Was die 65-Prozent-Regel verlangt
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Gesetzgeber eine zentrale Vorgabe für die Wärmewende verankert: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regel zielt darauf, fossile Heizungen schrittweise zu ersetzen, ohne funktionierende Bestandsanlagen sofort stillzulegen. Für die Wärmepumpe ist das von besonderer Bedeutung, weil sie diese Anforderung in der Regel erfüllt, warum das so ist und welcher Strom dahintersteht, ordnet unser Hub zum Wärmepumpenstrom ein. Hier geht es um die rechtliche Mechanik der 65-Prozent-Regel.
Wen die Pflicht wann trifft
Entscheidend ist: Die Pflicht greift beim Einbau einer neuen Heizung, nicht bei der bloßen Existenz einer alten. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, gewartet und repariert werden. Erst wenn eine Heizung neu eingebaut oder vollständig ersetzt wird, muss sie die 65-Prozent-Anforderung erfüllen.
Für Bestandsgebäude ist die Pflicht zudem an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Solange die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung noch nicht vorgelegt hat, gelten Übergangsregelungen. Der Hintergrund: Erst die kommunale Planung zeigt, ob etwa ein Fernwärmenetz im Quartier entsteht, eine Information, die für die Wahl der eigenen Heizung wichtig sein kann.
Erfüllungsoptionen im Überblick
Das GEG schreibt keine bestimmte Technik vor, sondern nennt mehrere Wege, die 65-Prozent-Anforderung zu erfüllen. Die folgende Übersicht zeigt gängige Optionen:
| Erfüllungsoption | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Wärmepumpe | nutzt Umweltwärme, erfüllt die Vorgabe in der Regel automatisch |
| Anschluss an ein Wärmenetz | Versorgung über Fern- oder Nahwärme |
| Stromdirektheizung | unter bestimmten Effizienzbedingungen zulässig |
| Solarthermie | als ergänzender oder anteiliger Baustein |
| Hybridheizung | Kombination aus erneuerbarer und fossiler Spitzenlast |
| Biomasse | etwa Holzpellets unter bestimmten Auflagen |
Die Wärmepumpe ist die meistgenutzte Option, weil sie ohne aufwendigen Einzelnachweis als erfüllend gilt und sich gut mit eigenem Ökostrom oder einer Photovoltaikanlage kombinieren lässt.
Übergangsfristen und Härtefälle
Das Gesetz sieht Übergangsfristen vor, damit niemand bei einer plötzlich defekten Heizung überfordert wird. Lässt sich eine Heizung nicht mehr reparieren (Heizungshavarie), gibt es befristete Zeiträume, in denen vorübergehend auch eine Anlage eingebaut werden darf, die die 65-Prozent-Vorgabe noch nicht erfüllt, bevor anschließend umgestellt wird. Außerdem existieren Befreiungs- und Härtefallregelungen, etwa wenn eine wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Die konkreten Fristen und Voraussetzungen ergeben sich aus dem GEG.
Was das für deine Stromkosten bedeutet
Wer die 65-Prozent-Regel mit einer Wärmepumpe erfüllt, verlagert seinen Wärmebedarf von Brennstoff auf Strom. Damit rückt der Strompreis in den Mittelpunkt: Über die Nutzungsdauer entscheidet vor allem, wie viele Kilowattstunden die Wärmepumpe zieht und zu welchem Arbeitspreis. Welche Förderung den Einbau verbilligt, erklärt der Ratgeber Heizungsförderung 2026: BAFA und KfW für Wärmepumpen. Wie hoch das Tarifniveau in deinem Netzgebiet ist, prüfst du am besten mit deiner Postleitzahl im Stromkostenrechner, so betrachtest du gesetzliche Pflicht, Förderung und laufende Kosten als Gesamtbild.