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Gewerbestrom

Steuern, Umlagen und Netzentgelte beim Gewerbestrom

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Steuern, Umlagen und Netzentgelte beim Gewerbestrom“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

Das Wichtigste in Kürze

Der Gewerbestrompreis besteht aus Energiebeschaffung und Vertrieb, Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Für bestimmte Betriebe des produzierenden Gewerbes können reduzierte Sätze bei der Stromsteuer oder einzelnen Umlagen in Betracht kommen. Solche Entlastungen sind an gesetzliche Voraussetzungen und Antragsverfahren gebunden und gelten nicht automatisch.

Aus welchen Teilen sich der Preis zusammensetzt

Der Strompreis für Gewerbebetriebe wirkt auf der Rechnung wie eine einzige Zahl, besteht aber aus mehreren Bausteinen mit ganz unterschiedlicher Herkunft. Nur einen Teil davon kann der Lieferant beeinflussen; vieles ist staatlich oder regulatorisch vorgegeben. Den Gesamtzusammenhang liefert die Hubseite Gewerbestrom.

BlockWas darin stecktWer ihn bestimmt
Beschaffung & VertriebStromeinkauf, Marge, ServiceLieferant
NetzentgelteNutzung der Stromnetze, MessungNetzbetreiber, reguliert
Steuern & UmlagenStromsteuer, Konzessionsabgabe, UmlagenGesetzgeber, Kommune

Der über den Arbeitspreis abgerechnete Anteil enthält also weit mehr als nur den reinen Stromeinkauf.

Illustration zum Abschnitt „Aus welchen Teilen sich der Preis zusammensetzt“ im Ratgeber „Steuern, Umlagen und Netzentgelte beim Gewerbestrom“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

Netzentgelte: regional und messabhängig

Die Netzentgelte decken die Kosten für Betrieb und Ausbau der Stromnetze sowie für Messung und Abrechnung. Sie sind reguliert, unterscheiden sich aber von Netzgebiet zu Netzgebiet und nach Spannungsebene. Für leistungsgemessene Betriebe kommt ein leistungsbezogener Anteil hinzu, der von der höchsten bezogenen Leistung abhängt. Wie dieser Anteil entsteht und wie man ihn beeinflusst, beschreibt der Spoke Lastgang verstehen und Lastspitzen senken.

Stromsteuer und mögliche Entlastungen

Die Stromsteuer ist eine bundesweit einheitliche Steuer auf den Stromverbrauch, geregelt im Stromsteuergesetz. Für bestimmte Betriebe, vor allem im produzierenden Gewerbe, sieht das Gesetz Entlastungen vor. Wichtig ist die Einordnung: Diese Entlastungen sind an konkrete Voraussetzungen gebunden, etwa an die Zuordnung zu einer bestimmten Branche, und müssen in der Regel beim Hauptzollamt beantragt werden. Sie gelten nicht automatisch für jeden Gewerbeanschluss.

Pauschale Aussagen wie „Gewerbe zahlt weniger Stromsteuer“ treffen daher nicht zu. Ob und in welchem Umfang ein Betrieb entlastet wird, hängt vom Einzelfall ab. Wer energieintensiv arbeitet, sollte die Voraussetzungen fachlich prüfen lassen, bevor er mit Einsparungen kalkuliert.

Illustration zum Abschnitt „Stromsteuer und mögliche Entlastungen“ im Ratgeber „Steuern, Umlagen und Netzentgelte beim Gewerbestrom“: eine Werkstatt eines kleinen Betriebs mit elektrischer Ausrüstung.

Konzessionsabgabe und Umlagen

Die Konzessionsabgabe zahlen Netzbetreiber an Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege und geben sie über den Strompreis weiter. Ihre Höhe ist gesetzlich gedeckelt und hängt von der Kundengruppe ab.

Hinzu kommen verschiedene Umlagen, deren Höhe und Zusammensetzung sich über die Jahre verändert haben. Die früher prägende EEG-Umlage wird inzwischen nicht mehr über den Strompreis erhoben, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Andere Umlagen bestehen weiter. Auch hier gilt: Für einzelne Umlagen kann es Begrenzungen oder Entlastungen für bestimmte Betriebe geben, jeweils an Voraussetzungen gebunden.

Was Betriebe daraus mitnehmen

Welche Tarifkriterien daneben zählen, beschreibt der Spoke Gewerbestrom-Tarife vergleichen. Einen passenden Tarif für den beeinflussbaren Teil des Preises findest du, wenn du Stromtarife vergleichen. Wie hoch die Gesamtkosten ausfallen, hängt von Verbrauch, Netzgebiet und Marktniveau ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.

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Häufige Fragen

Woraus besteht der Gewerbestrompreis?
Aus drei großen Blöcken: den Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb, den Netzentgelten und den staatlich veranlassten Bestandteilen wie Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Umlagen. Nur den ersten Block kann der Lieferant frei gestalten, die übrigen sind weitgehend vorgegeben.
Können Gewerbebetriebe bei der Stromsteuer entlastet werden?
Für bestimmte Unternehmen, vor allem im produzierenden Gewerbe, sieht das Stromsteuergesetz Entlastungen vor. Diese sind an konkrete Voraussetzungen wie die Zuordnung zu einer Branche und an einen Antrag beim Hauptzollamt gebunden. Sie gelten nicht automatisch für jeden Gewerbeanschluss.
Was ist die Konzessionsabgabe?
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege zur Verlegung von Leitungen zahlen und über den Strompreis weitergeben. Ihre Höhe ist gesetzlich gedeckelt und hängt unter anderem von der Kundengruppe ab.
Sind Netzentgelte für Gewerbe und Haushalte gleich?
Nein. Netzentgelte unterscheiden sich nach Netzgebiet, Spannungsebene und Messart. Bei leistungsgemessenen Betrieben kommt ein leistungsbezogener Anteil hinzu, der von der höchsten bezogenen Leistung abhängt.
Lohnt sich eine Prüfung der Entlastungen?
Für energieintensive Betriebe kann sich die Prüfung lohnen, weil Entlastungen spürbar wirken können. Da sie an Voraussetzungen und Fristen gebunden sind, empfiehlt sich eine fachliche Beratung, bevor man mit Einsparungen kalkuliert.

Quellen & Stand