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Wärmepumpenstrom

GEG und die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „GEG und die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen“: eine moderne Wärmepumpe vor einem Einfamilienhaus.

Das Wichtigste in Kürze

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Wann diese Pflicht für ein Gebäude greift, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab: In Bestandsgebäuden gilt sie verzögert, bis die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Eine Wärmepumpe erfüllt die Vorgabe in der Regel automatisch.

Was die 65-Prozent-Regel verlangt

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Gesetzgeber eine zentrale Vorgabe für die Wärmewende verankert: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regel zielt darauf, fossile Heizungen schrittweise zu ersetzen, ohne funktionierende Bestandsanlagen sofort stillzulegen. Für die Wärmepumpe ist das von besonderer Bedeutung, weil sie diese Anforderung in der Regel erfüllt, warum das so ist und welcher Strom dahintersteht, ordnet unser Hub zum Wärmepumpenstrom ein. Hier geht es um die rechtliche Mechanik der 65-Prozent-Regel.

Illustration zum Abschnitt „Was die 65-Prozent-Regel verlangt“ im Ratgeber „GEG und die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen“: eine moderne Heizungsanlage im Keller eines Hauses.

Wen die Pflicht wann trifft

Entscheidend ist: Die Pflicht greift beim Einbau einer neuen Heizung, nicht bei der bloßen Existenz einer alten. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, gewartet und repariert werden. Erst wenn eine Heizung neu eingebaut oder vollständig ersetzt wird, muss sie die 65-Prozent-Anforderung erfüllen.

Für Bestandsgebäude ist die Pflicht zudem an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Solange die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung noch nicht vorgelegt hat, gelten Übergangsregelungen. Der Hintergrund: Erst die kommunale Planung zeigt, ob etwa ein Fernwärmenetz im Quartier entsteht, eine Information, die für die Wahl der eigenen Heizung wichtig sein kann.

Erfüllungsoptionen im Überblick

Das GEG schreibt keine bestimmte Technik vor, sondern nennt mehrere Wege, die 65-Prozent-Anforderung zu erfüllen. Die folgende Übersicht zeigt gängige Optionen:

ErfüllungsoptionKurzbeschreibung
Wärmepumpenutzt Umweltwärme, erfüllt die Vorgabe in der Regel automatisch
Anschluss an ein WärmenetzVersorgung über Fern- oder Nahwärme
Stromdirektheizungunter bestimmten Effizienzbedingungen zulässig
Solarthermieals ergänzender oder anteiliger Baustein
HybridheizungKombination aus erneuerbarer und fossiler Spitzenlast
Biomasseetwa Holzpellets unter bestimmten Auflagen

Die Wärmepumpe ist die meistgenutzte Option, weil sie ohne aufwendigen Einzelnachweis als erfüllend gilt und sich gut mit eigenem Ökostrom oder einer Photovoltaikanlage kombinieren lässt.

Illustration zum Abschnitt „Erfüllungsoptionen im Überblick“ im Ratgeber „GEG und die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen“: eine moderne Heizungsanlage im Keller eines Hauses.

Übergangsfristen und Härtefälle

Das Gesetz sieht Übergangsfristen vor, damit niemand bei einer plötzlich defekten Heizung überfordert wird. Lässt sich eine Heizung nicht mehr reparieren (Heizungshavarie), gibt es befristete Zeiträume, in denen vorübergehend auch eine Anlage eingebaut werden darf, die die 65-Prozent-Vorgabe noch nicht erfüllt, bevor anschließend umgestellt wird. Außerdem existieren Befreiungs- und Härtefallregelungen, etwa wenn eine wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Die konkreten Fristen und Voraussetzungen ergeben sich aus dem GEG.

Was das für deine Stromkosten bedeutet

Wer die 65-Prozent-Regel mit einer Wärmepumpe erfüllt, verlagert seinen Wärmebedarf von Brennstoff auf Strom. Damit rückt der Strompreis in den Mittelpunkt: Über die Nutzungsdauer entscheidet vor allem, wie viele Kilowattstunden die Wärmepumpe zieht und zu welchem Arbeitspreis. Welche Förderung den Einbau verbilligt, erklärt der Ratgeber Heizungsförderung 2026: BAFA und KfW für Wärmepumpen. Wie hoch das Tarifniveau in deinem Netzgebiet ist, prüfst du am besten mit deiner Postleitzahl im Stromkostenrechner, so betrachtest du gesetzliche Pflicht, Förderung und laufende Kosten als Gesamtbild.

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Häufige Fragen

Was besagt die 65-Prozent-Regel?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Vorgabe gilt für den Einbau neuer Heizungen, nicht für bestehende, weiterlaufende Anlagen.
Muss ich meine alte Heizung sofort austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Die 65-Prozent-Pflicht greift erst, wenn eine neue Heizung eingebaut wird. Für irreparabel defekte Heizungen gibt es zudem Übergangsfristen.
Was hat die kommunale Wärmeplanung damit zu tun?
Die Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. In Bestandsgebäuden greift die 65-Prozent-Regel erst, wenn die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, damit Eigentümer die künftige Wärmeversorgung im Quartier berücksichtigen können.
Erfüllt eine Wärmepumpe die 65-Prozent-Regel?
In der Regel ja. Eine Wärmepumpe nutzt überwiegend Umweltwärme und gilt damit als Erfüllungsoption, die die 65-Prozent-Anforderung ohne weiteren Nachweis erfüllt. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz oder Hybridlösungen können die Vorgabe erfüllen.
Welche Heizungen erfüllen die Vorgabe noch?
Neben der Wärmepumpe zählen unter anderem der Anschluss an ein Wärmenetz, Stromdirektheizungen unter Bedingungen, Solarthermie sowie bestimmte Hybridheizungen und Biomasseanlagen zu den Erfüllungsoptionen. Welche Lösung passt, hängt vom Gebäude ab.

Quellen & Stand