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Symbolbild: eine moderne Luft-Wärmepumpe im Garten eines modernen Einfamilienhauses, Sinnbild für Wärmepumpenstrom.

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Wärmepumpenstrom

Wärmepumpenstrom 2026: reduzierter Tarif, separater Zähler, reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG sowie GEG- und Förderkontext. Neutral erklärt, mit Quellen.

Stand

Das Wichtigste in Kürze

Wärmepumpenstrom wird häufig über einen separaten, reduzierten Tarif abgerechnet, weil eine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG gilt. Seit 2024 erhalten Betreiber dafür ein reduziertes Netzentgelt im Gegenzug zur netzorientierten Steuerbarkeit; gewählt werden kann zwischen mehreren Modulen. Voraussetzung ist meist ein separater Zähler oder eine Kaskadenmessung, da der Verbrauch einer Wärmepumpe typischerweise hoch ausfällt.

Was Wärmepumpenstrom ausmacht

Wärmepumpenstrom bezeichnet den Strom, mit dem eine Wärmepumpe ihr Gebäude beheizt und oft auch Warmwasser bereitet. Weil eine Wärmepumpe deutlich mehr Strom benötigt als typische Haushaltsgeräte und sich ihr Verbrauch zeitlich steuern lässt, wird sie energiewirtschaftlich gesondert behandelt. Häufig steht dafür ein eigener, gegenüber dem Haushaltsstrom reduzierter Tarif zur Verfügung.

Der Grund für die Vergünstigung liegt in der Steuerbarkeit: Eine Wärmepumpe kann ihren Betrieb verschieben, ohne dass der Wohnkomfort leidet, weil das Gebäude Wärme speichert. Diese Flexibilität ist für das Stromnetz wertvoll – und wird über das reduzierte Netzentgelt honoriert.

§ 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt gegen Steuerbarkeit

Seit 2024 regelt § 14a EnWG die Behandlung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen neben Wärmepumpen auch Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen. Wer eine solche Einrichtung anmeldet, erhält ein reduziertes Netzentgelt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistungsaufnahme bei drohenden Netzengpässen vorübergehend reduzieren – die sogenannte netzorientierte Steuerung. Eine vollständige Abschaltung ist dabei nicht vorgesehen; ein Mindestbezug bleibt gesichert.

Für die Höhe der Entgeltreduzierung stehen mehrere Module zur Wahl:

ModulGrundidee
Modul 1pauschale Reduzierung des Netzentgelts
Modul 2prozentuale Reduzierung des Arbeitspreisanteils im Netzentgelt
Modul 3zeitvariables Netzentgelt (in Kombination mit einem Smart Meter)

Die Steuerung greift nur zur Behebung konkreter Netzengpässe. Im Normalbetrieb läuft die Wärmepumpe uneingeschränkt; die Reduzierung ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Zähler: separat oder Kaskade

Damit der reduzierte Tarif und das reduzierte Netzentgelt korrekt abgerechnet werden, ist die messtechnische Erfassung des Wärmepumpenstroms entscheidend. Häufig wird dafür ein separater Zähler installiert, der den Wärmepumpenverbrauch getrennt vom Haushaltsstrom misst. Je nach Netzbetreiber und gewähltem Modul ist auch eine Kaskadenmessung oder eine Gesamtmessung über ein intelligentes Messsystem möglich. Welche Variante zulässig ist, legt der örtliche Netzbetreiber fest.

Verbrauch und Effizienz

Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe liegt typischerweise deutlich über dem reinen Haushaltsverbrauch, weil sie die gesamte Heizenergie aus Strom und Umweltwärme bereitstellt. Wie hoch er konkret ausfällt, hängt vor allem von der Heizlast des Gebäudes, der Dämmung, der Vorlauftemperatur und der Jahresarbeitszahl der Anlage ab. Diese Kennzahl beschreibt, wie viel Wärme die Pumpe pro eingesetzter Kilowattstunde Strom erzeugt – je höher, desto effizienter.

Eine pauschale Verbrauchsangabe wäre irreführend. Für eine belastbare Einschätzung braucht es die individuellen Gebäudedaten. Wegen des hohen Verbrauchs wirkt sich jeder Cent beim Arbeitspreis stärker aus als bei kleinen Verbrauchern.

GEG-Kontext und Förderung

Die Wärmepumpe spielt eine zentrale Rolle im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für neu eingebaute Heizungen gilt die Vorgabe, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – eine Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung in der Regel. Die genauen Übergangsfristen hängen unter anderem von der kommunalen Wärmeplanung ab.

Den Einbau fördert der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, umgesetzt durch BAFA und KfW. Es gibt eine Grundförderung sowie mögliche Boni, etwa für den frühzeitigen Tausch alter Heizungen oder für einkommensabhängige Komponenten. Da sich Fördersätze und Bedingungen ändern können, sind allein die jeweils gültigen Förderrichtlinien verbindlich.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen

Was ist Wärmepumpenstrom?
Wärmepumpenstrom ist Strom für den Betrieb einer Wärmepumpe, der häufig über einen eigenen, reduzierten Tarif abgerechnet wird. Möglich wird das, weil die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG gilt und der Netzbetreiber sie netzdienlich steuern darf.
Was regelt § 14a EnWG für Wärmepumpen?
§ 14a EnWG ermöglicht seit 2024, dass Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen ein reduziertes Netzentgelt erhalten. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung bei Netzengpässen vorübergehend dimmen (netzorientierte Steuerung). Es stehen mehrere Module zur Wahl, die unterschiedliche Entgeltreduzierungen bieten.
Brauche ich einen separaten Zähler für die Wärmepumpe?
Häufig ja. Damit der reduzierte Wärmepumpentarif und das reduzierte Netzentgelt sauber abgerechnet werden können, ist oft ein separater Zähler nötig. Alternativ ist je nach Netzbetreiber und Modul auch eine Kaskaden- oder Gesamtmessung möglich. Die Details legt der jeweilige Netzbetreiber fest.
Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?
Der Verbrauch hängt stark von Gebäude, Dämmung, Heizlast und Effizienz (Jahresarbeitszahl) der Anlage ab und liegt deutlich über dem typischen Haushaltsstromverbrauch. Eine pauschale Zahl ist nicht seriös; entscheidend sind die individuellen Gebäudedaten und das Nutzungsverhalten.
Welche Förderung gibt es 2026 für Wärmepumpen?
Der Einbau einer Wärmepumpe wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert, die von BAFA und KfW umgesetzt wird. Es gibt unter anderem eine Grundförderung und mögliche Boni. Die genauen Sätze und Bedingungen können sich ändern; verbindlich sind die aktuellen Förderrichtlinien.

Begriffe erklärt

Quellen & Stand

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