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§ 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt für die Wallbox

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „§ 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt für die Wallbox“: ein Elektroauto lädt an einer Wallbox in einer modernen Einfahrt.

Das Wichtigste in Kürze

Als steuerbare Verbrauchseinrichtung kann eine Wallbox nach § 14a EnWG seit 2024 ein reduziertes Netzentgelt erhalten. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Ladeleistung bei einem drohenden Netzengpass vorübergehend drosseln. Eine vollständige Abschaltung ist ausgeschlossen: Ein gesicherter Mindestbezug garantiert, dass das Fahrzeug auch während einer Steuerung weiterlädt, nur eben langsamer.

Was § 14a EnWG für die Wallbox bedeutet

Eine Wallbox ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG. Das heißt: Du kannst dem Netzbetreiber erlauben, die Ladeleistung in seltenen Engpasssituationen vorübergehend zu reduzieren, und erhältst dafür dauerhaft ein reduziertes Netzentgelt. Während unser Hub zur Wallbox den Gesamtüberblick gibt, dreht sich dieser Ratgeber gezielt um den Ladealltag: Was passiert beim Laden, wenn das Netz unter Druck gerät, und wie viel kommt während einer Drosselung noch im Akku an?

Illustration zum Abschnitt „Was § 14a EnWG für die Wallbox bedeutet“ im Ratgeber „§ 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt für die Wallbox“: ein Elektroauto lädt an einer Wallbox in einer modernen Einfahrt.

Drosselung statt Abschaltung

Der zentrale Punkt für E-Auto-Fahrer ist die Frage, ob das Fahrzeug bei einer Steuerung liegen bleibt. Die Antwort: nein. § 14a EnWG erlaubt dem Netzbetreiber nur eine vorübergehende Reduzierung der Leistung, keine vollständige Abschaltung. Ein gesetzlich gesicherter Mindestbezug stellt sicher, dass die Wallbox auch während eines Eingriffs weiterlädt, nur mit gedrosselter Leistung. Über Nacht gleicht sich der zeitweise langsamere Ladevorgang in der Praxis meist aus, weil das Fahrzeug ohnehin viele Stunden am Kabel hängt.

Die Steuerung greift ausschließlich zur Behebung eines konkreten Netzengpasses. Im Normalbetrieb lädt die Wallbox mit voller, vereinbarter Leistung.

Voller Betrieb und gedrosselter Betrieb im Vergleich

SituationLadeleistungHäufigkeit
Normalbetriebvolle vereinbarte LeistungRegelfall
Netzengpass (Steuerung)reduziert auf MindestbezugAusnahme
Abschaltungnicht vorgesehen,
Illustration zum Abschnitt „Voller Betrieb und gedrosselter Betrieb im Vergleich“ im Ratgeber „§ 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt für die Wallbox“: ein Elektroauto lädt an einer Wallbox in einer modernen Einfahrt.

Warum sich das Laden gut steuern lässt

Anders als bei vielen anderen Verbrauchern ist das Laden eines E-Autos zeitlich oft sehr flexibel: Das Fahrzeug steht über Nacht und braucht selten sofort die volle Reichweite. Genau dieses Lastprofil macht die Wallbox zu einem idealen Kandidaten für § 14a. Eine kurze Drosselung in den frühen Abendstunden, wenn das Netz besonders belastet ist, fällt beim morgendlichen Ladestand kaum ins Gewicht. Wer ohnehin nachts lädt, merkt von der netzorientierten Steuerung in der Regel nichts.

Reduziertes Netzentgelt: dauerhaft vs. selten

Die wirtschaftliche Logik ist einfach: Das reduzierte Netzentgelt wirkt dauerhaft auf jede geladene Kilowattstunde, während die Drosselung nur in den seltenen Engpassphasen auftritt. Für die meisten privaten Wallboxen überwiegt deshalb der Vorteil klar. Wie stark die Entlastung konkret ausfällt, hängt vom gewählten Modul ab; die Mechanik der Module erklären wir am Beispiel der Wärmepumpe im Ratgeber § 14a EnWG: Module 1, 2 und 3 im Vergleich, sie gilt für Wallboxen sinngemäß.

So sicherst du dir den Vorteil

Voraussetzung für das reduzierte Netzentgelt ist die ordnungsgemäße Anmeldung der Wallbox, dazu mehr im Ratgeber Wallbox anmelden: bis 11 kW und ab 12 kW. Für ein zeitvariables Netzentgelt brauchst du zusätzlich ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Ob sich darüber hinaus ein spezieller Autostromtarif lohnt, hängt von deinem Ladeverbrauch und dem Marktniveau in deinem Netzgebiet ab, das prüfst du mit deiner Postleitzahl im Stromkostenrechner.

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Häufige Fragen

Wird mein Auto bei einer Drosselung gar nicht mehr geladen?
Nein. § 14a EnWG sichert einen Mindestbezug zu, sodass die Wallbox auch während einer netzorientierten Steuerung weiterlädt, nur mit reduzierter Leistung. Eine vollständige Abschaltung der Ladeeinrichtung ist nicht vorgesehen.
Wie oft wird die Wallbox tatsächlich gedrosselt?
Die Steuerung greift nur zur Behebung konkreter Netzengpässe und ist die Ausnahme, nicht die Regel. Im Normalbetrieb lädt die Wallbox mit voller Leistung. Wie häufig Eingriffe vorkommen, hängt vom Zustand des örtlichen Netzes ab.
Wie hoch ist der Mindestbezug während einer Drosselung?
Der Gesetzgeber sieht einen netzwirksamen Mindestbezug vor, der das Laden auf reduziertem Niveau ermöglicht. Die konkrete Umsetzung, etwa eine Mindestleistung pro steuerbarer Einrichtung, legt der Netzbetreiber im Rahmen der Vorgaben fest.
Lohnt sich § 14a für eine Wallbox überhaupt?
Das reduzierte Netzentgelt gilt dauerhaft, während die Drosselung nur in seltenen Engpassphasen greift. Für die meisten privaten Wallboxen überwiegt deshalb der Vorteil des geringeren Netzentgelts. Wie stark die Entlastung ausfällt, hängt vom gewählten Modul und vom Netzgebiet ab.
Brauche ich für § 14a einen Smart Meter?
Nicht in jedem Fall. Für die pauschale oder prozentuale Reduzierung genügt häufig die ordnungsgemäße Anmeldung. Ein zeitvariables Netzentgelt setzt dagegen ein intelligentes Messsystem voraus, weil nur damit die Zeitstufen erfasst werden.

Quellen & Stand