Eine Wärmepumpe verbraucht über das Jahr viel Strom. Damit die Heizkosten im Rahmen bleiben, bieten viele Versorger eigene Wärmepumpentarife an, die pro Kilowattstunde günstiger sind als der normale Haushaltsstrom.
Separater Zähler und §14a EnWG
Voraussetzung für den vergünstigten Tarif ist meist eine getrennte Messung, entweder über einen eigenen Zähler oder eine gemeinsame Messung mit dem Haushaltsstrom nach neuer Regelung. Ist die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG angemeldet, darf der Netzbetreiber die Leistung in seltenen Engpässen kurz reduzieren. Dafür sinkt das Netzentgelt.
Wärmepumpenstrom lässt sich zunehmend auch mit dynamischen Tarifen kombinieren, um gezielt in günstigen Börsenstunden zu heizen und Speicher wie einen Pufferspeicher zu nutzen.