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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt im MaStR

5 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt im MaStR“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Kurz erklärt

Seit dem Solarpaket I meldest du ein Balkonkraftwerk ausschließlich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim Netzbetreiber entfällt für steckerfertige Geräte. Die Registrierung ist kostenlos, dauert wenige Minuten und sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Warum die Anmeldung heute so einfach ist

Bis Mai 2024 war die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ein zweistufiger Vorgang: Registrierung im Marktstammdatenregister und zusätzlich eine Meldung beim örtlichen Netzbetreiber, oft mit eigenem Formular und unterschiedlichen Anforderungen. Mit dem Solarpaket I ist dieser zweite Schritt für steckerfertige Geräte entfallen. Heute genügt eine einzige, vereinfachte Online-Registrierung.

Das senkt die Hürde spürbar. Wenn du die Eckdaten deiner Anlage zur Hand hast, ist die Anmeldung in wenigen Minuten erledigt. Mehr zu den Rahmenbedingungen findest du im Überblick auf der Hubseite Balkonkraftwerk.

Illustration zum Abschnitt „Warum die Anmeldung heute so einfach ist“ im Ratgeber „Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt im MaStR“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Was du vor der Anmeldung bereithältst

Damit der Vorgang reibungslos läuft, leg dir vorab folgende Angaben zurecht:

AngabeWo du sie findest
Modulleistung (Watt-Peak)Typenschild oder Datenblatt der Module
Wechselrichter-AusgangsleistungTypenschild oder Datenblatt des Wechselrichters
InbetriebnahmedatumTag, an dem du die Anlage erstmals genutzt hast
Standort / AdresseWohnadresse, an der die Anlage betrieben wird
Marktlokations- oder ZählernummerStromrechnung oder Stromzähler

Die Wechselrichter-Ausgangsleistung darf seit dem Solarpaket I bis zu 800 Watt betragen, die installierte Modulleistung bis zu 2.000 Watt-Peak. Welche der beiden Grenzen für was gilt, erklärt der Spoke 800 Watt oder mehr.

Schritt für Schritt durch das MaStR

  1. Benutzerkonto anlegen. Öffne das Marktstammdatenregister und registriere dich als natürliche Person. Du erhältst eine MaStR-Nummer für dein Konto.
  2. Marktakteur erfassen. Hinterlege dich als Anlagenbetreiber. Diesen Schritt führst du nur einmal aus.
  3. Stromerzeugungseinheit anlegen. Wähle den vereinfachten Weg für Steckersolargeräte. Trage Modul- und Wechselrichterleistung sowie das Inbetriebnahmedatum ein.
  4. Standort angeben. Erfasse die Adresse und ordne die Anlage deinem Netzanschluss zu.
  5. Absenden und Bestätigung sichern. Nach dem Absenden erhältst du eine Registrierungsbestätigung. Speichere sie als Nachweis.

Die früher übliche Meldung an den Netzbetreiber musst du nicht mehr selbst vornehmen. Der zuständige Netzbetreiber erhält die Daten über das Register.

Illustration zum Abschnitt „Schritt für Schritt durch das MaStR“ im Ratgeber „Balkonkraftwerk anmelden: Schritt für Schritt im MaStR“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Was nach der Anmeldung passiert

Mit der Registrierung weiß der Netzbetreiber, dass an deinem Anschluss ein Steckersolargerät betrieben wird. Stellt er fest, dass dein vorhandener Zähler nicht geeignet ist, etwa ein rückwärtsdrehender Ferraris-Zähler, veranlasst er den Tausch gegen eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter. Bis zum Tausch wird ein rückwärtsdrehender Zähler übergangsweise toleriert. Welche Zähler erlaubt sind, vertieft der Spoke Welcher Zähler ist Pflicht.

Eine Einspeisevergütung gibt es bei diesen kleinen Anlagen in der Regel nicht. Der überschüssige Strom, den du nicht selbst verbrauchst, fließt meist unvergütet ins Netz. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht über den Eigenverbrauch, also über jede Kilowattstunde, die du nicht aus dem Netz beziehst.

Häufige Stolpersteine

Ein paar Punkte führen erfahrungsgemäß zu Verzögerungen:

Wer ohnehin gerade seine Stromkosten prüft, kann parallel Stromtarife vergleichen und schauen, ob der gesenkte Netzbezug durch das Balkonkraftwerk mit einem günstigeren Tarif zusammenpasst. Wie viel ein Balkonkraftwerk konkret bringt, hängt von Standort, Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchsverhalten ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.

Häufige Fragen

Wo melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Ausschließlich online im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Eine separate Meldung beim örtlichen Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I für steckerfertige Anlagen nicht mehr erforderlich.
Kostet die Anmeldung im MaStR etwas?
Nein. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos. Es gibt keine Gebühr für die Anmeldung eines Steckersolargeräts.
Bis wann muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Die Anmeldung sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Eine verspätete Registrierung lässt sich nachholen, ist aber zu vermeiden, da die Meldung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Welche Daten brauche ich für die Anmeldung?
Im Wesentlichen Standort der Anlage, die Modulleistung in Watt-Peak, die Ausgangsleistung des Wechselrichters und das Inbetriebnahmedatum. Wer schon ein MaStR-Benutzerkonto hat, kann die Anlage direkt darunter erfassen.
Muss ich den Netzbetreiber trotzdem informieren?
Für steckerfertige Balkonkraftwerke entfällt die aktive Meldung an den Netzbetreiber. Dieser erhält die relevanten Daten über das Register und veranlasst bei Bedarf den Tausch eines ungeeigneten Zählers.

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