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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk: Welcher Zähler ist Pflicht?

4 Min. Lesezeit

Symbolbild zum Ratgeber „Balkonkraftwerk: Welcher Zähler ist Pflicht?“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Kurz erklärt

Für ein Balkonkraftwerk wird ein rückwärtsdrehender Ferraris-Zähler übergangsweise toleriert, bis der Netzbetreiber ihn gegen eine moderne Messeinrichtung oder einen Zweirichtungszähler tauscht. Der Tausch ist für dich in der Regel kostenfrei. Du musst den Tausch nicht selbst beantragen; der Netzbetreiber veranlasst ihn anhand der Daten aus dem Marktstammdatenregister.

Warum der Zähler beim Balkonkraftwerk eine Rolle spielt

Ein Balkonkraftwerk speist Strom in dein Hausnetz ein. An sonnigen Stunden kann es vorkommen, dass mehr erzeugt als gerade verbraucht wird. Dann fließt der Überschuss ins öffentliche Netz. Wie dieser Vorgang gemessen wird, hängt vom verbauten Zähler ab. Genau hier hat das Solarpaket I für Erleichterung gesorgt. Den Gesamtüberblick liefert die Hubseite Balkonkraftwerk.

Die Zählernummer findest du auf dem Gerät selbst und auf jeder Jahresabrechnung. Sie wird auch bei der Anmeldung gebraucht, die der Spoke Balkonkraftwerk anmelden beschreibt. Mehr zum Begriff im Glossar unter Zählernummer.

Illustration zum Abschnitt „Warum der Zähler beim Balkonkraftwerk eine Rolle spielt“ im Ratgeber „Balkonkraftwerk: Welcher Zähler ist Pflicht?“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Die Zählertypen im Überblick

ZählertypEignung fürs Balkonkraftwerk
Ferraris-Zähler (Drehscheibe)übergangsweise toleriert, oft rückwärtsdrehend
Moderne Messeinrichtung (mME)geeignet, digitaler Zähler ohne Kommunikation
Intelligentes Messsystem (iMSys / Smart Meter)geeignet, mit Kommunikationsmodul
Zweirichtungszählergeeignet, erfasst Bezug und Einspeisung getrennt

Der ältere Ferraris-Zähler mit drehender Scheibe kann beim Einspeisen rückwärts laufen. Früher war das ein Problem, heute wird es übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber den Zähler tauscht.

Rückwärtsdrehender Zähler: was gilt

Solange dein alter Ferraris-Zähler nicht getauscht ist, darfst du das Balkonkraftwerk damit betreiben. Dass die Scheibe bei Einspeisung kurzzeitig rückwärts läuft, wird in der Übergangsphase toleriert. Du musst weder den Betrieb aufschieben noch eine Sondergenehmigung einholen. Diese Duldung ist eine bewusste Vereinfachung, damit der Einstieg in die Steckersolar-Nutzung nicht an der Zählerfrage scheitert.

Illustration zum Abschnitt „Rückwärtsdrehender Zähler: was gilt“ im Ratgeber „Balkonkraftwerk: Welcher Zähler ist Pflicht?“: ein Balkonkraftwerk mit Solarmodulen am Balkongeländer eines Wohnhauses.

Der Tausch durch den Netzbetreiber

Über das Marktstammdatenregister erfährt der Netzbetreiber, dass an deinem Anschluss ein Steckersolargerät läuft. Ist dein Zähler ungeeignet, veranlasst er den Tausch gegen eine moderne Messeinrichtung oder einen Zweirichtungszähler. Du musst nichts beantragen. Der Austausch ist für dich in der Regel kostenfrei, weil der Netzbetreiber den Rollout digitaler Zähler ohnehin durchführt. Für den laufenden Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen nach dem Messstellenbetriebsgesetz.

Ob dabei eine einfache moderne Messeinrichtung oder gleich ein Smart Meter eingebaut wird, hängt von den Vorgaben des Rollouts und deinem Verbrauch ab. Für ein reines Balkonkraftwerk ist ein Smart Meter nicht zwingend erforderlich.

Einspeisung und Vergütung

Auch nach dem Zählertausch lohnt sich bei einem Balkonkraftwerk in der Regel keine Einspeisevergütung. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht über den Eigenverbrauch. Überschüssiger Strom, den der neue Zähler als Einspeisung erfasst, fließt bei diesen kleinen Anlagen meist unvergütet ins Netz. Sinnvoll ist deshalb, den erzeugten Strom möglichst selbst zu nutzen, indem Geräte tagsüber laufen.

Praktische Hinweise

Wer prüfen möchte, ob der reduzierte Netzbezug mit einem günstigeren Tarif zusammenpasst, kann jederzeit Stromtarife vergleichen.

Häufige Fragen

Darf ich mein Balkonkraftwerk mit einem alten Ferraris-Zähler betreiben?
Ja, übergangsweise. Ein rückwärtsdrehender Ferraris-Zähler wird toleriert, bis der Netzbetreiber ihn gegen eine moderne Messeinrichtung tauscht. Du darfst die Anlage bis zum Tausch mit dem alten Zähler betreiben.
Was kostet der Zählertausch?
Der Austausch des Zählers gegen eine moderne Messeinrichtung ist für dich in der Regel kostenfrei, da der Netzbetreiber den Rollout ohnehin durchführt. Für den laufenden Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen.
Muss ich den Zählertausch selbst beantragen?
Nein. Der Netzbetreiber erhält über das Marktstammdatenregister die Information, dass du ein Steckersolargerät betreibst, und veranlasst den Tausch von sich aus, falls dein Zähler ungeeignet ist.
Was ist der Unterschied zwischen moderner Messeinrichtung und Smart Meter?
Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Zähler, der nicht von selbst kommuniziert. Ein intelligentes Messsystem (iMSys), umgangssprachlich Smart Meter, ist eine mME mit zusätzlichem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway.
Brauche ich für ein Balkonkraftwerk zwingend einen Zweirichtungszähler?
Nicht zwingend sofort. Wird der alte Zähler getauscht, kommt häufig ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler zum Einsatz, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst. Bis zum Tausch ist der Betrieb mit dem vorhandenen Zähler erlaubt.

Quellen & Stand

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