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Smart-Meter-Pflicht: Wer ab wann einen bekommt

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Smart-Meter-Pflicht: Wer ab wann einen bekommt“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

Kurz erklärt

Eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem greift nach dem Messstellenbetriebsgesetz unter anderem ab etwa 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG wie Wärmepumpe oder Wallbox sowie bei Photovoltaikanlagen ab rund 7 kW Leistung. Den Einbau organisiert der zuständige Messstellenbetreiber; Verbraucher müssen meist nichts beantragen.

Was die Smart-Meter-Pflicht regelt

Der Rollout intelligenter Messsysteme ist in Deutschland gesetzlich vorgegeben. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) von 2023 einen beschleunigten Einbau vorsieht. Wichtig: Pflicht heißt hier nicht, dass über Nacht jeder Haushalt ein iMSys bekommt. Der Einbau erfolgt gestaffelt und knüpft an bestimmte Schwellen an. Wer wann an der Reihe ist, hängt vor allem an drei Kriterien, die dieser Beitrag der Reihe nach durchgeht. Den Gesamtrahmen liefert der Smart-Meter-Überblick.

Illustration zum Abschnitt „Was die Smart-Meter-Pflicht regelt“ im Ratgeber „Smart-Meter-Pflicht: Wer ab wann einen bekommt“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

Kriterium 1: Jahresverbrauch ab etwa 6.000 kWh

Die bekannteste Schwelle ist der Jahresverbrauch. Ab etwa 6.000 kWh pro Jahr greift eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem. Das betrifft eher größere Haushalte, Häuser mit elektrischer Heizung oder gewerbliche Anschlüsse.

Haushalte unterhalb dieser Schwelle erhalten zunächst überwiegend eine moderne Messeinrichtung. Der Unterschied zwischen beiden Geräten – mit und ohne Gateway – ist im Beitrag mME oder iMSys erklärt. Wer einen dynamischen Tarif nutzen möchte, kann ein iMSys in vielen Fällen freiwillig anfragen, auch unter 6.000 Kilowattstunden.

Kriterium 2: Steuerbare Einrichtungen nach § 14a EnWG

Unabhängig vom Verbrauch löst eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG die Pflicht aus. Dazu zählen:

Diese Einrichtungen erhalten gegen ein reduziertes Netzentgelt die Möglichkeit, vom Netzbetreiber bei Engpässen netzorientiert gesteuert (gedimmt) zu werden, wobei ein Mindestbezug erhalten bleibt. Technische Grundlage dafür ist das intelligente Messsystem – deshalb ist es hier Pflicht.

Illustration zum Abschnitt „Kriterium 2: Steuerbare Einrichtungen nach § 14a EnWG“ im Ratgeber „Smart-Meter-Pflicht: Wer ab wann einen bekommt“: ein digitaler Smart Meter im Zählerschrank eines Haushalts.

Kriterium 3: Photovoltaikanlagen ab rund 7 kW

Auch auf der Erzeugungsseite gibt es eine Pflicht: Photovoltaikanlagen sind in der Regel ab rund 7 kW Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Kleine Anlagen und Balkonkraftwerke fallen nicht darunter. Das iMSys erfasst hier sowohl Bezug als auch Einspeisung zeitlich aufgelöst.

Die Schwellen im Überblick

AuslöserSchwelleFolge
Jahresverbrauchab ~6.000 kWhiMSys-Pflicht
§ 14a-EinrichtungWärmepumpe, Wallbox, Speicher, KlimaiMSys-Pflicht
Photovoltaikab ~7 kW LeistungiMSys-Pflicht
Haushalt darunter< 6.000 kWh, keine der obigenmeist mME, iMSys freiwillig

Die Werte sind die im MsbG verankerten Richtschwellen. Im Einzelfall entscheidet der Messstellenbetreiber über Reihenfolge und Zeitpunkt.

Wer den Einbau organisiert – und was er kostet

Den Einbau organisiert der zuständige Messstellenbetreiber. Das ist häufig der grundzuständige Betreiber im Netzgebiet, der oft mit dem Netzbetreiber verbunden ist; du kannst aber auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. In Pflichtfällen musst du meist nichts beantragen, sondern wirst über den anstehenden Wechsel informiert. Eine Duldungspflicht für den Einbau besteht.

Für die jährlichen Entgelte gelten gesetzliche Preisobergrenzen, damit die Kosten kalkulierbar bleiben. Wie diese gestaffelt sind, erklärt der Beitrag zu den Smart-Meter-Kosten. Wer das iMSys ohnehin bekommt, kann es zugleich für einen flexiblen Tarif nutzen – Stromtarife vergleichen lohnt dann besonders.

Häufige Fragen

Ab welchem Verbrauch ist ein Smart Meter Pflicht?
Eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem greift nach dem Messstellenbetriebsgesetz unter anderem bei einem Jahresverbrauch ab etwa 6.000 kWh. Haushalte mit geringerem Verbrauch erhalten zunächst überwiegend eine moderne Messeinrichtung, können ein iMSys aber freiwillig anfragen.
Bekomme ich mit Wärmepumpe oder Wallbox zwingend ein iMSys?
In der Regel ja. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG wie Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher oder Klimaanlagen lösen eine Einbaupflicht aus. Das intelligente Messsystem ist die technische Grundlage für die netzorientierte Steuerung und das reduzierte Netzentgelt.
Gilt die Pflicht auch für Photovoltaikanlagen?
Ja, ab einer bestimmten Leistung. Bei Photovoltaikanlagen ist ein intelligentes Messsystem in der Regel ab rund 7 kW vorgesehen. Kleine Anlagen und Balkonkraftwerke fallen nicht unter diese Pflicht.
Kann ich den Einbau ablehnen?
Bei einer gesetzlichen Einbaupflicht nach dem MsbG besteht grundsätzlich eine Duldungspflicht; der Einbau lässt sich nicht generell verweigern. Der Messstellenbetreiber organisiert und kündigt den Einbau an. Fragen zu Terminen und Ablauf klärst du mit ihm.
Wer organisiert den Einbau?
Der zuständige Messstellenbetreiber. Das ist häufig der grundzuständige Messstellenbetreiber im Netzgebiet, oft mit dem Netzbetreiber verbunden. Du kannst auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. Den Einbau musst du in Pflichtfällen meist nicht selbst beantragen.

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