Was ein Smart Meter wirklich ist
Der Begriff Smart Meter wird im Alltag für jeden digitalen Stromzähler benutzt, technisch und rechtlich ist er aber enger gefasst. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unterscheidet zwei Geräte, die man nicht verwechseln sollte:
- Moderne Messeinrichtung (mME): ein digitaler Zähler, der den aktuellen Verbrauch und historische Werte anzeigt und speichert. Er kommuniziert nicht selbstständig nach außen.
- Intelligentes Messsystem (iMSys): eine moderne Messeinrichtung, die über ein Smart-Meter-Gateway sicher und verschlüsselt mit dem Energiesystem kommuniziert. Erst diese Kombination ist im engeren Sinn ein Smart Meter.
Das Gateway ist das Herzstück. Es bündelt die Messwerte, verschlüsselt sie und gibt nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten weiter.
Der beschleunigte Rollout seit dem GNDEW
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) aus dem Jahr 2023 hat der Gesetzgeber den bis dahin schleppenden Rollout deutlich beschleunigt. Hintergrund ist die Energiewende: Intelligente Messsysteme sind die Grundlage dafür, Verbrauch und Erzeugung zeitlich besser aufeinander abzustimmen und Flexibilität im Stromnetz nutzbar zu machen.
Der Einbau wird vom zuständigen Messstellenbetreiber organisiert. Verbraucher müssen in der Regel nichts beantragen, sondern werden über den anstehenden Wechsel informiert.
Wer ein iMSys verpflichtend bekommt
Eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem greift in mehreren Fällen:
- bei einem Jahresverbrauch ab etwa 6.000 kWh,
- bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, etwa Wärmepumpen oder Wallboxen,
- bei Photovoltaikanlagen ab einer bestimmten Leistung, in der Regel ab rund 7 kW.
Haushalte mit geringerem Verbrauch erhalten zunächst überwiegend eine moderne Messeinrichtung. Ein intelligentes Messsystem lässt sich in vielen Fällen freiwillig beim Messstellenbetreiber anfragen, etwa um einen dynamischen Tarif nutzen zu können.
Kosten und gesetzliche Preisobergrenzen
Damit die Digitalisierung der Messung Verbraucher nicht überlastet, hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen für die jährlichen Entgelte festgelegt. Diese Obergrenzen sind nach Verbrauchsgruppe und Anwendungsfall gestaffelt, etwa für Haushalte mit unterschiedlichem Verbrauch oder für Anlagen mit steuerbaren Einrichtungen.
Durch die gesetzlichen Obergrenzen sind die Smart-Meter-Kosten gedeckelt und kalkulierbar. Die konkrete Höhe weist der Messstellenbetreiber auf der Abrechnung aus.
Voraussetzung für dynamische Tarife
Ein wichtiger Nutzen des intelligenten Messsystems ist die Abrechnung zeitabhängiger Tarife. Dynamische Stromtarife koppeln den Arbeitspreis an die Börsenpreise und benötigen dafür eine viertelstundengenaue Messung. Diese liefert nur das iMSys. Wer von schwankenden Börsenpreisen profitieren möchte, indem er den Verbrauch in günstige Stunden verlagert, kommt um ein intelligentes Messsystem nicht herum.
Datenschutz und Datensicherheit
Beim intelligenten Messsystem stehen Datenschutz und Datensicherheit im Mittelpunkt der gesetzlichen Vorgaben. Das Smart-Meter-Gateway ist zertifiziert, die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, und es werden nur die jeweils erforderlichen Daten in festgelegten Intervallen übermittelt. So bleibt der Detailgrad der weitergegebenen Verbrauchsdaten an den konkreten Zweck gebunden, etwa an die Abrechnung oder an netzdienliche Funktionen.