Die Rechtslage hat sich klar verbessert
Lange war der Betrieb eines Balkonkraftwerks zur Miete oder in einer Eigentümergemeinschaft eine Grauzone: Ohne Zustimmung des Vermieters oder der WEG ging praktisch nichts, und eine Ablehnung war oft schwer anzufechten. Mit der Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts hat sich das geändert. Der Betrieb eines Steckersolargeräts zählt nun zu den privilegierten baulichen Maßnahmen. Das verschiebt die Ausgangslage deutlich zugunsten der Nutzer.
Privilegiert bedeutet: Die grundsätzliche Erlaubnis kann nicht mehr ohne Weiteres verweigert werden. Mitbestimmen lässt sich aber weiterhin, wie die Anlage ausgeführt wird. Den größeren Rahmen dazu findest du auf der Hubseite Balkonkraftwerk.
Was du als Mieter trotzdem beachtest
Auch wenn der Betrieb privilegiert ist, brauchst du für eine bauliche Veränderung am Gebäude die Zustimmung des Vermieters. Der Unterschied: Diese Zustimmung darf nicht grundlos verweigert werden. Sinnvoll ist deshalb folgendes Vorgehen:
| Schritt | Worum es geht |
|---|---|
| Vermieter frühzeitig informieren | Schriftlich, mit Angabe zu Modell und Befestigung |
| Ausführung abstimmen | Art der Halterung, Optik, Sicherheit |
| Zustimmung dokumentieren | Schriftliche Bestätigung aufbewahren |
| Anmeldung im MaStR | Pflicht, unabhängig von der Zustimmung |
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist unabhängig von der Mietfrage verpflichtend. Wie das geht, beschreibt der Spoke Balkonkraftwerk anmelden.
Mitbestimmung bei der Ausführung
Was bleibt, ist das Mitspracherecht bei der konkreten Umsetzung. Vermieter oder WEG können etwa verlangen, dass die Befestigung bestimmten Sicherheitsstandards genügt, dass die Module nicht über die Balkonbrüstung hinausragen oder dass eine einheitliche Optik gewahrt bleibt. Solche Vorgaben sind zulässig, solange sie den Betrieb nicht faktisch unmöglich machen.
Für dich heißt das: Eine fachgerechte, fest verankerte Montage ist nicht nur eine Sicherheitsfrage, sondern auch ein Argument gegenüber dem Vermieter. Eine sauber befestigte Anlage, die niemanden gefährdet, lässt wenig Spielraum für Einwände.
In der Eigentümergemeinschaft
In der WEG gilt der Betrieb ebenfalls als privilegiert. Üblich ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der die Durchführung regelt. Die Gemeinschaft kann über Befestigung, Optik und Sicherheit beschließen, die grundsätzliche Genehmigung aber nicht verweigern. Wer in einer WEG wohnt, stimmt sein Vorhaben am besten frühzeitig mit der Verwaltung ab.
Technik und Wirtschaftlichkeit nicht vergessen
Die rechtliche Seite ist nur ein Teil. Daneben zählt, dass die Anlage technisch sauber läuft. Der Netzbetreiber tauscht bei Bedarf einen ungeeigneten Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter; welche Zähler erlaubt sind, erklärt der Spoke Welcher Zähler ist Pflicht.
Wie viel ein Balkonkraftwerk einspart, hängt von Ausrichtung, Verschattung und Verbrauchsverhalten ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Den größten Nutzen bringt jede selbst verbrauchte Kilowattstunde. Wer ohnehin seine Stromkosten im Blick hat, kann ergänzend Stromtarife vergleichen, um den verbleibenden Netzbezug möglichst günstig zu decken.