Worum es bei der Heizungsförderung geht
Eine Wärmepumpe ist in der Anschaffung deutlich teurer als ein fossiler Heizkessel. Damit der Umstieg dennoch attraktiv bleibt, fördert der Bund den Einbau über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Förderung senkt die Investitionskosten spürbar, ändert aber nichts an den laufenden Stromkosten der Wärmepumpe, die hängen vom Tarif, dem Arbeitspreis und dem reduzierten Netzentgelt nach § 14a EnWG ab. Den energiewirtschaftlichen Kontext liefert unser Hub zum Wärmepumpenstrom; hier geht es um die Investitionsseite.
BAFA und KfW: wer macht was
Die Förderung wird von zwei Stellen umgesetzt. Vereinfacht gilt: Für den eigentlichen Heizungstausch im selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude ist in der Regel die KfW zuständig; ergänzende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und die Energieberatung laufen häufig über das BAFA. Welche Stelle für deinen Fall der richtige Ansprechpartner ist, hängt von der konkreten Maßnahme ab.
| Maßnahme | Typische Zuständigkeit |
|---|---|
| Heizungstausch (Wärmepumpe) im Wohngebäude | KfW |
| Energieberatung / Fachplanung | BAFA |
| Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle | BAFA |
| Ergänzende Effizienzmaßnahmen | je nach Programm |
Grundförderung und Boni
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Es gibt eine Grundförderung für den Heizungstausch und zusätzlich Boni, die unter bestimmten Bedingungen hinzukommen. Üblich sind etwa ein Bonus für den frühzeitigen Austausch einer alten, fossilen Heizung sowie einkommensabhängige Komponenten für Selbstnutzer unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. Die Boni lassen sich bis zu einer festgelegten Obergrenze miteinander kombinieren.
Wichtig: Die genauen Prozentsätze und Höchstbeträge sind in den Förderrichtlinien geregelt und können sich ändern. Aus diesem Grund nennen wir hier bewusst keine festen Zahlen, sie könnten zum Zeitpunkt deiner Planung bereits überholt sein. Verbindlich sind allein die aktuell gültigen Bedingungen von BAFA und KfW.
Ablauf: erst Antrag, dann Auftrag
Bei der BEG gilt grundsätzlich, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss, meist bevor du den verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb abschließt. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, riskiert, die Förderung zu verlieren. In vielen Konstellationen ist zudem die Einbindung eines Fachunternehmens oder eines Energieeffizienz-Experten vorgesehen. Den genauen Ablauf, die nötigen Nachweise und die Fristen findest du in den Förderbedingungen.
Förderung im Gesamtbild
Die Heizungsförderung ist nur ein Teil der Rechnung. Sie verbilligt die Anschaffung, während die 65-Prozent-Vorgabe aus dem Gebäudeenergiegesetz den Rahmen für die Heizungswahl setzt, dazu mehr im Ratgeber GEG und die 65-Prozent-Regel bei neuen Heizungen. Über die gesamte Nutzungsdauer entscheidet jedoch vor allem der laufende Stromverbrauch über die Kosten. Wie viele Kilowattstunden deine Wärmepumpe zieht und zu welchem Preis, solltest du frühzeitig durchrechnen, einen ersten Eindruck zum Tarifniveau in deinem Netzgebiet liefert der Stromkostenrechner. So bewertest du Förderung und Betriebskosten gemeinsam statt isoliert.