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Wärmepumpenstrom

§ 14a EnWG: Module 1, 2 und 3 im Vergleich

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „§ 14a EnWG: Module 1, 2 und 3 im Vergleich“: eine moderne Wärmepumpe vor einem Einfamilienhaus.

Das Wichtigste in Kürze

§ 14a EnWG bietet für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen drei Module. Modul 1 senkt das Netzentgelt pauschal um einen festen Jahresbetrag, Modul 2 reduziert den Arbeitspreisanteil prozentual, Modul 3 ist ein zeitvariables Netzentgelt und setzt ein intelligentes Messsystem voraus. Modul 1 und 2 lassen sich kombinieren; Modul 3 ist eigenständig und für Wärmepumpen mit hohem, verschiebbarem Verbrauch attraktiv.

Worum es bei § 14a EnWG geht

Wer eine Wärmepumpe betreibt, bezieht spürbar mehr Strom als ein durchschnittlicher Haushalt. Damit dieser zusätzliche Verbrauch das örtliche Stromnetz nicht überlastet, hat der Gesetzgeber mit § 14a EnWG seit 2024 einen festen Rahmen geschaffen: Du gewährst dem Netzbetreiber das Recht, die Leistung deiner Wärmepumpe bei einem drohenden Netzengpass kurzfristig zu reduzieren. Im Gegenzug sinkt dein Netzentgelt. Wie diese Reduzierung konkret aussieht, regeln drei Module, zwischen denen du wählst. Den groben Überblick liefert unser Hub zum Wärmepumpenstrom; hier geht es um die Detailunterschiede der Module aus Heizsicht.

Illustration zum Abschnitt „Worum es bei § 14a EnWG geht“ im Ratgeber „§ 14a EnWG: Module 1, 2 und 3 im Vergleich“: ein Umspannwerk mit Transformatoren im Stromnetz.

Modul 1: pauschale Reduzierung

Modul 1 ist die einfachste Variante. Du erhältst einen festen jährlichen Pauschalbetrag, um den dein Netzentgelt sinkt, unabhängig davon, wie viele Kilowattstunden deine Wärmepumpe tatsächlich verbraucht. Die Höhe der Pauschale legt jeder Netzbetreiber für sein Netzgebiet fest und veröffentlicht sie. Für die Abrechnung genügt häufig ein separater Zähler; ein intelligentes Messsystem ist nicht zwingend.

Der Vorteil: Du weißt von Anfang an, welche Entlastung du bekommst. Der Nachteil: Bei sehr hohem Heizstromverbrauch fällt die feste Pauschale im Verhältnis weniger ins Gewicht als ein prozentualer Abschlag.

Modul 2: prozentualer Abschlag auf den Arbeitspreis

Modul 2 setzt nicht an einer Pauschale, sondern am Arbeitspreisanteil des Netzentgelts an. Dieser Anteil wird um einen festen Prozentsatz reduziert. Je mehr deine Wärmepumpe heizt, desto stärker wirkt der Rabatt, denn er bezieht sich auf jede bezogene Kilowattstunde. Wichtig ist die Verbindung zum Arbeitspreis: Reduziert wird nur der Netzentgeltanteil, nicht der Beschaffungs- oder Vertriebsanteil deines Tarifs.

Der Clou: Modul 2 lässt sich mit Modul 1 kombinieren. Du nimmst also die feste Pauschale mit und bekommst zusätzlich den prozentualen Abschlag auf den Arbeitspreisanteil. Für Wärmepumpen mit hohem Jahresverbrauch ist diese Kombination oft die wirtschaftlich sinnvollste der nicht-zeitvariablen Optionen.

Illustration zum Abschnitt „Modul 2: prozentualer Abschlag auf den Arbeitspreis“ im Ratgeber „§ 14a EnWG: Module 1, 2 und 3 im Vergleich“: ein Umspannwerk mit Transformatoren im Stromnetz.

Modul 3: zeitvariables Netzentgelt

Modul 3 ist die anspruchsvollste Variante und für den Heizbetrieb am interessantesten, wenn du flexibel bist. Statt einer pauschalen oder prozentualen Reduzierung gibt es hier ein Netzentgelt mit mehreren Zeitstufen, günstig, normal und teuer, das sich über den Tag verändert. Wer den Wärmepumpenbetrieb in die günstigen Stufen legt, etwa über einen gut gedämmten Pufferspeicher und vorausschauende Heizkurven, zahlt weniger.

Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter), weil nur damit die zeitvariablen Stufen messtechnisch erfasst werden. Modul 3 ist nicht mit Modul 1 oder 2 kombinierbar; du entscheidest dich entweder für die zeitvariable Logik oder für die festen Reduzierungen.

Die Module im direkten Vergleich

ModulMechanikSmart Meter nötigKombinierbarStärke im Heizbetrieb
Modul 1feste Jahrespauschaleneinmit Modul 2planbare, garantierte Entlastung
Modul 2prozentualer Abschlag auf Arbeitspreisanteilneinmit Modul 1wirkt stärker bei hohem Verbrauch
Modul 3zeitvariables Netzentgelt (Zeitstufen)janeinbelohnt verschiebbaren Betrieb

So wählst du das passende Modul

Die Entscheidung hängt von deinem Heizverhalten und der Messtechnik ab. Wer wenig Flexibilität hat und Planungssicherheit will, fährt mit der Kombination aus Modul 1 und 2 gut. Wer dagegen einen großen Pufferspeicher nutzt, den Heizbetrieb zeitlich verschieben kann und ohnehin ein intelligentes Messsystem besitzt, kann mit Modul 3 mehr herausholen. Da das reduzierte Netzentgelt nur ein Baustein deiner Stromkosten ist, lohnt es sich, parallel den Tarif selbst zu prüfen, etwa mit unserem Ratgeber zu Wärmepumpentarif vs. Haushaltsstrom und einem Blick in den Stromkostenrechner. Welches Modul dein Netzbetreiber konkret anbietet und mit welchen Beträgen, steht in seinen veröffentlichten Bedingungen; verbindlich ist immer seine Festlegung.

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Häufige Fragen

Welche Module gibt es bei § 14a EnWG?
Es gibt drei Module: eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts (Modul 1), eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreisanteils (Modul 2) und ein zeitvariables Netzentgelt mit unterschiedlichen Zeitstufen (Modul 3). Modul 3 erfordert ein intelligentes Messsystem.
Kann ich Modul 1 und Modul 2 kombinieren?
Ja. Modul 1 und Modul 2 lassen sich miteinander kombinieren. Wer Modul 2 wählt, kann zusätzlich die pauschale Reduzierung aus Modul 1 mitnehmen. Modul 3 ist dagegen eine eigenständige Alternative und nicht mit den anderen kombinierbar.
Welches Modul lohnt sich für eine Wärmepumpe?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Modul 1 ist einfach und garantiert eine feste Entlastung. Modul 2 wirkt umso stärker, je höher der Wärmepumpenverbrauch ausfällt. Modul 3 belohnt, wenn du den Heizbetrieb in günstige Zeitfenster verschieben kannst und ein Smart Meter verbaut ist.
Muss ich mich für ein Modul entscheiden?
Ja, du wählst beim Netzbetreiber ein Modul beziehungsweise die kombinierbare Variante aus Modul 1 und 2. Ein Wechsel zwischen den Modulen ist grundsätzlich möglich, allerdings nicht beliebig oft; die Fristen legt der Netzbetreiber im Rahmen der Vorgaben fest.
Gilt § 14a für jede Wärmepumpe?
Die Regelung gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW Bezugsleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind und am Niederspannungsnetz hängen. Wärmepumpen erfüllen diese Schwelle in der Regel. Für ältere Anlagen gibt es Übergangsregelungen.

Quellen & Stand