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Gewerbestrom

SLP oder RLM: Welche Messung für welchen Betrieb

4 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „SLP oder RLM: Welche Messung für welchen Betrieb“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

Kurz erklärt

Betriebe bis etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch werden in der Regel über ein Standardlastprofil (SLP) abgerechnet, größere über eine registrierende Leistungsmessung (RLM) mit viertelstündlichem Lastgang. Bei der RLM kommt zum Arbeits- und Grundpreis ein Leistungspreis hinzu, der sich an der höchsten bezogenen Leistung orientiert. Die konkrete Einordnung legt der Netzbetreiber fest.

Zwei Wege, den Verbrauch zu erfassen

Beim Gewerbestrom entscheidet vor allem eine Frage über Abrechnung und Tarifgestaltung: Wird der Verbrauch über ein Standardlastprofil abgebildet oder über eine registrierende Leistungsmessung erfasst? Beide Verfahren führen zur selben Stromlieferung, unterscheiden sich aber grundlegend darin, wie genau und wie häufig gemessen wird. Den Gesamtzusammenhang erklärt die Hubseite Gewerbestrom.

Maßgeblich für die Zuordnung ist der Jahresverbrauch. Als Richtwert gilt eine Grenze von rund 100.000 kWh pro Jahr.

Illustration zum Abschnitt „Zwei Wege, den Verbrauch zu erfassen“ im Ratgeber „SLP oder RLM: Welche Messung für welchen Betrieb“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

SLP und RLM im direkten Vergleich

MerkmalStandardlastprofil (SLP)Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Typischer Verbrauchbis ca. 100.000 kWh/Jahrüber ca. 100.000 kWh/Jahr
Erfassungtypisiertes Profilviertelstündlicher Lastgang
Leistungspreisin der Regel nichtmeist enthalten
Zählereinfacher Zähler / mMERLM-Zähler mit Fernübertragung
Typische NutzerKleingewerbe, Büros, LädenIndustrie, große Betriebe

Die Grenze von rund 100.000 kWh ist ein Richtwert, kein starres Gesetz. Der Netzbetreiber legt die Einordnung fest und vollzieht auch den Wechsel, wenn der Verbrauch dauerhaft über der Schwelle liegt.

Standardlastprofil: einfach für kleinere Anschlüsse

Beim Standardlastprofil wird der Verbrauch nicht individuell gemessen, sondern über ein typisiertes Lastprofil abgebildet. Der Netzbetreiber ordnet dem Anschluss ein Profil zu, das den typischen Tages- und Jahresverlauf einer Kundengruppe widerspiegelt. Für ein Büro, einen Laden oder einen kleinen Handwerksbetrieb genügt das. Die Abrechnung besteht im Kern aus Arbeitspreis und Grundpreis, ähnlich wie bei einem Haushalt.

Illustration zum Abschnitt „Standardlastprofil: einfach für kleinere Anschlüsse“ im Ratgeber „SLP oder RLM: Welche Messung für welchen Betrieb“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

RLM: genaue Messung mit Leistungspreis

Bei der registrierenden Leistungsmessung zeichnet der Zähler den Verbrauch in Viertelstundenintervallen auf und übermittelt die Daten an den Netzbetreiber. Aus diesem Lastgang ergibt sich die höchste bezogene Leistung, die in den Leistungspreis und in die Netzentgelte einfließt. Für leistungsgemessene Betriebe lohnt es sich daher, Lastspitzen zu vermeiden. Wie das funktioniert, vertieft der Spoke Lastgang verstehen und Lastspitzen senken.

Welche Messung zu welchem Betrieb passt

Die Messart ergibt sich nicht aus einer freien Entscheidung, sondern aus dem Verbrauch. Ein paar Orientierungspunkte:

Welche Messung vorliegt, bestimmt mit, worauf es beim Tarifvergleich ankommt. Wer einen passenden Tarif sucht, kann unkompliziert Stromtarife vergleichen und die Kriterien im Spoke Gewerbestrom-Tarife vergleichen nachlesen. Wie günstig Gewerbestrom ausfällt, hängt von Verbrauch, Lastprofil und Marktniveau ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.

Häufige Fragen

Ab welchem Verbrauch gilt die registrierende Leistungsmessung?
In der Praxis liegt die Grenze bei rund 100.000 kWh Jahresverbrauch. Unterhalb wird meist über ein Standardlastprofil abgerechnet, oberhalb ist in der Regel eine registrierende Leistungsmessung vorgesehen. Die genaue Einordnung trifft der zuständige Netzbetreiber.
Was ist ein Standardlastprofil?
Ein Standardlastprofil ist ein typisiertes Verbrauchsmuster, das der Netzbetreiber kleineren Anschlüssen zuordnet, statt den Verbrauch viertelstündlich zu messen. Das vereinfacht die Abrechnung für Kleingewerbe, Büros und Läden erheblich.
Welcher Preisbestandteil kommt bei der RLM dazu?
Bei der registrierenden Leistungsmessung kommt zum Arbeits- und Grundpreis ein Leistungspreis hinzu. Er bemisst sich an der höchsten viertelstündlichen Leistung, die der Betrieb im Abrechnungszeitraum bezogen hat.
Kann ich die Messart selbst wählen?
Nein. Die Zuordnung zu SLP oder RLM ergibt sich aus dem Verbrauch und wird vom Netzbetreiber festgelegt. Steigt der Verbrauch dauerhaft über die Schwelle, wechselt der Betrieb in die registrierende Leistungsmessung.
Brauche ich für die RLM einen besonderen Zähler?
Ja. Die registrierende Leistungsmessung erfordert einen Zähler, der den Verbrauch in Viertelstundenintervallen aufzeichnet und an den Netzbetreiber übermittelt. Den Einbau veranlasst der Messstellenbetreiber.

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