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Wallbox anmelden: bis 11 kW und ab 12 kW

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Wallbox anmelden: bis 11 kW und ab 12 kW“: ein Elektroauto lädt an einer Wallbox in einer modernen Einfahrt.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Wallbox bis einschließlich 11 kW Ladeleistung musst du beim örtlichen Netzbetreiber anmelden, ab 12 kW ist zusätzlich dessen Genehmigung vor der Inbetriebnahme nötig. Die Anmeldung übernimmt in der Regel eine eingetragene Elektrofachkraft, die zugleich den Anschluss herstellt und prüft, ob der Hausanschluss die zusätzliche Last verträgt.

Warum eine Wallbox überhaupt gemeldet werden muss

Eine Wallbox ruft hohe Leistungen über längere Zeit ab und ist damit für das örtliche Stromnetz relevant. Deshalb darf sie nicht einfach wie ein gewöhnliches Haushaltsgerät in Betrieb genommen werden, sondern muss dem Netzbetreiber bekannt sein. Welche Pflicht konkret greift, hängt allein von der Ladeleistung ab, und genau darum geht es in diesem Ratgeber. Den Gesamtüberblick zu Anschluss, Tarifen und Förderung liefert unser Hub zur Wallbox.

Illustration zum Abschnitt „Warum eine Wallbox überhaupt gemeldet werden muss“ im Ratgeber „Wallbox anmelden: bis 11 kW und ab 12 kW“: ein Elektroauto lädt an einer Wallbox in einer modernen Einfahrt.

Die entscheidende Schwelle: 11 kW

Maßgeblich ist die maximale Ladeleistung der Wallbox. Daran knüpfen sich zwei Stufen:

LadeleistungPflicht beim NetzbetreiberInbetriebnahme
bis 11 kWAnmeldungnach Anmeldung möglich
ab 12 kW (z. B. 22 kW)Anmeldung + Genehmigungerst nach Zustimmung

Viele 22-kW-Wallboxen lassen sich auf 11 kW drosseln. Wer die volle Leistung nicht braucht, umgeht damit die Genehmigungspflicht und bleibt im einfacheren Anmeldeverfahren.

Die Rolle der Elektrofachkraft

Der Anschluss einer Wallbox gehört in die Hände einer eingetragenen Elektrofachkraft. Diese muss in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein und übernimmt sowohl die fachgerechte Installation als auch die Anmeldung beim Netzbetreiber. Sie prüft außerdem, ob der bestehende Hausanschluss die zusätzliche Last verträgt oder ob etwa eine Verstärkung nötig ist. Diese fachliche Bewertung ist wichtig, weil eine überlastete Hausinstallation ein echtes Sicherheitsrisiko darstellt.

Illustration zum Abschnitt „Die Rolle der Elektrofachkraft“ im Ratgeber „Wallbox anmelden: bis 11 kW und ab 12 kW“: ein Elektroauto lädt an einer Wallbox in einer modernen Einfahrt.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Wallbox auswählen: Ladeleistung festlegen und prüfen, ob 11 kW genügen oder 22 kW gewünscht sind.
  2. Elektrofachkraft beauftragen: Ein eingetragener Betrieb plant Installation und Anschluss.
  3. Anmeldung oder Genehmigung einreichen: Die Fachkraft meldet die Wallbox beim Netzbetreiber an; ab 12 kW wartet sie die Genehmigung ab.
  4. Installation und Inbetriebnahme: Erst nach Anmeldung (bzw. Genehmigung) wird die Wallbox angeschlossen und in Betrieb genommen. Dabei wird auch die Zählernummer bzw. der Messpunkt erfasst.

Anmeldung und § 14a EnWG zusammen denken

Die Anmeldung ist nicht nur Pflicht, sondern auch die Eintrittskarte für Vorteile. Nur eine ordnungsgemäß gemeldete Wallbox kann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt erhalten, wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber § 14a EnWG: reduziertes Netzentgelt für die Wallbox. Wer ohnehin anmeldet, sollte diese Option direkt mitprüfen. Welcher Stromtarif fürs Laden am günstigsten ist, hängt von Verbrauch und Netzgebiet ab und lässt sich mit der eigenen Postleitzahl im Stromkostenrechner vergleichen.

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Häufige Fragen

Ab wann ist eine Wallbox genehmigungspflichtig?
Eine Wallbox bis einschließlich 11 kW Ladeleistung ist anmeldepflichtig. Ab 12 kW, also typischerweise bei 22-kW-Ladern, kommt eine Genehmigungspflicht hinzu: Der Netzbetreiber muss dem Betrieb vorab zustimmen.
Kann ich eine Wallbox selbst anmelden?
Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt in der Regel über eine eingetragene Elektrofachkraft, die in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Sie reicht die nötigen Daten ein und ist für den fachgerechten Anschluss verantwortlich.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung unterlasse?
Eine nicht angemeldete Wallbox kann das Netz unbemerkt belasten und verstößt gegen die Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Im Schadens- oder Streitfall kann das Konsequenzen haben. Zudem entgehen dir Vorteile wie das reduzierte Netzentgelt nach § 14a EnWG, das eine ordnungsgemäße Anmeldung voraussetzt.
Darf der Netzbetreiber eine 22-kW-Wallbox ablehnen?
Der Netzbetreiber kann den Betrieb einer genehmigungspflichtigen Wallbox an Bedingungen knüpfen, etwa an eine Leistungsbegrenzung oder netzorientierte Steuerung, wenn das örtliche Netz die volle Leistung nicht dauerhaft verträgt. Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung ist nicht vorgesehen.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Bei einer reinen Anmeldung bis 11 kW geht es oft schnell, bei genehmigungspflichtigen Anlagen kann eine Netzprüfung etwas Zeit beanspruchen. Plane die Anmeldung daher vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin ein.

Quellen & Stand