Was die Smart-Meter-Pflicht regelt
Der Rollout intelligenter Messsysteme ist in Deutschland gesetzlich vorgegeben. Grundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) von 2023 einen beschleunigten Einbau vorsieht. Wichtig: Pflicht heißt hier nicht, dass über Nacht jeder Haushalt ein iMSys bekommt. Der Einbau erfolgt gestaffelt und knüpft an bestimmte Schwellen an. Wer wann an der Reihe ist, hängt vor allem an drei Kriterien, die dieser Beitrag der Reihe nach durchgeht. Den Gesamtrahmen liefert der Smart-Meter-Überblick.
Kriterium 1: Jahresverbrauch ab etwa 6.000 kWh
Die bekannteste Schwelle ist der Jahresverbrauch. Ab etwa 6.000 kWh pro Jahr greift eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem. Das betrifft eher größere Haushalte, Häuser mit elektrischer Heizung oder gewerbliche Anschlüsse.
Haushalte unterhalb dieser Schwelle erhalten zunächst überwiegend eine moderne Messeinrichtung. Der Unterschied zwischen beiden Geräten – mit und ohne Gateway – ist im Beitrag mME oder iMSys erklärt. Wer einen dynamischen Tarif nutzen möchte, kann ein iMSys in vielen Fällen freiwillig anfragen, auch unter 6.000 Kilowattstunden.
Kriterium 2: Steuerbare Einrichtungen nach § 14a EnWG
Unabhängig vom Verbrauch löst eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG die Pflicht aus. Dazu zählen:
- Wärmepumpen,
- Wallboxen zum Laden von E-Autos,
- Stromspeicher,
- steuerbare Klimaanlagen.
Diese Einrichtungen erhalten gegen ein reduziertes Netzentgelt die Möglichkeit, vom Netzbetreiber bei Engpässen netzorientiert gesteuert (gedimmt) zu werden, wobei ein Mindestbezug erhalten bleibt. Technische Grundlage dafür ist das intelligente Messsystem – deshalb ist es hier Pflicht.
Kriterium 3: Photovoltaikanlagen ab rund 7 kW
Auch auf der Erzeugungsseite gibt es eine Pflicht: Photovoltaikanlagen sind in der Regel ab rund 7 kW Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Kleine Anlagen und Balkonkraftwerke fallen nicht darunter. Das iMSys erfasst hier sowohl Bezug als auch Einspeisung zeitlich aufgelöst.
Die Schwellen im Überblick
| Auslöser | Schwelle | Folge |
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | ab ~6.000 kWh | iMSys-Pflicht |
| § 14a-Einrichtung | Wärmepumpe, Wallbox, Speicher, Klima | iMSys-Pflicht |
| Photovoltaik | ab ~7 kW Leistung | iMSys-Pflicht |
| Haushalt darunter | < 6.000 kWh, keine der obigen | meist mME, iMSys freiwillig |
Die Werte sind die im MsbG verankerten Richtschwellen. Im Einzelfall entscheidet der Messstellenbetreiber über Reihenfolge und Zeitpunkt.
Wer den Einbau organisiert – und was er kostet
Den Einbau organisiert der zuständige Messstellenbetreiber. Das ist häufig der grundzuständige Betreiber im Netzgebiet, der oft mit dem Netzbetreiber verbunden ist; du kannst aber auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. In Pflichtfällen musst du meist nichts beantragen, sondern wirst über den anstehenden Wechsel informiert. Eine Duldungspflicht für den Einbau besteht.
Für die jährlichen Entgelte gelten gesetzliche Preisobergrenzen, damit die Kosten kalkulierbar bleiben. Wie diese gestaffelt sind, erklärt der Beitrag zu den Smart-Meter-Kosten. Wer das iMSys ohnehin bekommt, kann es zugleich für einen flexiblen Tarif nutzen – Stromtarife vergleichen lohnt dann besonders.