Aus welchen Teilen sich der Preis zusammensetzt
Der Strompreis für Gewerbebetriebe wirkt auf der Rechnung wie eine einzige Zahl, besteht aber aus mehreren Bausteinen mit ganz unterschiedlicher Herkunft. Nur einen Teil davon kann der Lieferant beeinflussen; vieles ist staatlich oder regulatorisch vorgegeben. Den Gesamtzusammenhang liefert die Hubseite Gewerbestrom.
| Block | Was darin steckt | Wer ihn bestimmt |
|---|---|---|
| Beschaffung & Vertrieb | Stromeinkauf, Marge, Service | Lieferant |
| Netzentgelte | Nutzung der Stromnetze, Messung | Netzbetreiber, reguliert |
| Steuern & Umlagen | Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen | Gesetzgeber, Kommune |
Der über den Arbeitspreis abgerechnete Anteil enthält also weit mehr als nur den reinen Stromeinkauf.
Netzentgelte: regional und messabhängig
Die Netzentgelte decken die Kosten für Betrieb und Ausbau der Stromnetze sowie für Messung und Abrechnung. Sie sind reguliert, unterscheiden sich aber von Netzgebiet zu Netzgebiet und nach Spannungsebene. Für leistungsgemessene Betriebe kommt ein leistungsbezogener Anteil hinzu, der von der höchsten bezogenen Leistung abhängt. Wie dieser Anteil entsteht und wie man ihn beeinflusst, beschreibt der Spoke Lastgang verstehen und Lastspitzen senken.
Stromsteuer und mögliche Entlastungen
Die Stromsteuer ist eine bundesweit einheitliche Steuer auf den Stromverbrauch, geregelt im Stromsteuergesetz. Für bestimmte Betriebe, vor allem im produzierenden Gewerbe, sieht das Gesetz Entlastungen vor. Wichtig ist die Einordnung: Diese Entlastungen sind an konkrete Voraussetzungen gebunden, etwa an die Zuordnung zu einer bestimmten Branche, und müssen in der Regel beim Hauptzollamt beantragt werden. Sie gelten nicht automatisch für jeden Gewerbeanschluss.
Pauschale Aussagen wie „Gewerbe zahlt weniger Stromsteuer“ treffen daher nicht zu. Ob und in welchem Umfang ein Betrieb entlastet wird, hängt vom Einzelfall ab. Wer energieintensiv arbeitet, sollte die Voraussetzungen fachlich prüfen lassen, bevor er mit Einsparungen kalkuliert.
Konzessionsabgabe und Umlagen
Die Konzessionsabgabe zahlen Netzbetreiber an Kommunen für die Nutzung öffentlicher Wege und geben sie über den Strompreis weiter. Ihre Höhe ist gesetzlich gedeckelt und hängt von der Kundengruppe ab.
Hinzu kommen verschiedene Umlagen, deren Höhe und Zusammensetzung sich über die Jahre verändert haben. Die früher prägende EEG-Umlage wird inzwischen nicht mehr über den Strompreis erhoben, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Andere Umlagen bestehen weiter. Auch hier gilt: Für einzelne Umlagen kann es Begrenzungen oder Entlastungen für bestimmte Betriebe geben, jeweils an Voraussetzungen gebunden.
Was Betriebe daraus mitnehmen
- Nur ein Teil ist verhandelbar. Beschaffung und Vertrieb gestaltet der Lieferant, der Rest ist weitgehend vorgegeben.
- Entlastungen sind kein Automatismus. Sie setzen Branche, Voraussetzungen und Anträge voraus.
- Der Lastgang wirkt auf die Netzentgelte. Bei RLM-Betrieben lohnt sich Lastmanagement.
Welche Tarifkriterien daneben zählen, beschreibt der Spoke Gewerbestrom-Tarife vergleichen. Einen passenden Tarif für den beeinflussbaren Teil des Preises findest du, wenn du Stromtarife vergleichen. Wie hoch die Gesamtkosten ausfallen, hängt von Verbrauch, Netzgebiet und Marktniveau ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.