Der Messstellenbetreiber ist für die Messstelle zuständig, also für den Zähler und dessen korrekte Funktion. Er stellt sicher, dass Verbrauch und, bei Erzeugung, Einspeisung richtig erfasst und an Netzbetreiber und Lieferant übermittelt werden.
Grundzuständig oder wettbewerblich
Ohne eigene Wahl übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber die Aufgabe, in der Regel der örtliche Verteilnetzbetreiber. Seit dem Messstellenbetriebsgesetz kannst du jedoch einen wettbewerblichen Anbieter beauftragen, etwa für ein intelligentes Messsystem mit besonderen Funktionen.
Der Messstellenbetreiber ist weder dein Netzbetreiber im engeren Sinne noch dein Stromlieferant. Die Kosten des Messstellenbetriebs erscheinen als eigener Posten und sind gesetzlich gedeckelt.