Das EEG-Vergütungssystem in Kürze
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert Betreibern kleiner Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für eingespeisten Strom. Der Satz, der im Inbetriebnahmemonat gilt, wird für 20 Jahre garantiert. Für Neuanlagen sinken die Sätze halbjährlich, dieses Prinzip heißt Degression. Der zuständige Netzbetreiber schließt mit dir einen Einspeisevertrag ab und überweist die Vergütung monatlich.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Für kleine Anlagen bis 10 Kilowattpeak gibt es zwei Einspeisemodelle:
| Modell | Was es bedeutet | Vergütung (Größenordnung) |
|---|---|---|
| Teileinspeisung | Du verbrauchst selbst, Überschuss geht ins Netz | Rund 7 bis 8 ct je kWh |
| Volleinspeisung | Gesamter Ertrag geht ins Netz | Rund 12 bis 13 ct je kWh |
Wichtig: Die Tabellenwerte sind Größenordnungen auf Basis der EEG-Degression. Die exakten halbjährlich aktualisierten Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website (vgl. Quellen). Die ab 1. August 2026 geltenden Sätze sind dort unter den aktuellen Vergütungstabellen abrufbar.
Volleinspeisung klingt verlockend wegen der höheren Vergütung, lohnt sich aber nur dann, wenn du tagsüber kaum Verbrauch hast und die Anlage eine sehr gute Ausrichtung mit hohem Ertrag hat. In den meisten Haushalten ist Teileinspeisung mit maximalem Eigenverbrauch wirtschaftlich die bessere Wahl.
Degression: Wer früher baut, sichert sich mehr
Seit Jahren sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Vergütungstabelle jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres mit einer Absenkung von 1 Prozent je Halbjahr. Das Prinzip dahinter: Sinkende Modulpreise und Installationskosten sollen sich in der Förderung spiegeln.
Für dich heißt das: Der Satz, den du bei Inbetriebnahme bekommst, bleibt 20 Jahre stabil. Wer plant, sollte nicht unnötig warten, denn jedes Halbjahr Verzögerung senkt den garantierten Vergütungssatz.
Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Bevor du die Vergütung erhältst, musst du die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und online unter marktstammdatenregister.de möglich. Die Anmeldefrist beginnt mit der Inbetriebnahme; die aktuell gültigen Fristen findest du direkt im Register.
Zusätzlich schließt du mit deinem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag ab. Erst dann werden die Einspeisemengen erfasst und vergütet. Den Anmeldeprozess erklärt der Spoke Balkonkraftwerk anmelden Schritt für Schritt.
Eigenverbrauch lohnt fast immer mehr
Selbst verbrauchter Solarstrom spart mehr, als Einspeisung einbringt. Der Grund liegt im Preisgefälle: Strom aus dem Netz kostet in einer Größenordnung von rund 30 bis 35 Cent je Kilowattstunde (Arbeitspreis inkl. Netzentgelt und Umlagen; Höhe je nach Tarif und Region). Die Einspeisevergütung für Teileinspeisung liegt bei rund 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde. Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst statt einzuspeisen, ist damit rund drei- bis viermal so viel wert wie der Vergütungsbetrag.
Daraus ergibt sich eine klare Priorität: Eigenverbrauch zuerst, Einspeisung nur für den Überschuss. Wer den Eigenverbrauch weiter steigern will, kann über einen Batteriespeicher nachdenken.
Der Balkonkraftwerk-Sonderfall
Für Balkonkraftwerke gilt eine Besonderheit: Die Anlage erzeugt in der Regel weniger Strom als der eigene Haushaltsbedarf. Nahezu der gesamte erzeugte Strom wird direkt selbst verbraucht, kaum etwas geht ins Netz.
Technisch hast du als Balkonkraftwerk-Betreiber einen Anspruch auf Vergütung für den eingespeisten Überschuss. In der Praxis ist dieser Betrag so gering, dass viele Betreiber auf einen Einspeisevertrag verzichten. Für einen Einspeisevertrag braucht es außerdem in der Regel einen geeigneten Zähler, der die eingespeiste Menge erfasst.
Der eigentliche Nutzen eines Balkonkraftwerks liegt im Eigenverbrauch, nicht in der Vergütung. Jede selbst erzeugte und selbst verbrauchte Kilowattstunde senkt den Zukauf aus dem Netz. Mehr zum Gesamtthema findest du auf der Hubseite Balkonkraftwerk.