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Balkonkraftwerk & PV

Einspeisevergütung 2026: Was du für Solarstrom bekommst

6 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Einspeisevergütung 2026: Was du für Solarstrom bekommst“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Das Wichtigste in Kürze

Die Einspeisevergütung nach EEG sichert PV-Betreibern 20 Jahre lang einen festen Betrag je eingespeister Kilowattstunde. Für neue kleine Anlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung je nach Einspeisemodell in einer Größenordnung von rund 7 bis 13 Cent pro Kilowattstunde; die exakten Sätze sinken halbjährlich und sind auf der Website der Bundesnetzagentur abrufbar. Wirtschaftlich lohnt sich Eigenverbrauch fast immer mehr als Einspeisung, weil der vermiedene Netzbezug rund drei- bis viermal so viel wert ist wie die Vergütung.

Das EEG-Vergütungssystem in Kürze

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichert Betreibern kleiner Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für eingespeisten Strom. Der Satz, der im Inbetriebnahmemonat gilt, wird für 20 Jahre garantiert. Für Neuanlagen sinken die Sätze halbjährlich, dieses Prinzip heißt Degression. Der zuständige Netzbetreiber schließt mit dir einen Einspeisevertrag ab und überweist die Vergütung monatlich.

Illustration zum Abschnitt „Das EEG-Vergütungssystem in Kürze“ im Ratgeber „Einspeisevergütung 2026: Was du für Solarstrom bekommst“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Für kleine Anlagen bis 10 Kilowattpeak gibt es zwei Einspeisemodelle:

ModellWas es bedeutetVergütung (Größenordnung)
TeileinspeisungDu verbrauchst selbst, Überschuss geht ins NetzRund 7 bis 8 ct je kWh
VolleinspeisungGesamter Ertrag geht ins NetzRund 12 bis 13 ct je kWh

Wichtig: Die Tabellenwerte sind Größenordnungen auf Basis der EEG-Degression. Die exakten halbjährlich aktualisierten Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Website (vgl. Quellen). Die ab 1. August 2026 geltenden Sätze sind dort unter den aktuellen Vergütungstabellen abrufbar.

Volleinspeisung klingt verlockend wegen der höheren Vergütung, lohnt sich aber nur dann, wenn du tagsüber kaum Verbrauch hast und die Anlage eine sehr gute Ausrichtung mit hohem Ertrag hat. In den meisten Haushalten ist Teileinspeisung mit maximalem Eigenverbrauch wirtschaftlich die bessere Wahl.

Degression: Wer früher baut, sichert sich mehr

Seit Jahren sinken die Vergütungssätze für neue PV-Anlagen. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Vergütungstabelle jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres mit einer Absenkung von 1 Prozent je Halbjahr. Das Prinzip dahinter: Sinkende Modulpreise und Installationskosten sollen sich in der Förderung spiegeln.

Für dich heißt das: Der Satz, den du bei Inbetriebnahme bekommst, bleibt 20 Jahre stabil. Wer plant, sollte nicht unnötig warten, denn jedes Halbjahr Verzögerung senkt den garantierten Vergütungssatz.

Illustration zum Abschnitt „Degression: Wer früher baut, sichert sich mehr“ im Ratgeber „Einspeisevergütung 2026: Was du für Solarstrom bekommst“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Bevor du die Vergütung erhältst, musst du die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldung ist kostenlos und online unter marktstammdatenregister.de möglich. Die Anmeldefrist beginnt mit der Inbetriebnahme; die aktuell gültigen Fristen findest du direkt im Register.

Zusätzlich schließt du mit deinem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag ab. Erst dann werden die Einspeisemengen erfasst und vergütet. Den Anmeldeprozess erklärt der Spoke Balkonkraftwerk anmelden Schritt für Schritt.

Eigenverbrauch lohnt fast immer mehr

Selbst verbrauchter Solarstrom spart mehr, als Einspeisung einbringt. Der Grund liegt im Preisgefälle: Strom aus dem Netz kostet in einer Größenordnung von rund 30 bis 35 Cent je Kilowattstunde (Arbeitspreis inkl. Netzentgelt und Umlagen; Höhe je nach Tarif und Region). Die Einspeisevergütung für Teileinspeisung liegt bei rund 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde. Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst statt einzuspeisen, ist damit rund drei- bis viermal so viel wert wie der Vergütungsbetrag.

Daraus ergibt sich eine klare Priorität: Eigenverbrauch zuerst, Einspeisung nur für den Überschuss. Wer den Eigenverbrauch weiter steigern will, kann über einen Batteriespeicher nachdenken.

Der Balkonkraftwerk-Sonderfall

Für Balkonkraftwerke gilt eine Besonderheit: Die Anlage erzeugt in der Regel weniger Strom als der eigene Haushaltsbedarf. Nahezu der gesamte erzeugte Strom wird direkt selbst verbraucht, kaum etwas geht ins Netz.

Technisch hast du als Balkonkraftwerk-Betreiber einen Anspruch auf Vergütung für den eingespeisten Überschuss. In der Praxis ist dieser Betrag so gering, dass viele Betreiber auf einen Einspeisevertrag verzichten. Für einen Einspeisevertrag braucht es außerdem in der Regel einen geeigneten Zähler, der die eingespeiste Menge erfasst.

Der eigentliche Nutzen eines Balkonkraftwerks liegt im Eigenverbrauch, nicht in der Vergütung. Jede selbst erzeugte und selbst verbrauchte Kilowattstunde senkt den Zukauf aus dem Netz. Mehr zum Gesamtthema findest du auf der Hubseite Balkonkraftwerk.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 für kleine PV-Anlagen?
Die exakten Sätze werden halbjährlich von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und liegen für Anlagen bis 10 kWp in einer Größenordnung von rund 7 bis 8 Cent je Kilowattstunde für Teileinspeisung. Für Volleinspeisung wird deutlich mehr vergütet. Die gültigen Werte ab dem 1. August 2026 findest du in der BNetzA-Tabelle (vgl. Quellen).
Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung verbrauchst du selbst erzeugten Strom zunächst selbst und speist nur den Überschuss ins Netz. Bei der Volleinspeisung gibst du den gesamten Ertrag ins Netz und beziehst deinen Haushaltsstrom weiterhin komplett aus dem Netz. Volleinspeisung wird höher vergütet, lohnt sich aber nur bei sehr hohem Ertrag ohne nennenswerten eigenen Verbrauch tagsüber.
Wie lange gilt die EEG-Einspeisevergütung?
20 Jahre ab dem Inbetriebnahmemonat. Der Satz, der im Inbetriebnahmejahr gilt, wird für die gesamte Förderdauer garantiert. Wer früher in Betrieb nimmt, sichert sich tendenziell höhere Sätze, weil die Vergütung durch die halbjährliche Degression mit der Zeit sinkt.
Wie melde ich meine PV-Anlage an, um die Vergütung zu erhalten?
Du registrierst die Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, bevor du die Vergütung beantragst. Die Anmeldung ist kostenlos und online möglich. Außerdem schließt du mit deinem Netzbetreiber einen Einspeisevertrag ab, der die Vergütungsauszahlung regelt.
Warum lohnt sich Eigenverbrauch mehr als Einspeisung?
Selbst genutzter Solarstrom ersetzt den Bezug aus dem Netz, der aktuell in einer Größenordnung von rund 30 bis 35 Cent je Kilowattstunde liegt (Arbeitspreis plus Netzentgelt und Umlagen; Höhe je nach Tarif und Region). Die Einspeisevergütung liegt deutlich darunter. Wer also selbst verbraucht, vermeidet deutlich höhere Kosten, als er durch Einspeisung einnehmen würde.

Quellen & Stand