Was Gewerbestrom von Haushaltsstrom unterscheidet
Gewerbestrom ist kein anderer Strom, sondern Strom für gewerblich genutzte Anschlüsse mit eigenen Spielregeln bei Messung, Abrechnung und Vertrag. Ein Handwerksbetrieb, ein Ladengeschäft oder eine kleine Produktion bezieht denselben Strom aus demselben Netz wie ein Haushalt. Unterschiedlich sind die Verbrauchsstruktur über den Tag, die Mengen und damit die Art, wie der Verbrauch erfasst und abgerechnet wird.
Während Haushalte einen relativ gleichförmigen Bedarf haben, schwankt der gewerbliche Verbrauch je nach Branche stark: Eine Bäckerei verbraucht früh morgens viel, ein Büro über den Arbeitstag verteilt, ein Kühlhaus rund um die Uhr. Diese Muster bestimmen, welche Messung sinnvoll ist und welcher Tarif passt.
SLP und RLM: zwei Wege der Messung
Der zentrale technische Unterschied liegt in der Messmethode. Maßgeblich ist die jährliche Verbrauchsmenge.
| Merkmal | Standardlastprofil (SLP) | Registrierende Leistungsmessung (RLM) |
|---|---|---|
| Typischer Verbrauch | bis ca. 100.000 kWh/Jahr | über ca. 100.000 kWh/Jahr |
| Erfassung | über typisiertes Profil | viertelstündlicher Lastgang |
| Leistungspreis | in der Regel nicht | meist enthalten |
| Typische Nutzer | Kleingewerbe, Büros, Läden | Industrie, große Betriebe |
Beim Standardlastprofil wird der Verbrauch nicht individuell viertelstündlich gemessen, sondern über ein vom Netzbetreiber zugeordnetes typisiertes Profil abgebildet. Das vereinfacht die Abrechnung für kleinere Anschlüsse erheblich.
Bei der registrierenden Leistungsmessung zeichnet der Zähler den Verbrauch in Viertelstundenintervallen auf. Aus diesem Lastgang ergibt sich unter anderem die höchste bezogene Leistung, die in die Netzentgelte einfließt.
Die Grenze von rund 100.000 kWh Jahresverbrauch ist ein Richtwert. Die konkrete Einordnung und der Wechsel zwischen SLP und RLM werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt.
Steuern, Umlagen und mögliche Entlastungen
Der Strompreis für Gewerbebetriebe setzt sich aus Energiebeschaffung, Vertrieb, Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Für bestimmte Betriebe des produzierenden Gewerbes können reduzierte Sätze bei der Stromsteuer oder einzelnen Umlagen in Betracht kommen. Solche Entlastungen sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, etwa an die Zuordnung zu einer bestimmten Branche und an Antragsverfahren.
Pauschale Aussagen, Gewerbestrom sei „immer günstiger“, treffen daher nicht zu. Ob und wie stark ein Betrieb profitiert, hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel lohnt eine Prüfung der Voraussetzungen, bevor man mit Einsparungen kalkuliert.
Den Lastgang als Stellschraube nutzen
Bei der registrierenden Leistungsmessung bestimmt nicht nur die Strommenge die Kosten, sondern auch die Leistungsspitze. Wer große Verbraucher zeitlich entzerrt, statt sie gleichzeitig laufen zu lassen, kann seine höchste Last und damit den leistungsbezogenen Anteil der Netzentgelte senken. Lastmanagement ist deshalb für leistungsgemessene Betriebe ein praktischer Hebel.
Worauf es beim Tarifvergleich ankommt
Ein sauberer Vergleich von Gewerbestromtarifen achtet auf mehrere Punkte:
- Arbeitspreis und Grundpreis im Verhältnis zum eigenen Verbrauch.
- Bei RLM zusätzlich der Leistungspreis, der auf die Spitzenlast entfällt.
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen, gerade bei längeren Bindungen.
- Preisgarantie oder dynamische Anteile, je nach Planungsbedürfnis.
- Verbrauchsmenge und Lastprofil, die das passende Tarifmodell vorgeben.
Weil sich Konditionen je nach Branche, Menge und Profil deutlich unterscheiden, gibt es nicht den einen besten Gewerbestromtarif. Entscheidend ist, dass Messung, Verbrauch und Vertrag zueinander passen.