nachgewiesene erneuerbare Erzeugung,
- Übertragung, also der Handel zwischen Marktteilnehmern,
- Entwertung, sobald der Nachweis einem verkauften Stromprodukt zugeordnet wird.
Damit kein Doppelverkauf entsteht, kann jeder Nachweis nur einmal entwertet werden.
Getrennt vom physischen Strom
Der Herkunftsnachweis und die physische Stromlieferung sind handelstechnisch entkoppelt.
Ein Anbieter kann konventionell erzeugten Strom liefern und ihn über zugekaufte, entwertete Herkunftsnachweise bilanziell als Ökostrom ausweisen. Dieser Mechanismus macht Ökostromtarife möglich, ist aber auch der Grund, warum die reine Existenz von Herkunftsnachweisen noch keinen Anlagenneubau garantiert.