Menü

Wärmepumpenstrom

Heizungsförderung 2026: BAFA und KfW für Wärmepumpen

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Heizungsförderung 2026: BAFA und KfW für Wärmepumpen“: eine moderne Wärmepumpe vor einem Einfamilienhaus.

Das Wichtigste in Kürze

Der Einbau einer Wärmepumpe wird 2026 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Sie umfasst eine Grundförderung und mögliche Boni, etwa für den Austausch alter Heizungen oder einkommensabhängige Komponenten. Die Antragstellung und Auszahlung teilen sich BAFA und KfW je nach Maßnahme. Konkrete Fördersätze können sich ändern (zuletzt geprüft: Juli 2026); verbindlich sind allein die aktuellen Förderrichtlinien von KfW und BAFA.

Worum es bei der Heizungsförderung geht

Eine Wärmepumpe ist in der Anschaffung deutlich teurer als ein fossiler Heizkessel. Damit der Umstieg dennoch attraktiv bleibt, fördert der Bund den Einbau über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Förderung senkt die Investitionskosten spürbar, ändert aber nichts an den laufenden Stromkosten der Wärmepumpe, die hängen vom Tarif, dem Arbeitspreis und dem reduzierten Netzentgelt nach § 14a EnWG ab. Den energiewirtschaftlichen Kontext liefert unser Hub zum Wärmepumpenstrom; hier geht es um die Investitionsseite.

Illustration zum Abschnitt „Worum es bei der Heizungsförderung geht“ im Ratgeber „Heizungsförderung 2026: BAFA und KfW für Wärmepumpen“: eine moderne Wärmepumpe vor einem Einfamilienhaus.

BAFA und KfW: wer macht was

Die Förderung wird von zwei Stellen umgesetzt. Vereinfacht gilt: Für den eigentlichen Heizungstausch im selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude ist in der Regel die KfW zuständig; ergänzende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Energieberatung laufen häufig über das BAFA. Welche Stelle für deinen Fall der richtige Ansprechpartner ist, hängt von der konkreten Maßnahme ab.

MaßnahmeTypische Zuständigkeit
Heizungstausch (Wärmepumpe) im WohngebäudeKfW
Energieberatung / FachplanungBAFA
Einzelmaßnahmen an der GebäudehülleBAFA
Ergänzende Effizienzmaßnahmenje nach Programm

Grundförderung und Boni

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Es gibt eine Grundförderung für den Heizungstausch und zusätzlich Boni, die unter bestimmten Bedingungen hinzukommen. Üblich sind etwa ein Bonus für den frühzeitigen Austausch einer alten, fossilen Heizung sowie einkommensabhängige Komponenten für Selbstnutzer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. Die Boni lassen sich bis zu einer festgelegten Obergrenze miteinander kombinieren.

Wichtig: Die genauen Prozentsätze und Höchstbeträge sind in den Förderrichtlinien geregelt und können sich ändern. Aus diesem Grund nennen wir hier bewusst keine festen Zahlen, sie könnten zum Zeitpunkt deiner Planung bereits überholt sein. Verbindlich sind allein die aktuell gültigen Bedingungen von BAFA und KfW.

Illustration zum Abschnitt „Grundförderung und Boni“ im Ratgeber „Heizungsförderung 2026: BAFA und KfW für Wärmepumpen“: eine moderne Wärmepumpe vor einem Einfamilienhaus.

Ablauf: erst Antrag, dann Auftrag

Bei der BEG gilt grundsätzlich, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss, meist bevor du den verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb abschließt. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, riskiert, die Förderung zu verlieren. In vielen Konstellationen ist zudem die Einbindung eines Fachunternehmens oder eines Energieeffizienz-Experten vorgesehen. Den genauen Ablauf, die nötigen Nachweise und die Fristen findest du in den Förderbedingungen.

Förderung im Gesamtbild

Die Heizungsförderung ist nur ein Teil der Rechnung. Sie verbilligt die Anschaffung, während die 65-Prozent-Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz den Rahmen für die Heizungswahl setzt, dazu mehr im Ratgeber GEG und die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen. Über die gesamte Nutzungsdauer entscheidet jedoch vor allem der laufende Stromverbrauch über die Kosten. Wie viele Kilowattstunden deine Wärmepumpe zieht und zu welchem Preis, solltest du frühzeitig durchrechnen, einen ersten Eindruck zum Tarifniveau in deinem Netzgebiet liefert der Stromkostenrechner. So bewertest du Förderung und Betriebskosten gemeinsam statt isoliert.

Jetzt lokale Stromtarife vergleichen

Vergleiche den Grundversorger mit günstigen Tarifen für deine Postleitzahl, in unter 2 Minuten.

Stromtarife vergleichen

Häufige Fragen

Wer ist für die Wärmepumpen-Förderung zuständig?
Die Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Je nach Maßnahme sind das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW zuständig. Für Heizungsmaßnahmen im Wohngebäude ist in der Regel die KfW der Ansprechpartner, für ergänzende Effizienzmaßnahmen oft das BAFA.
Aus welchen Bausteinen besteht die Förderung?
Typischerweise gibt es eine Grundförderung für den Heizungstausch und zusätzliche Boni, etwa für den frühzeitigen Austausch einer alten fossilen Heizung oder einkommensabhängige Komponenten. Die Boni lassen sich bis zu einer Obergrenze kombinieren. Die genauen Sätze regeln die Förderrichtlinien.
Gibt es feste Prozentsätze für die Förderung?
Die Förderhöhen sind in den Förderrichtlinien festgelegt und können angepasst werden. Aus diesem Grund nennen wir hier bewusst keine festen Prozentzahlen. Vor der Planung solltest du die aktuell gültigen Sätze direkt bei BAFA oder KfW prüfen.
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
In der Regel ja. Förderanträge müssen meist vor Maßnahmenbeginn beziehungsweise vor Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb gestellt werden. Die genauen Fristen und der Ablauf stehen in den jeweiligen Förderbedingungen; eine vorherige Energieberatung ist häufig sinnvoll.
Lässt sich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Eine Kombination mit Landes- oder Kommunalprogrammen ist teils möglich, teils ausgeschlossen. Bundes-, Landes- und Kommunalförderungen schließen sich nicht immer gegenseitig aus. Welche Kombination zulässig ist, ergibt sich aus den jeweiligen Förderrichtlinien.

Quellen & Stand