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Stromlexikon

Strompreisbremse

Strompreisbremse einfach erklärt: Definition, Einordnung und was du wissen musst.

Auch: StromPBG

Definition

Die Strompreisbremse war eine zeitlich befristete staatliche Entlastung nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG), die von März 2023 rückwirkend ab Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 galt. Für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wurde der Arbeitspreis gedeckelt; darüber hinausgehender Verbrauch wurde zum vollen Vertragspreis abgerechnet.

Die Strompreisbremse war die Antwort der Bundesregierung auf die stark gestiegenen Energiepreise infolge der Energiekrise. Sie ist inzwischen ausgelaufen und nur noch historisch relevant.

Wie der Deckel funktionierte

Entlastet wurde nicht der gesamte Verbrauch, sondern ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Vorjahresverbrauchs. Für diese Menge war der Arbeitspreis für Haushalte gedeckelt; jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde kostete den vollen vertraglichen Preis.

Der Mengendeckel sollte entlasten und zugleich einen Sparanreiz erhalten: Wer weniger verbrauchte, profitierte doppelt.

Befristung und Ende

Das StromPBG trat im März 2023 in Kraft und wirkte rückwirkend ab Januar 2023. Die Entlastung endete planmäßig am 31. Dezember 2023 und wurde nicht verlängert. Seither gelten wieder ausschließlich die regulären Vertragspreise der Lieferanten.

Verwandte Begriffe: EEG-Umlage Jahresverbrauch Arbeitspreis

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